…Zusammenhang zwischen dem Guthaben und den Pensionseinkünften sei nicht gegeben, da die außergewöhnliche Belastung unabhängig von der Einkunftsart sei und aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips gewährt werde. Zudem seien Rückzahlungsanträge von Sozialhilfeträgern auf Grundlage des § 324 Abs. 3 ASVG wegen mangelnder Legitimation zur Einbringung eines Rückzahlungsantrages als…
…wonach von der Legalzession des § 324 Abs. 3 ASVG das Guthaben aus der ANV 2020 als Einkommen der betroffenen Person umfasst ist und dieses zu 80 % ex lege auf den Sozialhilfeträger übergeht, ist hier nicht erfolgversprechend, weil der beschwerdeführende ***1a*** im vorliegenden Fall nach der…
…3 ASVG im Wege der Legalzession an das ***Bf1*** als Sozialhilfeträger übergegangen sei. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich zweifelslos und schlüssig aus dem vorgelegten Rückforderungsakt des Finanzamtes und der Einsichtnahme in das bezughabende Abgabenkonto. Rechtliche Beurteilung Im Beschwerdefall ist der an das ***Bf1*** adressierte…
…im Wege der Legalzession auf das ***A*** übergegangen und somit nicht nachlassgegenständlich sei, liegt kein entsprechender Ausspruch des Bezirksgerichtes zu Gunsten des ***Bf*** als Sozialhilfeträger vor. Mit dem genannten Beschluss wurde lediglich einer Tochter des Verstorbenen ein Betrag von € 4.058,89 zur unbeschränkten…
…dass Aussonderungsansprüche nicht vom Verlassenschaftsgericht zu befriedigen seien, sondern dass eine Einziehung der auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Steuerguthaben durch den Sozialhilfeträger selbst zu erfolgen habe. Die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin liege aufgrund des oben Geschilderten in gegenständlicher Angelegenheit somit vor. Das Finanzamt Österreich wies die Beschwerde…
…dass Aussonderungsansprüche nicht vom Verlassenschaftsgericht zu befriedigen seien, sondern dass eine Einziehung der auf den Sozialhilfeträger übergangenen Steuerguthaben durch den Sozialhilfeträger selbst zu erfolgen habe. Die Aktivlegitimation des ***Bf1*** habe aufgrund des oben Geschilderten in gegenständlicher Angelegenheit somit vorgelegen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit…
…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…ähnlich gelagerten Fällen - Berufung eingebracht. Der Bw vertritt im Wesentlichen die Ansicht, es handle sich um gebührenfreie Vergleiche mit einem Sozialhilfeträger im Sinne des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG. Die Hypothekarverschreibung wäre zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossen worden und unterliege demnach der Bestimmung des…
…erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die vom Bw in den Berufungsjahren an das Land Vorarlberg als Sozialhilfeträger geleisteten Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Im gegenständlichen Fall steht fest, dass die Mutter des Bw die streitgegenständliche…
…Bw. macht insbesondere geltend, dass sie aufgrund der Abtretung ihrer laufenden Pensionsbezüge an den Sozialhilfeträger zu einer Begleichung der Steuerschuld aus eigenen Mitteln nicht in der Lage gewesen sei. Aus dem von der Abgabenbehörde zweiter Instanz eingeholten Akt des Amtes der Tiroler Landesregierung zu Zl. ..…
…im Wege der Legalzession auf das ***1*** übergegangen und somit nicht nachlassgegenständlich sei, liegt kein entsprechender Ausspruch des Bezirksgerichtes zu Gunsten des ***4*** als Sozialhilfeträger vor. Mit dem genannten Beschluss wurde lediglich der Tochter des Verstorbenen ein Betrag von € 504,40 zur unbeschränkten Verfügung…
…Zudem sei festgehalten worden, dass der verbleibende Teil im Wege der Legalzession auf das ***2***, Abteilung Soziales, als Sozialhilfeträger übergegangen und sohin nicht nachlassgegenständlich sei. Die vom zuständigen Finanzamt festgestellte Steuergutschrift sei gemäß § 18 Abs. 6 Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz (THPG) dem Einkommensbegriff zuzuordnen. Gemäß…
…ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom Verlassenschaftsgericht zu befriedigen seien, sondern dass eine Einziehung der auf den Sozialhilfeträger übergangenen Steuerguthaben durch den Sozialhilfeträger selbst zu erfolgen habe. Die Aktivlegitimation des ***Bf1*** habe in gegenständlicher Angelegenheit somit vorgelegen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 31…
…u.a. (siehe Anhang), betreffend Rechtsgebühren entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (F) schloss als Sozialhilfeträger in allen berufungsanhängigen Fällen mit jeweils namentlich genannten Sozialhilfeempfängern schriftliche Vereinbarungen, die im Wesentlichen - auszugsweise - folgenden Wortlaut haben: "Der F-, gewährt…
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …