…mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 9 000 Euro hinzuzurechnen ist. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind zu berücksichtigen." Der erste Satz ordnet also an, dass im Rahmen der Veranlagung die Steuer für beschränkt Steuerpflichtige nach § 33 EStG 1988…
…Fahrtkosten sowie Diäten könnten auch aus diesem Grund für derartige Fahrten nicht steuerfrei ausgezahlt werden. 5. Haftung Lohnsteuer: Gem. § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs…
…Arbeitgeberhaftung nach § 82 EStG 1988 herangezogen hat (siehe BVE-Begründungspunkte: 1, 2, 3 und 5). 2. Dienstverhältnisse - Arbeitnehmer - Steuerabzug vom Arbeitslohn: Gegenständlich steht in Streit, ob die von der Bw. im Prüfungszeitraum 2005 und 2006 an sogenannte "freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze…
…die Information der Abgabenbehörde dahingehend erforderlich gewesen wäre, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den tatgegenständlichen Zeiträumen zugeflossen sind, für welche kein Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgte. Etwaigen Begehrlichkeiten der Abgabenbehörde zur Erforschung des näheren Auszahlungsgrundes hätte die Bw. mit dem Hinweis auf die erfolgte Erfüllung…
…Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818, ist der Dienstgeberbeitrag für jeden Monat bis spätestens zum 15. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Die Bestimmung über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden gemäß § 43 Abs. 2 leg. cit. sinngemäß Anwendung. Gemäß § 78 Abs. 1 EStG…
…UStG (1972) 1994 gelten die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäß, soweit ein Unternehmer einem Arbeitnehmer, dessen Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unterliegen, aus Anlass einer Dienstreise im Inland die Mehraufwendungen für Verpflegung erstattet. Gemäß § 13 Abs. 4 UStG (1972) 1994 können die nach…
…enthalten. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn (der "Lohnsteuer") ist der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 2010 geltenden Fassung Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…I Nr. 142/2000 nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, weshalb zu Recht ein Steuerabzug vom Arbeitslohn von den ausbezahlten Vergütungen nicht erfolgte. Dementsprechend hat der Bw. in seinem Anhang zur Berufung vom 15. Februar 2997 letztlich zutreffend angenommen, "dass trotz dieser Sachlage keine Änderung seitens…
…Diebstähle oder Unterschlagungen im Rahmen seines Dienstverhältnisses widerrechtlich Vorteile aneigne, lägen besondere Fälle der nichtselbständigen Einkünfte vor, die nicht durch Steuerabzug vom Arbeitslohn beim Dienstgeber zu versteuern, sondern im Veranlagungsweg beim Dienstnehmer einkommensteuerlich zu erfassen seien. Durch die Abgabenbehörde hätten wegen der fehlenden Mitwirkung des…
…(1) Das Finanzamt hat für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu erlassen. Der Freibetragsbescheid und eine Mitteilung sind jeweils für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr…
…die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 62 Z 8 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes Freibeträge auf Grund eines Freibetragsbescheides (§ 63 EStG1988) abzuziehen…
…sind vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG., soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 EStG zu versteuern sind, beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66 EStG) vom Arbeitslohn…
…des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG vor und bestünde somit keine DB-Pflicht. Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses sei im 5. Teil des EStG unter "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) geregelt und daher auf den Personenkreis des § 22 Z 2 EStG nicht anwendbar. Dies bedeute…
…um keine Zahlung eines Dritten, die eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer tilgte. Es liegt keine Verkürzung des Zahlungsweges vor. Der den Dienstnehmern von der Konzernmutter gewährte Vorteil ist nicht durch Steuerabzug vom Arbeitslohn, sondern, wie bereits geschehen, bei den einzelnen Dienstnehmern im…
…dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern sind (§ 67 Abs. 8 leg.cit. ist eingegliedert im 5. Teil des EStG, der betitelt ist mit "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)".) Es ist nun grundsätzlich zu klären, ob § 67 Abs. 8 lit. b 1. Unterstrich leg.cit. (idF.…
…gemäß § 33 Abs. 5 und 6 EStG dann zu berücksichtigen sind, wenn sie beim Steuerabzug vom Arbeitslohn anzusetzen wären. Die Steuerabsetzbeträge seien beispielsweise auch dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Lohnsteuerabzug vorgenommen habe. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgebliche gesetzliche Bestimmung des …
…der Abzugsteuer. In der Bescheidbegründung wurde dazu richtig ausgeführt, dass entsprechend dem Scorpio-Urteil des EuGH ein Steuerabzug vom vollen Betrag der Einnahmen den Artikeln 49 und 50 EGV (Dienstleistungsfreiheit) widerspreche. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Betriebsausgaben für die Berechnung der Abzugsteuer sei aber, neben…