IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerden vom 20.12.2016 und vom 26.04.2017 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 7. Mai 2003 betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder Ph. und S. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…erforderlich ist. Die Lehrpläne der Sonderformen haben sich gemäß § 39 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die besonderen Aufgaben dieser Schulen im Wesentlichen nach den Lehrplänen der entsprechenden im § 36 genannten Formen zu richten, wobei das Angebot von Wahlpflichtgegenständen (Abs.1 Z 3) entfallen…
…Dazu gab der Beihilfenbezieher bekannt, dass seine Tochter ab September 2014 bis Juli 2018 in [Schulort] ein Gymnasium besucht habe und ab September 2018 in [Studienort] studiere. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 10. Juli 2019 die für die Tochter im Zeitraum September 2014 bis…
…ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung zu lösende Frage (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Für die Vergleichbarkeit der „entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten“ bietet sich der Typenkatalog des SchOG (Schulorganisationsgesetz) an. Die Auslegung abgabenrechtlicher Normen betreffend die Berufsausbildung an Hand der Bestimmungen des SchOG wird auch…
…Schulbesuch des Kindes in Salzburg nicht anerkannt werde könne, da sich der Schulort im Einzugsbereich des Wohnortes befinde und eine tägliche Heimkehr möglich und zumutbar erscheine. In der Berufung vom 11.04.2013 führte die Bf. unter Hinweis auf das Steuerbuch 2010 des BMF aus…
…nicht berücksichtigt werden. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen, daher sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder Schulort nicht einzurechnen. Des Weiteren wird auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen (§ 34 EStG 1988)." In den dagegen erhobenen Berufungen wird eingewendet, dass die…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter B in der Schule als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt verweigerte dieses Begehren mit folgender Begründung: "Da die Wohnortgemeinde weniger als 25 km von der Schulortgemeinde entfernt ist, und darüber hinaus das schnellste öffentliche Verkehrsmittel…
…Im selben Zeitraum dauerte eine Fahrt mit dem Postbus von FAA nach Schulortjedenfalls länger als 1 Stunde; Umgekehrt verhielt es sich genauso (Fahrpläne Postbus betreffend 12.12.2010). Die schnellstmögliche Verbindung zwischen FAA und Schulort mit öffentlichen Verkehrsmitteln war somit im Streitzeitraum die Bahnverbindung. Die…
…Besuch sei erforderlich, weil der Sohn nach Abschluss der Schule in Griechenland studieren wolle und dafür ein Abschlusszeugnis einer griechischen Schule benötige. Die Entfernung zwischen Wohnort O und dem Schulort S betrage 45 km. Diese Strecke müsse täglich mit dem Auto gefahren werden, weil es…
…Antrag wurde damit begründet, dass das Kind außerhalb seines Hauptwohnortes am Wohnsitz der Berufungswerberin am Schulort in Portugal für Zwecke des Schulbesuches eine Zweitunterkunft bewohnt habe. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid (unter anderem) mit der Begründung abgewiesen, dass die Berufungswerberin…
…dass B.P., (geb. 1986) für das Schuljahr 2002/2003 und 2003/2004 Schülerfreifahrten beantragt hat, obwohl sie hiezu aufgrund der am Schulort gelegenen Zweitunterkunft nicht berechtigt war. Gem. § 30 h Absatz 2 FLAG wurde sie daher mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3…
…nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten, da der Schulort im Einzugsgebiet (innerhalb von 60 Kilometer) des Wohnortes liege und eine tägliche Heimfahrt dem Kind zugemutet werden könne (Fahrzeit mit öffentlichem Verkehrsmittel unter 1 Stunde). Mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2003 legte der Abgabepflichtige Berufung…
…BGBl. Nr. 624/1995 idgF, vorliegen und von den Eltern Unterhaltszahlungen von nicht untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten sind. Von nicht untergeordneter Bedeutung im Sinne des § 3 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…Wegstrecke. Auch käme es zu einem großen Zeitgewinn. Sie erspare sich auch die hohen Kosten für eine Zweitunterkunft am Schulort. Grenznahes Gebiet im Ausland: Ihres Erachtens liege trotz der Entfernung von 33,0 km (Ö: 1,0 km, Deutschland: 33,0 km) nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (…
…Wegstrecke. Auch käme es zu einem großen Zeitgewinn. Sie erspare sich auch die hohen Kosten für eine Zweitunterkunft am Schulort. Grenznahes Gebiet im Ausland: Ihres Erachtens liege trotz der Entfernung von 33,0 km (Ö: 1,0 km, Deutschland: 33,0 km) nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (…
…in [Ort] lebe und ihr am [Datum Geburt] geborener haushaltszugehöriger Sohn, ebenfalls portugiesischer Staatsbürger, die Neue Mittelschule in [Schulort] besuche. Als Anlage wurden eine Schulbesuchsbestätigung und eine Heiratsurkunde übermittelt. Die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag wurde (weiterhin) gewährt. Im März 2022 erlangte das Finanzamt Kenntnis von einer…
…Polizeischülern davon auszugehen sei, dass eine Unterkunft am Schulort vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werde. Mit Eingabe vom 19.7.2019 via FinanzOnline beantragte der Bf die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (im Folgenden kurz BFG) und führte begründend aus, dass er im…
…Vorbringen der Beschwerdeführerin). Ort_A ist von Ort_B weniger als 80 Kilometer entfernt (siehe unstrittige Aktenlage). Die Wegstrecke vom Wohnsitz in Ort_A zum Schulort Ort_B ergibt sich aus einem Gehweg zum nächstgelegenen Haltestelle_1 Ort_A (Zahl_3 km, Wegzeit cirka Zahl…
…sich überwiegend am Arbeitsort aufhalten, dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und dies müsse auch für Schüler gelten, die sich während der Schulzeit am Schulort aufhalten, sofern nicht im Einzelfall ein zeitliches Überwiegen der Aufenthalte glaubhaft gemacht werden kann (VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103)…