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UFSK RV/0110-K/11Sind Aufwendungen, die aufgrund einer einvernehmlichen Ehescheidung gem. § 55a EheG und laut Vorbringen des Berufungswerbers - teilweise - als Abgeltung für zukünftige Krankheitskosten der Ex-Ehegattin bezahlt werden, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2012

…00 manifestiert. Ca. € 10.000,00 bis € 12.000,00 seien gedanklich als pauschalierter zukünftiger Unterhalt bzw. Startgeld gedacht gewesen. Die Krankheitskosten müssten sich auch aus dem Finanzakt der Exehegattin ergeben. Zudem legte der Bw. Schriftsätze der Exehegattin aus dem Scheidungsverfahren bei, in…

UFSW RV/0790-W/05Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sponsorzahlungen eines Finanzdienstleisters an eine Spitzensportlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2007

…vor. Umsatzsteuerlich wird von der steuerlichen Vertreterin ausgeführt, dass lediglich der "Sponsorbeitrag der F. AG und das eine oder andere Startgeld im Ausland" als steuerbarer Tatbestand in Frage kämen. Andere von Sportvereinen oder Sportverbänden bezogene Unterstützungen hätten zu keinem Leistungsaustausch geführt. Da die Bw. eine…

UFSS RV/0357-S/03Werbungskosten bei Heeres-Leistungssportler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2005

…Wettkämpfe (Militär-WM), die vom österreichischen Bundesheer bezahlt wurden, seien in der Tabelle nicht enthalten. Bei Wettkämpfen werde vom (Orientierungslauf-)Verein nur das Startgeld bezahlt, die Kosten für Verpflegung, Nächtigung und Anreise müsse er selbst tragen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. In der Begründung…

UFSL RV/1167-L/06Ausbildung zum Reiteleven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…2007 hat T. die Ausbildung in Stadl Paura unterbrochen da die Anerkennung der Ausbildung in Österreich mit Schwierigkeiten verbunden war (Familienbeihilfe, Freifahrten usw.) und auch die Förderung der erforderlichen und sehr kostenaufwendigen Teilnahme an Turnieren (Fahrtkosten, Startgelder Aufenthaltskosten usw.) nicht gegeben war. T. hat sich…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…24. Aufstellung aller bisher abgehaltenen Turniere unter Angabe der Turnierdauer, Spielvariante, Teilnehmeranzahl, Namen der Teilnehmer - falls vorhanden-, Startgelder pro Turnier (Buy in), Rebuys, Add-ons, Preisgeldgewinne, Namen der Gewinner Antwort: die täglichen Turnierabrechnungen für August bis Dezember 2010 wurden in Kopie dem Finanzamt übergeben. 25…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…24. Aufstellung aller bisher abgehaltenen Turniere unter Angabe der Turnierdauer, Spielvariante, Teilnehmeranzahl, Namen der Teilnehmer - falls vorhanden-, Startgelder pro Turnier (Buy in), Rebuys, Add-ons, Preisgeldgewinne, Namen der Gewinner Antwort: die täglichen Turnierabrechnungen für August bis Dezember 2010 wurden in Kopie dem Finanzamt übergeben. 25…

UFSG RV/0744-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…24. Aufstellung aller bisher abgehaltenen Turniere unter Angabe der Turnierdauer, Spielvariante, Teilnehmeranzahl, Namen der Teilnehmer - falls vorhanden-, Startgelder pro Turnier (Buy in), Rebuys, Add-ons, Preisgeldgewinne, Namen der Gewinner Antwort: die täglichen Turnierabrechnungen für August bis Dezember 2010 wurden in Kopie dem Finanzamt übergeben. 25…

UFSG RV/0745-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…24. Aufstellung aller bisher abgehaltenen Turniere unter Angabe der Turnierdauer, Spielvariante, Teilnehmeranzahl, Namen der Teilnehmer - falls vorhanden-, Startgelder pro Turnier (Buy in), Rebuys, Add-ons, Preisgeldgewinne, Namen der Gewinner Antwort: die täglichen Turnierabrechnungen für August bis Dezember 2010 wurden in Kopie dem Finanzamt übergeben. 25…

UFSG RV/0746-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…24. Aufstellung aller bisher abgehaltenen Turniere unter Angabe der Turnierdauer, Spielvariante, Teilnehmeranzahl, Namen der Teilnehmer - falls vorhanden-, Startgelder pro Turnier (Buy in), Rebuys, Add-ons, Preisgeldgewinne, Namen der Gewinner Antwort: die täglichen Turnierabrechnungen für August bis Dezember 2010 wurden in Kopie dem Finanzamt übergeben. 25…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 2/6

…gespielt werden. Bei Cashgames hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bereits gekaufte Jetons wieder in Bargeld rückzuwechseln, während bei Pokerturnieren diese Möglichkeit nicht besteht. Hat der Teilnehmer das Startgeld geleistet, so bleibt ihm nur mehr die Möglichkeit, wenn er Geld gewinnen möchte, das Spiel durchzuführen. Beim…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6

…anders. (Erörterungsgespräch vom 3.10.2011). Zu Beginn des Turniers erfolgt mittels Verlosung die Festsetzung der Sitzplätze. Die zugewiesenen Plätze dürfen während des Turniers nicht gewechselt werden. Bei Pokerturnieren zahlt jeder Spieler ein Startgeld (Entry Fee, Buy in). Dafür erhalten alle Spielteilnehmer das gleiche Spielkapital…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 4/6

…Damit stünde das Startgeld nicht unabhängig vom Spiel, sondern es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Aufwendung des Startgeldes und dessen Gewinn oder Verlust. In der deutschen Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht sind im Inhaltsverzeichnis die Betreffs etlicher Gerichtsentscheidungen abgedruckt (http://www.zfwg.de): Pokern…

UFSI RV/0499-I/10Das in Turnierform durchgeführte Kartenspiel Poker wie auch die Spielvariante Texas Hold'em Poker unterliegt infolge der Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2011Teil 1/2

…die Pokerturniere der Monate September - Dezember 2009, basierend auf den täglichen Turnierabrechnungen, die von der Bw vorgelegt wurden und im Prüfungsakt erliegen. Je Turnierabrechnung ist das Buyin (= "Startgeld", Einsatz), das in den Topf (Pot = Preisgeld) wandert, das Fee (gehört dem Unternehmer) und die…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 1/6

…ab xy3 .2010 direkt am Veranstaltungsort. Die Daten sämtlicher Teilnehmer würden durch die Turnieranmeldung EDV-mäßig erfasst. Die Entrichtung der Startgelder erfolge - abgesehen von den online Qualifikanten - am Veranstaltungsort. Die Startgelder würden von der Bw. treuhändig verwaltet. Der Spieler könne auch ein Depot bei der…