Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 7. Mai 2003 betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder Ph. und S. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…erforderlich ist. Die Lehrpläne der Sonderformen haben sich gemäß § 39 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die besonderen Aufgaben dieser Schulen im Wesentlichen nach den Lehrplänen der entsprechenden im § 36 genannten Formen zu richten, wobei das Angebot von Wahlpflichtgegenständen (Abs.1 Z 3) entfallen…
…nicht berücksichtigt werden. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen, daher sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder Schulort nicht einzurechnen. Des Weiteren wird auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen (§ 34 EStG 1988)." In den dagegen erhobenen Berufungen wird eingewendet, dass die…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter B in der Schule als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt verweigerte dieses Begehren mit folgender Begründung: "Da die Wohnortgemeinde weniger als 25 km von der Schulortgemeinde entfernt ist, und darüber hinaus das schnellste öffentliche Verkehrsmittel…
…Im selben Zeitraum dauerte eine Fahrt mit dem Postbus von FAA nach Schulortjedenfalls länger als 1 Stunde; Umgekehrt verhielt es sich genauso (Fahrpläne Postbus betreffend 12.12.2010). Die schnellstmögliche Verbindung zwischen FAA und Schulort mit öffentlichen Verkehrsmitteln war somit im Streitzeitraum die Bahnverbindung. Die…
…Besuch sei erforderlich, weil der Sohn nach Abschluss der Schule in Griechenland studieren wolle und dafür ein Abschlusszeugnis einer griechischen Schule benötige. Die Entfernung zwischen Wohnort O und dem Schulort S betrage 45 km. Diese Strecke müsse täglich mit dem Auto gefahren werden, weil es…
…Antrag wurde damit begründet, dass das Kind außerhalb seines Hauptwohnortes am Wohnsitz der Berufungswerberin am Schulort in Portugal für Zwecke des Schulbesuches eine Zweitunterkunft bewohnt habe. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid (unter anderem) mit der Begründung abgewiesen, dass die Berufungswerberin…
…dass B.P., (geb. 1986) für das Schuljahr 2002/2003 und 2003/2004 Schülerfreifahrten beantragt hat, obwohl sie hiezu aufgrund der am Schulort gelegenen Zweitunterkunft nicht berechtigt war. Gem. § 30 h Absatz 2 FLAG wurde sie daher mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3…
…nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten, da der Schulort im Einzugsgebiet (innerhalb von 60 Kilometer) des Wohnortes liege und eine tägliche Heimfahrt dem Kind zugemutet werden könne (Fahrzeit mit öffentlichem Verkehrsmittel unter 1 Stunde). Mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2003 legte der Abgabepflichtige Berufung…
…Streitjahre gemäß § 34 Abs. 8 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen wegen auswärtiger Berufsausbildung ihrer beiden am 1994 bzw. 1996 geborenen Kinder (Ausbildungsort jeweils PLZ Schulort; keine Internatsunterbringung) in erklärter Höhe von € 1.320,00 (2005), € 1.760,00 (2006), € 2…
…12. September 2007 teilte die Beihilfenbezieherin dem Finanzamt mit, sie habe noch keine neue Schulbesuchsbestätigung für ihre Tochter ab Herbst [J+7] erhalten. Die Tochter setze ihre Schulausbildung am [Institut] in [Schulort] im Herbst [J+7] fort. Die aktuelle Schulbesuchsbestätigung werde, sobald sie diese erhalte…
…Wegstrecke zu verstehen, die das verkehrende öffentliche Verkehrsmittel nach dem Fahrplan zurücklegt. Die Entfernung beträgt zw. dem Wohnort a und dem Schulort b 124 km laut Vorteilsticket der ÖBB. Eine gleichwertige Alternative für die Wegstrecke mit anderen öffentl. Verkehrsmittel steht nicht zur Verfügung. Ihre Argumentation…
…Aktenkundig ist ein Schülerfreifahrausweis, gültig für die Zeit von 12. Jänner 2009 bis 10. Juli 2009 zwischen dem Wohnsitz des Vaters und dem Schulort Graz. Aktenkundig ist weiters ein Schreiben des Klassenvorstandes der Tochter, womit er bekannt gibt, dass es am 8. Jänner 2009 ein…
…können, da entsprechende Nachweise nicht beigebracht worden seien. Der Freibetrag wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes stehe nicht zu, da der Schulort Wien im Einzugsbereich des Wohnortes Leopoldsdorf liege. Mit als Berufung bezeichnetem Vorlageantrag vom 1. März 2010 beantragte der Bw. durch seine steuerliche Vertretung, den…
…stehe der pauschale Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung nur dann zu, wenn - neben anderen Voraussetzungen - von den Eltern Unterhaltszahlungen von nicht untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten seien. Von nicht untergeordneter Bedeutung seien Unterhaltszahlungen der Eltern für Fahrt- oder…
…erwogen: Im gegenständlichen Fall ist an Sachverhalt unstrittig, dass der volljährige Sohn des Berufungswerbers versuchte, im Juni 2008 die Matura an der [Schule] in [Schulort] abzulegen und dabei in einem Fach negativ beurteilt wurde. Er war jedoch berechtigt, zum nächstfolgenden Termin zur Wiederholung des nicht…
…diesen Bescheid erhobenen Berufung wendet die Steuerpflichtige ein, dass ihrer Tochter vom Wohnort A. in den ca. 65 km entfernten Schulort I. länger als eine Stunde unterwegs sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.4.2007 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der zu …
…Sohn im Juli 2005 einen Bargeldbetrag von € 200,00. | 5. | Ab August 2005 besuchte der Sohn der Berufungswerberin die Integrierte Gesamtschule in Schulort/Deutschland. | 6. | Die Kosten für diese Maßnahme wurden "zunächst" vom Jugendwohlfahrtsträger getragen und wurden diese für Einzelbetreuung…
…Erreichbarkeit von Studienorten zeitlich noch zumutbar sei. Nach diesen Bestimmungen liege der Studienort Wien innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes R. Trotz Nennung des Wohnortes in der besagten Verordnung liege der Schulort dann nicht im Einzugsbereich, wenn nachgewiesen werden könne, dass die Fahrzeit zwischen Wohn- und…
…den von der Republik Österreich geleisteten Fahrpreisersatz für Schülerfreifahrten in Höhe € 4.578,81 zurück und begründete dies damit, dass der Bw während der Schulzeit eine Zweitunterkunft am Schulort zur Verfügung gestanden habe. Die Bw habe daher zu Unrecht die Schülerfreifahrt in Anspruch genommen…