…Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur Erwerbe von Todes wegen umfasse und nach Z 19 dieser Bestimmung nur Schenkungen von Spareinlagen befreit wären. Bei Schenkung von Wertpapieren und Bargeld wie im Berufungsfall komme daher keine dieser Befreiungen zum Tragen. Im Übrigen obliege…
…EStG 4 , Tz 142, 157 zu § 2). Die Beurteilung der Zurechnung von Zinseinkünften aus Spareinlagen und Guthaben auf Konten hängt demnach davon ab, wem die Vermögenswerte und daraus erfließenden Forderungsrechte gegenüber der Bank zuzurechnen sind. Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte (OGH v. 30.11.83…
…Innehabung das darin verbriefte Recht geltend gemacht werden könne; in beiden Fällen werde am Ende der Laufzeit das Nominale ausbezahlt. Bei den Kassenobligationen handle es sich daher - genauso wie bei den expressis verbis genannten Spareinlagen - um Geldeinlagen iSd § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG bzw…
…sowie sonstigen Forderungen gegenüber Kreditunternehmungen nur Kapitalerträge, die als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Februar 2004…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. September 2004…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 1999 bis 2001 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19. Mai 2003…
…€ betragen haben. Den beigelegten Zinsbescheinigungen zufolge habe es sich dabei um Zinsen aus Sparbriefen, Giroeinlagen und Spareinlagen bei der Bank1 und der Bank2 gehandelt. Von diesen Kapitalerträgen seien ausländische Krankenversicherungsbeiträge von (nach Berücksichtigung von Zuschüssen der Rentenversicherung) 3.374,10 € abzuziehen. Die Krankenversicherungsbeiträge…
…2009, § 27 Rz 31). Zu den Gründen, die den Gesetzgeber ua. bewogen haben (mögen), Zinsen aus Privatdarlehen, anders als zB Zinsen aus Spareinlagen, nicht der Endbesteuerung zu unterwerfen und daher voll zu versteuern, wird auf Doralt, Zinsenendbesteuerung und Privatdarlehen, RdW 1993, 89, und den dort…
…sowie sonstigen Forderungen gegenüber Kreditunternehmungen nur Kapitalerträge, die als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der…
…Gewahrsame es sich befindet. Laut Punkt 7. des Vergleiches behält jeder der Antragsteller die in seinem Besitz befindlichen Bargelder, Spareinlagen, Bausparverträge und sonstigen Wertpapiere. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt A Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung fest. Als Bemessungsgrundlage wurden die im Scheidungsvergleich angeführte Ausgleichszahlung…
…auf Grund des Gesetzes je die unbedingte Erbserklärung abgegeben." Die Aktiva des Nachlassvermögens bestanden in 1) Liegenschaften, 2) Forderungen, Wertpapiere und Spareinlagen und 3) in Fahrnissen. Weiters schlossen die Erben am selben Tag ein Erbübereinkommen, nach welchem das Nachlassvermögen dahingehend aufgeteilt wurde, dass die erbl…
…auf Grund des Gesetzes je die unbedingte Erbserklärung abgegeben." Die Aktiva des Nachlassvermögens bestanden in 1) Liegenschaften, 2) Forderungen, Wertpapiere und Spareinlagen und 3) in Fahrnissen. Weiters schlossen die Erben am selben Tag ein Erbübereinkommen, nach welchem das Nachlassvermögen dahingehend aufgeteilt wurde, dass die erbl…
…zu verstehen ist. 2) Anfällige Anrechnung endbesteuerungsfähiger Kapitalerträge In der Beil. 3 zu meiner Einkommensteuererklärung 2006 vom 20071005 habe ich sämtliche Spareinlagen und die davon einbehaltene Kapitalertragsteuer zur Anrechnung angegeben. Durch die Anrechnung all dieser endbesteuerten Kapitalerträge ergibt sich jedoch ein zu versteuerndes Einkommen von…
…wurde nachstehendes Inventar erstellt und vom Bw.unterfertigt: | Aktiva | | Bargeld, Wertpapiere, Spareinlagen, Forderungen, Pretiosen | Nicht vorhanden | Kleider, Wäsche | wertlos | Wohnungseinrichtung und Hausrat | ohne Verkehrswert (von einer Schätzung wird aus Kostengründen Abstand genommen) | Pensionskonto mit einem Guthaben…
…das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen. Lottogewinste und Spareinlagen bei der Postsparkasse gehören zur Konkursmasse. Gemäß § 1 Absatz 2 BAO ist die Konkursmasse nach den Vorschriften der Konkursordnung in Verwahrung und Verwaltung…
…das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen. Lottogewinste und Spareinlagen bei der Postsparkasse gehören zur Konkursmasse. Gemäß § 1 Absatz 2 BAO ist die Konkursmasse nach den Vorschriften der Konkursordnung in Verwahrung und Verwaltung…
…sowie sonstigen Forderungen gegenüber Kreditunternehmungen nur Kapitalerträge, die als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der…
…sowie sonstigen Forderungen gegenüber Kreditunternehmungen nur Kapitalerträge, die als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der…
…sowie sonstigen Forderungen gegenüber Kreditunternehmungen nur Kapitalerträge, die als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der…