…machte und durch die zu geringe Verzinsung des eigenen Verrechnungskontos gegenüber der A-GesmbH für 1995 und 1996 eine verdeckte Gewinnausschüttung veranlasste (BP-Bericht vom 22.12.1998 zu St.Nr. X, Tz 17 und 19), sowie I.1.2. als Geschäftsführer der W-GmbH…
…gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer (Gf.) der Fa.G-GmbH fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt habe, dass Abgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet wurden und zwar 1) durch Abgabe unrichtiger Jahresumsatzsteuererklärungen, Umsatzsteuer 1996…
…Lehre und ständigen Rechtsprechung eine eventuell bestehende interne Vereinbarung, die den Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausschließen würde, ohnedies unwirksam. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 11. Februar 2004 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte…
…der Geschäftsführertätigkeiten betreffend K.P. und Bw. zu beantworten: Wer wäre im Innenverhältnis für die Abfuhr und Erklärung von Abgaben zuständig gewesen? Sei zur Vermeidung einer Pflichtverletzung des anderen Geschäftsführers Vorsorgepflicht, Überwachungspflicht und Abhilfepflicht ausgeübt worden? Mit Schreiben vom 13. September 2007 wurde wie folgt…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Hinzurechnungsbeträge" des Dienstnehmers P, die von der steuerlichen Vertreterin der Primärschuldnerin falsch berechnet worden seien. Keinem Geschäftsführer einer GmbH sei es zumutbar, im teilweise sehr komplexen Lohnsteuersystem tatsächlich vorgenommene Berechnungen einer Steuerberatungskanzlei, die sich über Jahre als verlässlich erwiesen habe, zu überprüfen oder zu korrigieren…
…keine Buchhaltungsfachkraft gewesen, die übrigen Mitarbeiter hätten durch die fehlende Information und die Mehrfachbelastung den Zahlungstermin übersehen. Bei dieser Argumentation scheint die Bw. zu übersehen, dass eine GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten wird, und es zu deren abgabenrechtlichen Pflichten gehört, dafür Sorge zu…
…Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen und ersuchte zu dieser Thematik Stellung zu nehmen. Dass er dies dann letztendlich in der mündlichen Verhandlung nicht tat, ist seinem eigenen Verhalten zuzuschreiben, wobei er in seinem Ergänzungsschriftsatz nur unklar andeutete, entsprechende Ausführungen zum Ermessensgebrauch erheben zu wollen. Eine…
…folgenden Gesichtspunkten eine Prüfung vorzunehmen: Dem Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040). Der Geschäftsführer haftet…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
…Verhandlung bekannt gegebenen Fällen, offensichtlich ihre Funktion sachgerecht ausüben habe können, weil eben bei diesen Gesellschaften sie nicht von einem Geschäftsführer oder sonstigen Personen durch offensichtlich gesetzwidrige Maßnahmen hinters Licht geführt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die…
…Fehlverhalten der Beschuldigten (zweier Rechtsanwälte!), welche angesichts der finanziellen Krise des von ihnen geführten Unternehmens vorsätzlich über fünf Jahre hinweg vom Fiskus immer wieder rechtswidrige Zwangskredite erzwingen, fällt - abgesehen von dem grundsätzlichen Aspekt der fehlenden gänzlichen illegalen Abgabenvermeidung, welcher durch einen entsprechenden Abschlag von der…
…obwohl umfassende Atteste vorgelegt wurden, die zeigen, dass er schwer herzkrank sei und gar nicht in der Lage gewesen wäre, hier die Tätigkeit eines faktischen Geschäftsführers auszuführen. Die Erstbehörde habe eingeräumt, dass es glaubhaft sei, dass der Beschuldigte unwiderlegt erklärte, er habe das Wort "Black…
…in der Firma faktisch handelnden Personen selbst Maßnahmen bzw. Handlungen zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten gesetzt zu haben. Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der in nach § 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste ändert…
…Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten zusammenhingen, sondern vielmehr die Folge einer schuldhaften Verletzung eben dieser Pflichten darstellten. Nun mag es zutreffen, dass der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer seine gegenüber der Sozialversicherung und gegenüber der Abgabenbehörde bestehenden Pflichten verletzt hat. Für die Beurteilung der…
…und allenfalls die Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. I.B. Das überdies gegen A unter der StrNr. 091/2010/00376-001 wegen des Vorwurfes, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt als (ehemaliger) Geschäftsführer (Director) der…
…28. Feber 2003 langte eine Stellungnahme der Bw. beim Finanzamt ein. In den Verfahren betreffend die Berufungen der GmbH und des Geschäftsführers wurde im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer und dem steuerlichen Vertreter am 29.5.2006 ein Besprechungstermin für den 13.6.2006 angesetzt. Dieser…
…seien. Der Haftungsbescheid vom 27. Jänner 2010 enthalte keine ausreichende Begründung. Die in der Beilage zum Haftungsbescheid angeführten Begründungen enthielten nur allgemeine Grundsätze einer Haftung von Geschäftsführern, zudem noch zu einer Abgabe (Lohnsteuer), von der dieser Haftungsbescheid gar nicht betroffen sei. Die Begründung für ihre…
…Aus § 9 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass abgabenrechtlich die Haftung des Geschäftsführers in Form einer Ausfallshaftung besteht. Die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers ist daher nur zulässig, wenn die Abgaben beim Primärschuldner nicht einbringlich sind. Das Finanzamt ging bei Erlassung des angefochtenen Haftungsbescheides davon aus, dass…
…unrichtig ist und auf diesen Zeitraum lediglich ein Betrag von € 70.203,85 entfällt. Verfahrensgegenständlich ist somit nach derzeitiger Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz demnach nur noch eine Haftungsinanspruchnahme für Kapitalertragsteuer 1995 in der Höhe von € 70.203,85. Dazu wird weiters festgestellt…