…§ 206, Tz1). Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der anhängigen Verfahren verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende neue Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweichen würde, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten oder…
… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden neuen Abgabenbescheide im Spruch lediglich geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten…
… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden neuen Abgabenbescheide im Spruch lediglich geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Mag. F P M, xxxx C, S, vertreten durch Fa. O WP- und STB GmbH, L,S, vom 20. und 23. März 2009, 23. Juni 2009, 28. September 2009 und 3. Juni 2011, gegen die Bescheide…
…wirtschaftlichen Verhältnisse sind sehr gut. Unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO ist das aus Art. 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Unter diesem Gesichtspunkt ist vor allem auf die Höhe der steuerlichen Auswirkungen…
…Juni 2003 abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bei derart geringfügigen Beträgen in den einzelnen Jahren das verfassungsrechtliche Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung gegen die Aufhebung der einzelnen Umsatzsteuerbescheide spricht. Die berechtigten Interessen der Partei würden in den Hintergrund…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des Senates…
…die ihm vorgeschriebene Gebührenschuld zu Recht besteht. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Linz, am 3. August 2004
…Haftungsbescheid eingebrachten Berufung vom 13. September 2004 (= Postaufgabedatum) beantragt die Bw. die Aufhebung des Haftungsbescheides und führt dazu begründend aus, dass die Abgabenbehörde aus nachstehenden Gründen von Haftungsinanspruchnahmen Abstand zu nehmen habe: - Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl. z.B. Art…
…und, nachdem die bewilligten Raten bis zum Eintritt der effektiven Zahlungsunfähigkeit bezahlt worden wären, auch auf eine entsprechende Haftungsbefreiung. Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung Ob und inwiefern dieser Grundsatz bei der Ermessensübung des Finanzamtes bei Erstellung des gegenständlichen Haftungsbescheides Berücksichtigung gefunden hätte…
…was dem Prinzip der Sparsamkeit widersprechen würde. In der weiteren Folge wurde die Berufung ohne weiteres Eingehen auf die geltend gemachten Gründe der Berechtigung oder Nichtberechtigung eines partiellen Vorsteuerabzuges aus dem RLF dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Im Hinblick auf die Kürze der Ausführungen des angefochtenen…
…auch um kleiner Mengen, die jedes Mal per Post anzuliefern höchst kostenintensiv wäre. Die zur Verfügung Stellung entsprechender Räumlichkeiten für diese betrieblichen Funktionen durch die oben genannten Dienstnehmer erfolge im rein betrieblichen Interesse und aus Gründen der betriebswirtschaftlichen Sparsamkeit. Die Alternative wäre, dass das Unternehmen…
…Lebenshaltung, Kosten für Verkehrsmittel, Aufwendungen für Lehrmaterialien usw. würden bei größter Sparsamkeit etwa 900,00 €/Monat betragen. Neben dem Studium einer Beschäftigung nachzugehen sei auf Grund des straffen Zeitplans der Ausbildung nicht möglich. Dies sei seiner Tochter auch in den Ferien verwehrt, da dieser…
…der vorliegenden Berufungsentscheidung Stellung nehmen, ist zu entgegnen, dass dies ohne aufwendige Ermittlungen nicht auf seriöse Weise möglich wäre und dass eine derartige Stellungnahme zur Begründung der Berufungsentscheidung nicht nötig ist und dass schon aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, welche sich aus Artikel…
… 206 lit. b BAO sind somit erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Umfang der auf Grund der Betriebsprüfung festgesetzten Mehrbeträge an Umsatzsteuer vorzugehen…
…derzeit aushaftende Rückstand als uneinbringlich abgeschrieben werden muss. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch eine Maßnahme iSd …
…Norm gegeben sind. Bei Ausübung des hier gebotenen Ermessens war dem schon in der Verfassung verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Vorzug zu geben. Einem aufwendigen zweitinstanzlichen Festsetzungsverfahren - samt allenfalls möglicher höchstgerichtlicher Überprüfung - sowie den kostenintensiven Einbringungsversuchen stehen angesichts der festgestellten…
…Norm gegeben sind. Bei Ausübung des hier gebotenen Ermessens war dem schon in der Verfassung verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Vorzug zu geben. Einem aufwendigen zweitinstanzlichen Festsetzungsverfahren - samt allenfalls möglicher höchstgerichtlicher Überprüfung - sowie den kostenintensiven Einbringungsversuchen stehen angesichts der festgestellten…
…Norm gegeben sind. Bei Ausübung des hier gebotenen Ermessens war dem schon in der Verfassung verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Vorzug zu geben. Einem aufwendigen zweitinstanzlichen Festsetzungsverfahren - samt allenfalls möglicher höchstgerichtlicher Überprüfung - sowie den kostenintensiven Einbringungsversuchen stehen angesichts der festgestellten…