…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. Nach § 9 Abs. 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt (§ 6…
…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…1 bis 6 oder § 23 Abs. 5 steuerfrei sind oder steuerfrei wären. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. § 9 Abs. 2 UStG 1994 lautet: (2) Umsätze für die Luftfahrt (§ 6 Abs…
…d.h. Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt auszurichten. Die Aufhebung aller mengenmäßigen Beschränkungen sowie verschiedener im Bereich des Straßentransportes noch bestehender einengender Verwaltungsvorschriften fördere eine stärkere Inanspruchnahme des kombinierten Verkehrs. Damit der kombinierte Verkehr zu einer wirklichen Entlastung der Straßen führe, sollte diese Liberalisierung auf Straßentransporte…
…d.h. Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt auszurichten. Die Aufhebung aller mengenmäßigen Beschränkungen sowie verschiedener im Bereich des Straßentransportes noch bestehender einengender Verwaltungsvorschriften fördere eine stärkere Inanspruchnahme des kombinierten Verkehrs. Damit der kombinierte Verkehr zu einer wirklichen Entlastung der Straßen führe, sollte diese Liberalisierung auf Straßentransporte…
…der Kennzahl 015 (§ 6 Abs. 1 Z. 2 bis 6 sowie § 23 Abs. 5 UStG - Seeschifffahrt, Luftfahrt, grenzüberschreitende Personenbeförderung, Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet usw.) steuerfreie Umsätze erklärt hat. Daraus, dass für diese Zeiträume - und nur für diese Zeiträume - steuerfreie Umsätze erklärt wurden, kann keineswegs geschlossen werden…
…lange vor Eröffnung der "Schiffsführerschule", im Besitz eines Bootsführerpatentes und seit 1975 Eigentümer eines für die Fluss- und Seeschifffahrt zugelassenen Motorbootes. Mit diesem gebraucht angeschafften Boot fuhr er nach mehrjährigen von ihm selbst durchgeführten Reparaturen privat auf der Donau und wollte es auch sonst für…
…der über diese Berechtigung verfügt. Die damit verbundenen Kenntnisse sind im Rahmen von Begutachtungen notwendig. Für den Fahrtenbereich 3 sind gemäß Seeschifffahrtsverordnung BGBI 189/1 981 i.d.g.F. (siehe Beilage) 1.000 Seemeilen Praxis nachzuweisen. Diese Praxis habe ich in den Jahren 2005…