…mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 9 000 Euro hinzuzurechnen ist. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind zu berücksichtigen." Der erste Satz ordnet also an, dass im Rahmen der Veranlagung die Steuer für beschränkt Steuerpflichtige nach § 33 EStG 1988…
…Fahrtkosten sowie Diäten könnten auch aus diesem Grund für derartige Fahrten nicht steuerfrei ausgezahlt werden. 5. Haftung Lohnsteuer: Gem. § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs…
…Arbeitgeberhaftung nach § 82 EStG 1988 herangezogen hat (siehe BVE-Begründungspunkte: 1, 2, 3 und 5). 2. Dienstverhältnisse - Arbeitnehmer - Steuerabzug vom Arbeitslohn: Gegenständlich steht in Streit, ob die von der Bw. im Prüfungszeitraum 2005 und 2006 an sogenannte "freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze…
…in die vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Teile des Steueraktes St.Nr. GZ. III. rechtliche Beurteilung Rechtslage Im Beschwerdefall sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBL. 400/1988 anzuwenden. Berücksichtigung besonderer Verhältnisse § 62. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sind vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) vom Arbeitslohn abzuziehen…
…die Information der Abgabenbehörde dahingehend erforderlich gewesen wäre, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den tatgegenständlichen Zeiträumen zugeflossen sind, für welche kein Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgte. Etwaigen Begehrlichkeiten der Abgabenbehörde zur Erforschung des näheren Auszahlungsgrundes hätte die Bw. mit dem Hinweis auf die erfolgte Erfüllung…
…Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818, ist der Dienstgeberbeitrag für jeden Monat bis spätestens zum 15. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Die Bestimmung über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden gemäß § 43 Abs. 2 leg. cit. sinngemäß Anwendung. Gemäß § 78 Abs. 1 EStG…
…der Verwaltungsgerichtshof ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die in § 43 Abs. 2 FLAG angeordnete sinngemäße Anwendung der "Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)" keinen Verweis auf § 16 Abs. 2 EStG 1988 in dem Sinn enthält, dass die dort vorgesehene Berücksichtigung von Rückzahlungen…
…UStG (1972) 1994 gelten die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäß, soweit ein Unternehmer einem Arbeitnehmer, dessen Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unterliegen, aus Anlass einer Dienstreise im Inland die Mehraufwendungen für Verpflegung erstattet. Gemäß § 13 Abs. 4 UStG (1972) 1994 können die nach…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…EStG 1988 werden auf die Einkommensteuer die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, angerechnet. Auch gemäß der vergleichbaren Bestimmung des § 62 Z 4 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes „vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des …
…enthalten. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn (der "Lohnsteuer") ist der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 2010 geltenden Fassung Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer…
…3 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Werden Arbeitslöhne für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist der Dienstgeberbeitrag bis zum 15. Februar abzuführen. ....... (2) Die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden sinngemäß Anwendung. Betrachtet man die Formulierung der Bestimmungen des § 55…
…3 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für…
…I Nr. 142/2000 nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, weshalb zu Recht ein Steuerabzug vom Arbeitslohn von den ausbezahlten Vergütungen nicht erfolgte. Dementsprechend hat der Bw. in seinem Anhang zur Berufung vom 15. Februar 2997 letztlich zutreffend angenommen, "dass trotz dieser Sachlage keine Änderung seitens…
…Diebstähle oder Unterschlagungen im Rahmen seines Dienstverhältnisses widerrechtlich Vorteile aneigne, lägen besondere Fälle der nichtselbständigen Einkünfte vor, die nicht durch Steuerabzug vom Arbeitslohn beim Dienstgeber zu versteuern, sondern im Veranlagungsweg beim Dienstnehmer einkommensteuerlich zu erfassen seien. Durch die Abgabenbehörde hätten wegen der fehlenden Mitwirkung des…
…(1) Das Finanzamt hat für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu erlassen. Der Freibetragsbescheid und eine Mitteilung sind jeweils für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr…
…die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 62 Z 8 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes Freibeträge auf Grund eines Freibetragsbescheides (§ 63 EStG1988) abzuziehen…