…GmbH wurden für den Zeitraum ab 2003 Schwarzumsätze in erheblichem Ausmaß festgestellt. Von Seiten des Steuerpflichtigen wird dazu vorgebracht, dass es sich dabei um Schmiergeldzahlungen handle. Das Einzelunternehmen wurde mit Vertrag vom 5. August 2008 mit Wirksamkeit 31.12.2007 in die neugegründete N-GmbH…
…Nach Ansicht der Prüfung handelt es sich daher nicht um Vermittlungsprovisionen, sondern um Schmiergeldzahlungen. In den Jahren 2003 und 2004 wurden die Provisionen jeweils mit 3% des Jahresnettoumsatzes, im Jahr 2005 erstmals auch teilweise mit 3 % des Jahresbruttoumsatzes errechnet. Der Prüfung konnten weder schriftliche Unterlagen…
…darauf hingewiesen, dass Sie niederschriftlich angegeben haben, es seien Ihnen die vom Finanzamt festgestellten Geldbeträge zwar zugeflossen, jedoch hätten Sie Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt. Weiters wurden Sie ersucht, hinsichtlich der in den Aufstellungen angeführten Empfängern der Beträge den jeweiligen Namen, Anschrift, Zahlungsgrund…
… 20, Anm. 79; BetrugsbekämpfungsG 2010 oder Abzugsverbot von Schmiergeldzahlungen). Auch diesen Abzugsverboten wohnt ein pönaler Charakter inne. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit einer Strafe würde den Pönaleffekt sowohl hinsichtlich der spezial- als auch der generalpräventiven Wirkung mindern. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er auf…
…denen ich die von ihm genannten Beträge bar auszahle. Diejenige Person erhält von Tv meine Telefonnummer, worauf sie sich sodann mit mir in Verbindung setzt. Belege über die Schmiergeldzahlungen besitze ich nicht. Falls ich so einen bei Übergabe des Geldes besitze, wird er von mir…
…Ihre Aussage festgehalten, dass die Zahlungsausgänge von Bt-Konten zwar Ihnen zugeflossen sind, Sie jedoch Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt hätten. Legen Sie bitte die Sachverhalte betreffend Schmiergeldzahlungen vollständig offen. Bisher haben Sie weder Namen und Anschrift der Empfänger bekannt gegeben, noch wurde…
…06. und 20.08.2007 nur unvollständig wiedergegeben: Ich habe nämlich niemals angegeben, dass ich, wie mir dies nunmehr vorgehalten wird, Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt hätte. Vielmehr habe ich ausdrücklich angegeben, dass es sich dabei um Schmiergelder handelt, die Bt an Personen…
…als geeignetes Mittel, einerseits die Empfänger der vom Bw. weitergegebenen Beträge für die übrigen Jahre des Berufungszeitraumes (1991 bis 1996) und andererseits auch die Empfänger der an Unbekannte geleisteten Zahlungen ("Schmiergeldzahlungen") fest zu stellen. Wie der Bw. anlässlich seiner Vernehmung am 17. Juni 1998 ausgesagt…
…der Allgemeinheit mitgetragen werden, kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG (mit Ausnahme von Schmiergeldzahlungen) nicht in Betracht. Aus dem Begriff "Belastung" ist ferner abzuleiten, dass nur endgültige Vermögensminderungen abzugsfähig sind. Ersatzleistungen durch Dritte kürzen daher die abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen), auch wenn sie erst…
…Bestimmungen mit gerichtlicher Strafe bedrohten Tat ist. Mit den "Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist" sind "Schmiergeldzahlungen" erfasst, die - auch wenn sie betrieblich bzw beruflich veranlasst sind - weder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Kurt Wolfmair, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 21. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 18. August 2007 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Guglgasse 7-9, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 20. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. Dezember 2009 betreffend den Haftungs- und Abgabenbescheid über den Prüfungszeitraum 2005 und vom 21. Dezember 2009 betreffend die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens für den…
- Das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sei nicht nachvollziehbar gemacht worden, was beim UFS erhebliche Zweifel am Bestehen einer ernst gemeinten fremdüblichen Geschäftsbeziehung zwischen von einander unabhängigen Unternehmen geweckt habe - Zweifel, die der Bw bislang nicht habe ausräumen können. Der Inhalt des Vertrages - von einem Rechtsanwalt konzipiert…
"Bei der Summary of Facts-Darstellung vom 26. 4. 2001 handelte es sich weder um eine in wesentlichen Punkten verkürzte noch um eine für S-GmbH optimierte Sachverhaltsschilderung. Es handelt sich dabei um keine Rechtfertigung meinerseits gegenüber Vorgesetzten bzw der S-GmbH Europa SA, zumal…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.H., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Mödling betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 1992 bis 1993 und Einkommensteuer 1991 bis 1993, Umsatzsteuer für den Zeitraum 1992 bis 1995 und Einkommensteuer für den…
erlassen. Am 20. August 1998 wurde dem steuerlichen Vertreter des Bw. der Prüfungsauftrag vom 21. Juli 1998 übergeben und diese Empfangnahme von diesem durch seine Unterschrift bestätigt. Die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 1992 wurde daher jedenfalls durch die Erlassung des Erstbescheides am 29. November 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…