…Berufungsvorentscheidung. In der Stellungnahme anlässlich der Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde lediglich ausgeführt, das Finanzamt sehe in der Betätigung der Bw. als Schlagersängerin eine Betätigung mit der Annahme von Liebhaberei im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO 1993, weil…
…ist. Im Zusammenhang damit stand die im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgeworfene Sachfrage, ob die nebenberufliche Tätigkeit des Bw als Schlagersänger ("....- Imitator") eine Einkunftsquelle oder (typische) Liebhaberei darstellt. Zu den (neuerlich) erlassenen Wiederaufnahmebescheiden wurde mit gesonderter Begründung vom 9. Dezember 2004 im Wesentlichen ausgeführt, dass…
…das Finanzamt, der Ansicht der Prüferin folgend, die Auffassung, dass die vom Berufungswerber (Bw) neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit - er ist Dienstnehmer in einem Gewerbebetrieb - als Schlagersänger entfaltete Betätigung ("....-Imitator") keine Einkunftsquelle darstellt, sondern mangels objektiver Ertragsaussichten als steuerlich unbeachtliche (typische)Liebhaberei nach § 1 Abs. 2…
wesentlichen Fragen nur plakativ in den Raum gestellten Wirtschaftlichkeitselemente genügen jedenfalls nicht, die in Rede stehende Tätigkeit umfassend zu beurteilen. Um den Stellenwert der vom Bw als besonders kostenintensiv bezeichneten (Teil)Bereiche und der dazu angegebenen Verbesserungsmaßnahmen näher einordnen zu können, bedarf es daher ergänzender…
…Wiederaufnahmebescheiden neuerlich verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs. 4 BAO) hinsichtlich Umatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 zu Recht erfolgt war und ob die nebenberufliche Tätigkeit des Berufungswerbers als Schlagersänger bzw Schlagersängerimitator eine Einkunftsquelle oder, wie vom Finanzamt beurteilt, eine typische Liebhaberei (…
…sei er nicht bereit, die Vorgangsweise der BP zu akzeptieren. In der Stellungnahme zur Berufung führt die BP aus, der Bw sei seit 1994 als Schlagersänger unter dem Künstlernamen AJH (gelegentliche Auftritte bei diversen Veranstaltungen, in "Willkommen Österreich", Cafes etc.) aktiv. Weiters würden sporadisch Einkünfte…
…Moderation einer Fernsehsendung stattgefunden, die von NN moderiert worden sei. Während der Vernehmung am 9.7.2004 legte der Geschäftsführer die Farbkopie eines Fotos vor, welches die Fernsehmoderatorin NN und die Schlagersängerin G E, die Gattin des Geschäftsführers, in diesem Raum zeigte. In diesem Raum…