…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die vom Bw in den Berufungsjahren an das Land Vorarlberg als Sozialhilfeträger geleisteten Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Im gegenständlichen Fall steht fest, dass die Mutter des Bw die streitgegenständliche…
…Bw. macht insbesondere geltend, dass sie aufgrund der Abtretung ihrer laufenden Pensionsbezüge an den Sozialhilfeträger zu einer Begleichung der Steuerschuld aus eigenen Mitteln nicht in der Lage gewesen sei. Aus dem von der Abgabenbehörde zweiter Instanz eingeholten Akt des Amtes der Tiroler Landesregierung zu Zl. ..…
…u.a. (siehe Anhang), betreffend Rechtsgebühren entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (F) schloss als Sozialhilfeträger in allen berufungsanhängigen Fällen mit jeweils namentlich genannten Sozialhilfeempfängern schriftliche Vereinbarungen, die im Wesentlichen - auszugsweise - folgenden Wortlaut haben: "Der F-, gewährt…
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…a., Steuernummer. (siehe Anhang) betreffend Rechtsgebühren entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (F.) schloss als Sozialhilfeträger in allen berufungsanhängigen Fällen mit jeweils namentlich genannten Sozialhilfeempfängern schriftliche Vereinbarungen, die im Wesentlichen - auszugsweise - folgenden Wortlaut haben: "Der F, gewährt…
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…dass für die Betreuungs-, Beherbergungs- und Verköstigungsleistungen ein Zuschuss durch einen Sozialhilfeträger nach dem SHG 1997 geleistet wird. Zu den von der Bw. als wesentliches Indiz erachteten regelmäßigen Kontrollen durch den Amtsarzt und die Sozialfürsorge ist Folgendes zu bemerken: Das Ziel des Teiles E des…
…Abs. 2 lit.d FLAG 1967 im Wesentlichen aus, dass die Kosten für den Aufenthalt der Bw. in der Wohngemeinschaft zwar vom Land S. als Sozialhilfeträger getragen würden, die Bw. sich jedoch nicht in "Heimerziehung" befinde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 5…
…hervor, dass die Eltern R.S. vom Sozialhilfeträger zu einem monatlichen Unterhalts-Kostenersatz von 70 € je Kind verpflichtet sind, welcher teilweise durch die direkte Überweisung der Familienzuschläge zum Arbeitslosengeld (O,97 € täglich pro Kind) vom Arbeitsmarktservice an das Magistrat Linz gedeckt wird. Da…
…6 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes", beantragte die nunmehrige Berufungswerberin (kurz Bw.), im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialhilfeträger beim Bundesminister für Finanzen ihr "die nicht abziehbaren Vorsteuern zu vergüten, in eventu den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger anzuweisen, ihr die nicht abziehbare Vorsteuer ebenso wie…
…voraussichtlich erforderlich sein, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, wobei die Sozialhilfeträger ihrerseits wiederum bei den Kindern regressieren werden." Mit angefochtenem Bescheid des Finanzamtes vom 28. August 2000 wurde der Antrag um Nachsicht der aushaftenden Abgabenschuld abgewiesen. In der Berufung vom 20. September 2000 wurde…
…der Sozialhilfe und dem Wohnen in einer eigenen Wohnung bei Bezug von Sozialhilfemitteln und deren Relevanz für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe auseinanderzusetzen. Nur HeimbewohnerInnen, deren Lebensunterhalt durch die Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers vollends gesichert sei, hätten nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 2002…
…Nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 hätten jedoch Heimbewohner, deren Lebensunterhalt durch die Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers vollends gesichert sei, keinen Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe. Dem Kriterium der Kostentragung komme daher nur bei Heimunterbringung Bedeutung zu. Der Berufungswerber wohne jedoch eigenständig in einer privaten Unterkunft…