…13. September 2007 bei, aus dem ersichtlich war, dass seine Tochter drei Prüfungen mit je zwei Semesterwochenstunden erfolgreich abgeschlossen habe. Letztlich legte er einen Einzahlungsbeleg über die Studiengebühren für die Studienrichtung Rechtswissenschaften für seine Tochter vom 28. September 2007 vor. Mit Schreiben vom 11. Oktober…
…besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Nach § 26…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Erreiche der oder die Studierende im…
…Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden unabhängig von einem Wechsel des Studiums nachgewiesen wird. Gem. …
…vom 6.3.2001 ist ersichtlich, dass die an der WU-Wien, Studienrichtung Handelswissenschaft, inskribierte Tochter im Studienjahr 1999/2000 Prüfungen im Gesamtumfang von sieben Semesterwochenstunden positiv abgelegt hat. Weitere Prüfungen wurden im Wintersemester 2000/2001, also erst im Studienjahr 2000/2001, erfolgreich abgelegt. Mittels…
…Studienjahr nur dann bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Mit Schriftsatz vom 3. Juni 2011 beantragte…
…wurde per 30.01.2006 negativ beurteilt. Erst mit 22.08.2006 hatte die Tochter Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studiums der Theaterwissenschaft im Ausmaß von insgesamt 8 Semesterwochenstunden (erfolgreich) besucht. Das Finanzamt wies den Anspruch auf Familienbeihilfe für die Tochter V. ab Oktober 2006 ab: …
…unter dem Betreff: "Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 24. März 2003" Berufung ein. Dabei verwies er auf die bereits erbrachten 8 positiven Semesterwochenstunden, auf die hohen Wohnungskosten und auf die Studiengebühr die eine erhebliche Belastung darstellen. Es sollte auch die Familienbeihilfe erst nach dem Regelstudium …
…ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies nun…
…erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Der Nachweis…
…30. März 2012 und 30. April 2012 Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 28 Semesterwochenstunden oder 30 ECTS Credits angerechnet. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid forderte das Finanzamt daraufhin die für den Zeitraum vom 1. März 2011 bis 29. Februar 2012 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge…
…ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen würden. Erreiche der oder die Studierende…
…Wirtschaftsuniversität Wien, wo sie die Studienrichtung Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Kennung J 033 561) inskribierte. Von der Wirtschaftsuniversität wurden 22 Semesterwochenstunden bzw. 44 ECTS Punkte mit Bescheid vom 9. November 2010 anerkannt und mit einem weiteren Bescheid vom 9. November 2010 wurden 13 Semesterwochenstunden gemäß §…
…November 2011 mit der Begründung ab, dass für B. der Studienerfolg für das Studienjahr 2010/2011 im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden nicht vorgelegt hätte werden können. Eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes sei nur möglich, wenn die Studienbehinderung (wegen Krankheit) ununterbrochen mindestens drei Monate andauere. Die Bw…
…Tochter das Studium der Rechtswissenschaften im Wintersemester 2008/2009 begonnen und ebenfalls unbestritten blieb, dass die Tochter in der Zeit von Oktober 2008 bis April 2011 lediglich Prüfungen im Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden bestanden hat (vgl. Bestätigung der Universität vom 14.04.2011 - AS 22 -…
…Rahmen ihres Lehramtsstudiums an der Universität C.. Aus dieser Studienerfolgsbestätigung ergibt sich unstrittig, dass die genannte Tochter bis zum 30.9.2009 lediglich Prüfungen im Ausmaß von insgesamt vier Semesterwochenstunden absolvierte. In der Folge wies die Abgabenbehörde I. Instanz mit Bescheid vom 15.2.2010…
…wobei im Studienjahr 2005/06 nur Prüfungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden vorgelegt wurden. In der Zeit von WS 2007/08 bis einschließlich SS 2010 war Thomas in der Studienrichtung Bachelorstudium Biodiversität und Ökologie an der Universität Graz gemeldet. Mit Beginn des WS 2009/10…
…ergänzten Angaben des Vertreters des Berufungswerbers) durch die Universität B. Prüfungen im Ausmaß von 13 Semesterwochenstunden mit einer Wertigkeit von insgesamt 21 so genannten ECTS Credits angerechnet. Mit dem nunmehr angefochtenen (Sammel-) Bescheid hat das Finanzamt die für die Monate 1. Oktober 2009 bis 30…
… 2 Abs. 1 FLAG 1967 ist nach dem ersten Studienjahr ein Prüfungsnachweis im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden vorzulegen und außerdem war mit Februar 2004 für Ihr Studium der Rechtswissenschaften die Studienzeit voll ausgeschöpft. Sie haben weder im Studienjahr 2002/2003 die vollen acht Wochenstunden vorgelegt…
… 2 Abs. 1 FLAG 1967 ist nach dem ersten Studienjahr ein Prüfungsnachweis im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden vorzulegen und außerdem war mit Februar 2004 für Ihr Studium der Rechtswissenschaften die Studienzeit voll ausgeschöpft. Sie haben weder im Studienjahr 2002/2003 die vollen acht Wochenstunden vorgelegt…