…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger und als Spachtler in Österreich tätig. Gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 brachte er Berufung mit folgender Begründung ein: "Bei der Veranlagung der…
…hier ein Dienstverhältnis anzunehmen und die Lohnabgaben... zu berechnen. Seit Juni 2005 ist Herr AAB für das geprüfte Unternehmen tätig. Wie das geprüfte Unternehmen angibt, wurden mit den genannten Personen Werkverträge betreffend ´Trockenausbau und Spachtelungs-Arbeiten´ abgeschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer…
…Oktober 2004 sind Herr AA, Herr BB und Hr. CC für das geprüfte Unternehmen tätig. Wie das geprüfte Unternehmen angibt, wurden mit den genannten Personen Werkverträge betreffend ´Trockenausbau und Spachtelungs-Arbeiten´ abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden ´Subunternehmerverträge´ vorgelegt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist…
…Er besitze ein Auto mit polnischem Kennzeichen, das er für Familienbesuche in Polen nütze. Sein Werkzeug (Spachteln, Wasserwaage, Maßstab und Bleistifte) transportiere er in seinem Rucksack mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Gemäß einer im Akt aufliegenden Bescheinigung der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer hat die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Spachtler, Wien, vertreten durch Dr. Johann Sommer, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Mommsengasse 9/27, vom 14. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Malecek, vom 7. Dezember 2007 betreffend…
…Es sei bei dieser Form der Werksvergabe von beiden Seiten lediglich vereinbart, dass Spachtelarbeiten innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ausgeführt werden würden. Die Arbeiten seien von Subunternehmern ausgeführt worden und die angetroffenen Personen hätten innerhalb dieses Zeitrahmens jederzeit jeder für sich eine weitere andere Werkleistung annehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Spachtler, 1120, vom 14. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Malecek, vom 7. Dezember 2007 betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird…
Ein Werkvertrag liegt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH vor, wenn die Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes gegen Entgelt besteht, wobei es sich um eine im Vertrag individualisierte und konkrete Leistung, also eine in sich geschlossene Einheit handeln muss. Die Verpflichtung aus einem Werkvertrag besteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 13. Februar 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 1. Februar 2006, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB), und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ…
…geschäftlichen Organismus der Berufungswerberin geht daraus hervor, ebenso das Fehlen jeglichen Unternehmerwagnisses bei den Auftragnehmern. Im ebenfalls aktenkundigen "Subunternehmervertrag" ist als Vertragsgegenstand nur allgemein "Trockenbau und Spachtelungs-Arbeiten" zu einem fixen Preis von 12,00 Euro je Regiestunde genannt. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu…
…und 15. Oktober 2004 beinhalten Zahlungen an den Bw. in Höhe von € 6.053,33. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigte der Bw. an Werkzeug Spachtel und Leiter. Das zu verarbeitende Arbeitsmaterial wurde dem Bw. von der I. Bau GmbH zur Verfügung gestellt. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vom 9. Oktober 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. September 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung an Familienleistungen für die Kinder A,B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10. Mai 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Juli 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…wie z.B. Pos. 1: Boden abdecken mit Papier, Pos. 2: Herstellen einer GK Decke, Pos. 3: GK Decke nässen und spachteln, Pos. 4: GK Decke sowie Wände grundieren, Pos. 5: Baustelle räumen. Danach wird unter Bezeichnung PA ein Betrag von z.B. € 1…
…Da Sie nach Ihren eigenen Angaben über kein Auto verfügen, hätten Sie Ihre Betriebsmittel (z.B. Spachtelmasse/ Rigipsplatten/ ...) beispielsweise mit dem Zug aus Polen importieren müssen. Auch ist für das Finanzamt nicht nachvollziehbar, wie Sie diese Betriebsmittel und das Werkzeug auf die Baustelle verbracht haben…
Die dem Arbeitgeber gegenüber erbrachte Leistung betraf somit "Spachtelarbeiten" als Bauhilfsarbeiten, also Arbeiten, wie sie in gleicher Weise üblicherweise im Rahmen eines Arbeitsvertrages verrichtet werden. Inwieweit sich die Art seiner Tätigkeit von jener eines (Hilfs)Arbeiters eines mit solchen Arbeiten befassten Unternehmens unterscheiden sollte, ist…
…Baustellen" vereinbart habe. Neben mehreren vom Bw. für das Jahr 2006 an die Firmen J.F. und St.K. ausgestellten Rechnungen (die als Leistungsverzeichnis "GK Montage Pauschale" oder "Abbrucharbeiten" oder "Spachtelung" enthalten) und einem mit der Firma St. K. am 3. April 2006 geschlossenen "Werkvertrag"…
…Auszuges aus dem Gewerberegister, jeweils drei Kopien seitens des Bw. an die G GmbH ausgestellter Honorarnoten aus dem Jahr 2006 über mit dieser pauschal abgerechnete "Spachtlertätigkeiten" in Höhe von € 5.000,00, zwei Zahlscheine über bezahlte SV-Beiträge, eine am 1. März 2006 ausgestellte…
…montierten Gipskartonplatten", um "Bauhilfsarbeiten" sowie "Trockenbauarbeiten". Die Nachversteuerung der, an die als "Spachtler" tätigen Personen, ausbezahlten Bezüge sei unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von Euro 22,00 erfolgt. Da der auf Basis der vorliegenden Abrechnungen ermittelte Stundensatz (Regiestunde) über dem Kollektivvertrag gelegen sei, sei weiters ein…
Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…