…VwGH 16.12.2009, 2007/15/0208). Somit seien nicht nur die Honorare, sondern auch die Spesenersätze mit ihren jeweiligen Nettobeträgen der Umsatzsteuer zum Normalsteuersatz von 20 % zu unterwerfen. Die Vorsteuern seien mit 1,8 % des Umsatzes bemessen worden (vgl. Niederschrift über die Schlussbesprechung vom…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrer tätig gewesen. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…tätig gewesen und alle Beträge, die sie erhalten hätte, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Nach Vorlage der Berufung gab der unabhängige Finanzsenat der Berufungswerberin nach Mitteilung von der Rechtslage mittels Vorhalt die Möglichkeit, allfällige tatsächliche Aufwendungen bekanntzugeben, die die vereinnahmten Beträge kürzen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der XVerein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…im betreffenden Zeitraum in Wahrheit als Mitglied und Trainerin für den "G-Verein" im Aerobicbereich ehrenamtlich tätig gewesen sei, und die Vergütung lediglich aus Spesenersätzen im Sinne der Vereinsrichtlinien bestanden habe. Nach Vorlage der Berufung teilte der Unabhängige Finanzsenat der Bw. in einem Vorhalt mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 25. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…ehrenamtlich als Tanztrainer tätig. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Der Verein A sei Anfang 2005 gegründet worden, Vereinszweck sei die körperliche und geistige Ertüchtigung der Mitglieder durch Förderung des Sports in umfassender Art. Wesentlicher Hintergrund sei…
…In seiner der Berufung teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung rechnete das Finanzamt dem im Lohnausweis angeführten Bruttolohn von 39.000 SFr den laut Lohnausweis im Bruttolohn nicht enthaltenen pauschalen Spesenersatz von 3.000 SFr sowie die Arbeitgeberbeiträge iHv 960 SFr zur vom Berufungsführer privat bezahlten Krankenversicherung hinzu…
…am 26. September 2005 einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002. In diesem Bescheid vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Spesenersätze (Mittagsentschädigungen in Höhe von pauschal 17,00 SFr pro Tag, ds. insgesamt 3.664,00 SFr) des Schweizer Arbeitgebers des Berufungswerbers nicht gemäß §…
…bekräftigte, dass sie lediglich 26.668,00 CHF Bruttolohn erhalten habe. Die monatlichen Spesenersätze seien ihr tatsächlich ausbezahlt worden, aber nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenständlich steht außer Streit, dass die Bw. dem Grunde nach im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger…
…des Bw. ab Oktober 1991 der gesetzlichen AHV beträchtliche Bruttolohnsummen gemeldet habe. Nach den Angaben des Bw. handle es sich bei diesen Bruttolohnsummen um Spesenersatz und freiwillige Spenden, welche im Jahr 2001 einem Bruttolohn in Höhe von 73.680,00 CHF entsprochen hätten. Nach den…
…welche der Bw. zuerst im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und danach gegen Spesenersatz ausübte, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes darstellte und ob die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Nachfolgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt wurde…
…einerseits Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Leiterin des X Institutes und andererseits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Universitätsprofessorin. Einkommensteuer 2002 Die Bw. erklärte Spesenersätze in Höhe von 8.727,12 € und Honorare in Höhe von 302,66 €, insgesamt also 9.029,78 €…
…seien, obwohl diese steuerfrei seien. Im Telefonat vom 22. März 2010 führte der Berufungswerber ergänzend aus, dass ihm pro Monat 400,00 SFr pauschal als Spesenersatz ausbezahlt worden seien. Die restlichen Spesenzahlungen seien nach effektiver Abrechnung erfolgt (vgl. den Aktenvermerk des Finanzamtes vom 22. März…
…ein Fahrtenbuch für das Streitjahr sowie die dazugehörigen Spesenabrechnungen nachzureichen. Der Berufungswerber legte ein Schreiben seines Arbeitgebers vor, wonach der tägliche Spesenersatz pauschal 50,00 SFr. betrage. Ein Fahrtenbuch müsse nicht geführt werden. Mit Berufungsvorentscheidung wurde dem Begehren des Berufungswerbers hinsichtlich begünstigter Besteuerung des 13…
…wie sich die Pauschalen zusammensetzen würden. Die Lohnabgaben seien daher nachberechnet und vorgeschrieben worden. Die Bezüge seien nicht als Spesenersatz anerkannt worden, da die gesetzlichen Bestimmungen des § 26 EStG 1988 nicht beachtet worden seien. In den eingebrachten Berufungen gegen die vom Finanzamt erlassenen Bescheide wird…
…abgegolten seien. Nach § 6 des Vertrages hat der Bw. weiters Anspruch auf Spesenersatz bei Geschäftsreisen sowie auf Kostenersatz für die mit seiner Geschäftsführungstätigkeit zusammenhängende Benützung des Privat-PKW's. Gemäß § 10 Z 1 des Vertrages bedürfen dessen Änderungen "in jedem Falle der Schriftform". Dieser Vertrag…