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UFSG RV/0528-G/07Unbilligkeit der Beihilfenrückforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 14. Dezember 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. November 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder, jeweils für den Zeitraum vom 1. Jänner 2001 bis 30…

UFSI FSRV/0003-I/12Wertung einer Pferdezucht im Zweifel als Liebhaberei; versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer durch Verschweigen ausländischer Kapitaleinkünfte; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/0417-W/05Haftung des Geschäftsführers bei langjährigem Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005

…verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Der Bw. habe über einen Zeitraum von 1990 bis zur Austragung aus dem Firmenbuch keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw…

UFSW RV/2354-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO: Einhebungsverjährung und Vorliegen von Unterbrechungshandlungen strittig. Ermessensübung - Unbilligkeit angesichts lange verstrichener Zeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…weil der Bw. in obgenannten Zeiträumen als vollverantwortlicher Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen sei. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Gesellschaft die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte…

UFSW RV/3262-W/11Verjährung, Aufbewahrungspflicht, Rechnungsberichtigung, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2012

…Werde der Nachweis nicht erbracht, so hafte der Vertreter für die uneinbringlichen Abgaben zur Gänze. Hinsichtlich der Haftung für die Lohnsteuer verwies das Finanzamt auf § 78 EStG. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten der Bw. als Vertreterin der Gesellschaft die…

UFSW RV/1503-W/12Einwendungen gegen die Höhe der den Haftungsbescheid zugrundeliegenden geschätzten Abgabenschuldigkeiten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass es der Bw. verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung…

UFSW RV/3183-W/11Schuldhafte Pflichtverletzung, Schätzung wegen Nichtvorlage der Geschäftsunterlagen durch nachfolgenden Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012

…es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Abgabenschulden verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass es die Bw. verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung…

UFSW RV/2776-W/11Zwei Geschäftsführer, Überwachungsverschulden, schuldhafte Pflichtverletzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…eröffnet worden sei. Der Beschluss vom 21. April 2010 habe eine Verteilungsquote von 11,923343 % ergeben, die bei der Erlassung des Haftungsbescheides Berücksichtigung gefunden habe. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Eine Gleichbehandlung der…

UFSW RV/3315-W/11Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Gläubigergleichbehandlung behauptet, jedoch Gleichbehandlungsnachweis nicht erbracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…sei denn er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet habe, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als alle anderen Verbindlichkeiten. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass er es verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung…

UFSW RV/0479-W/09Gleichbehandlungsgebot, Liquiditätsstatus, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2011

…Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw. seit 6. September 1997 Geschäftsführer der GmbH und deshalb auch verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass die Uneinbringlichkeit durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. eingetreten sei. Die Vereinbarung, dass…

UFSW RV/3889-W/10Haftung des inländischen Vertreters einer Limited
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2011

…sei, die Abgaben aus Mitteln der Firma D-Ltd zu bezahlen. Der Rückstand sei bei der Gesellschaft uneinbringlich. Befriedigungstaugliche Vermögenswerte seien keine bekannt. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Firma D-Ltd Uneinbringlichkeit eingetreten sei…

UFSG RV/1007-G/09Festsetzungsverjährung - hinterzogene Abgaben (hier: Kraftfahrzeugsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…worden sei, lasse sich die Kenntnis des Berufungswerbers (Bw.) um die Pflicht zur Entrichtung oder zumindest zur Voranmeldung der Kraftfahrzeugsteuer ableiten, womit die Schuldhaftigkeit der nicht zeitgerechten Entrichtung bzw. Voranmeldung der Kraftfahrzeugsteuer für die Quartale 7-9/2001 und 10-12/2001 erwiesen sei. Durch…

UFSW RV/1541-W/10Liquiditätsstatus, Gleichbehandlung, Kassation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…dass der Bw. ab 17. Februar 2004 Geschäftsführer der GmbH und daher auch verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass es der Bw. verabsäumt habe, für die gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge zu tragen. In…

UFSW RV/3592-W/09Haftung nur für den aktuellen Geschäftsführer; im vorliegenden Fall war die Bw. zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben nicht mehr Geschäftsführerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2010

…verpflichtet gewesen, die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu bezahlen. Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für aushaftende Umsatzsteuer, Lohnsteuer und andere Abgaben werde auf die entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen. Die Schuldhaftigkeit werde damit begründet, dass durch das pflichtwidrige Verhalten der Bw. als Vertreterin…

UFSW RV/0385-W/09Zurückweisung einer Berufung mangels Aktivlegitimation während des laufenden Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Firma zu bezahlen. Der Rückstand sei bei der Gesellschaft uneinbringlich, befriedigungstaugliche Vermögenswerte seien keine bekannt. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Vertreters der Firma Uneinbringlichkeit eingetreten sei. In der dagegen von A.B. eingebrachten Berufung vom 26. August 2008…

UFSW RV/1972-W/08De-facto Geschäftsführer, Überwachungspflicht, Vorsorgepflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2008

…eine vorherige abgabenbehördliche Tätigkeit wie etwa die bescheidmäßige Festsetzung abgewartet werden dürfe. Für die Zeiträume sei die Umsatzsteuer gemeldet, jedoch nicht entrichtet worden. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Gesellschaft die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. In…

UFSW RV/0572-W/06Inhalt des Liquiditätsstatus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2007

…er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. die Uneinbringlichkeit bei der GmbH eingetreten…

UFSW RV/2658-W/06Gegenstand des Haftungsverfahrens. Nichtvorhandensein liquider Mittel. Höhe der geschätzten Abgabenschuldigkeiten strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…Diese sei durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete hafte dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Bei inländischen Kapitalerträgen sei der Verpflichtete der Schuldner der Kapitalertragssteuer. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass der Bw. als Vertreterin der GmbH Kapitalerträge zugeflossen seien…

UFSW RV/0824-W/07Einhebungsverjährung, Spruch des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…Er habe verabsäumt, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge zu tragen und habe seine Pflichten gegenüber der Abgabenbehörde verletzt. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte der Bw…

UFSI RV/0380-I/04Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 BAO ohne erstinstanzliche Feststellung des endgültigen Abgabenausfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.04.2007

…9. 2003 machte der Bw. geltend, dass das Finanzamt keine "Prüfung der Schuldhaftigkeit" vorgenommen habe. Der Bw. habe sich seit Übernahme der Geschäftsführerfunktion um eine regelmäßige Abgabenentrichtung "bemüht". Aufgrund des unerwartet schlechten Geschäftsganges des Hotelbetriebes (Umsatzrückgang) sei aber die Entrichtung der Abgaben nicht möglich gewesen…