…Bw. wurden nicht nur den beabsichtigten Effekt vollkommen beseitigen, sondern der Bezug von Arbeitslosengeld würde zu einer noch geringeren Steuerbelastung der laufenden Bezüge führen. Die vom Finanzamt in seiner BVE vorgenommene Steuerberechnung entspricht den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 EStG. Die Bezüge von RA.M…
…des vom AMS für den Zeitraum 27.11. bis 31.12.2008 gemeldeten Arbeitslosengeldbezuges (in Höhe von 1.461,95 €) erfolgte die Steuerberechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat auf Grund dessen, dass das FA alle bisher ergangenen Bescheide…
…Folge gegeben werden. Eine Steuerberechnung gem. der Schutzbestimmung des § 3 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 (vgl. dazu obige Ausführungen), bei der das Arbeitslosengeld in die steuerpflichtigen Bezüge einzubeziehen und das Einkommen nach dem laufenden Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) zu besteuern gewesen wäre…
…A GmbH gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 auf das ganze Jahr hochgerechnet. Die Art der Steuerberechnung wurde vom Finanzamt damit begründet, die Steuerpflichtige habe im Jahr 2008 steuerfrei Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach…
…restliche Jahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bezüge A GmbH) für Zwecke der Steuerberechnung gem. § 3 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 auf einen Jahresbetrag umgerechnet (Ermittlung Umrechnungszuschlag) und das Einkommen mit dem ermittelten Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) besteuert. Mit Schreiben vom 10…
…als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988). Sie haben im Jahr 2012 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die fur das…
…Nostandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs…
…692,99 | Abgabenschuld in €: | | 559,07 | Gerundet gem. § 204 Abs 1 BAO: | | € 559,10 Anhand einer Kontrollrechnung gem. § 3 Abs.2 3. Satz EStG 1988 ergäbe sich eine höhere Abgabenschuld € 671,86 (9.245,00) Die…
…die Bf. im Jahr 2016 ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen habe und es keinen einzigen Tag des Jahres gegeben habe, an welchem keine solchen Einkünfte erzielt worden seien und daher die Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 zu unterbleiben habe, ist entgegenzuhalten, dass…
…hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2011 steuerfreie Einkommensersätze (insbesondere Arbeitslosengeld) erhalten habe, die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) würden. Dabei seien die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet worden…
…Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs…
…der Zeiträume von Lohnzettel (AG1) und Meldungen zunächst keine Beträge aus der Hochrechnung herausgenommen. Aufgrund der automatisch durchzuführenden Kontrollrechnung ergab sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gem. § 3 Abs. 2 EstG 1988 eine gegenüber der Umrechnungsvariante niedrigere Steuer, sodass die AMFG-Gelder zu versteuern waren…
…Notstandshilfe, etc.) zur Auszahlung gebracht worden seien. Derartige Ersätze würden eine besondere Steuerberechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nach sich ziehen. Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhaltes der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch…
…angeführten Beträge seitens des BFG gem. § 3 Abs 2, 1. Satz EStG 1988 durchgeführte Hochrechnung ergab nach Berücksichtigung der anrechenbaren Lohnsteuer iHv Euro 5.650,50 einen Betrag an Einkommensteuer iHv Euro 145,15. Die Bezug habende Kontrollrechnung gemäß Satz 3 der genannten Bestimmung ergab…
…sich nach dem Tarif gem. § 33 Abs. 1 EStG 1988. Die Bf kommt auf Grund ihrer Berechnungen in der Beschwerde auf ein Einkommen von € 18.856,86 (21.855,57-2.248,57-750,14). Diese Berechnung widerspricht jedoch § 3 Abs. 2 EStG 1988…
…auf das Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante) wurde. Danach war anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt. Da dies im Fall des Bf. zutraf, wäre der Tarif daher nicht auf das…
…73) . Strittig ist die Berechnungsmethode gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 (Umrechnungs- bzw. Hochrechnungsvariante) . Im Einkommensteuerbescheid 2004 vom 6.10.2005 wurden folgende Bemessungsgrundlagen zugrundegelegt: | | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: | | H.AG | 7.351,79 | S. | 3…
…Umrechnungsvariante) . Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich durch die Hinzurechnung der Bezüge gem. § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt. Da dies in ihrem Falle zutreffe, wurde der Tarif auf ein Einkommen von € 26.764,57 angewendet…
…im Jahr 2013 steuerfreie Einkommensersätze erhalten habe, die gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden. Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während…
…Welteinkünfte" betreffe. Die Steuerberechnung der Bescheide durch die Rechenanlage sei laut Vertreter des Finanzamts in richtiger Weise erfolgt. Der "allgemeine Steuerabsetzbetrag", der in § 33 Abs. 3 EStG zunächst mit einem einzigen Betrag geregelt war und seit dem StRefG 2000 differenziert verschliffen wurde, ist mit der…