… 31 Bundesbahngesetz 5.3. Inhalt des Begriffes "Aufgaben" 5.3.1. Die "Schieneninfrastruktur" in der deutschen Literatur über Eisenbahningenieurswesen 5.3.2. Die Tätigkeiten der ÖBB-Infrastruktur Bau AG laut Geschäftsberichten der ÖBB (www.oebb.at) 5.4. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist keine ausdrücklich…
…des § 9 Bundesfinanzierungsgesetz vorgenommene Gebührenbefreiung hat der Gesetzgeber mit dem Zweck geschaffen, eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs- GmbH zu bewirken....Er hat dabei aber nach dem ausdrücklichen Wortlaut ....unzweifelhaft eine so genannte sachliche Gebührenbefreiung angeordnet, weil sie nicht eine bestimmte physische oder juristische Person…
…angefochtene Bescheid insofern abgeändert, als die Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG für den Vertrag über die Nutzung der Schieneninfrastruktur der ÖBB vom 13. Dezember 2002 - angezeigt beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu ErfNr.xxx.xx1/2003 - samt Zugtrassenvereinbarungen vom 19. Dezember 2002 …
…1957 in der jeweils geltenden Fassung, gestattet die X-AG dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur entsprechend dem in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung festgelegten Umfang und erbringt die in diesem Vertrag und seinen Anlagen sowie in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung festgelegten Leistungen. 3. Leistungen des EVU Sämtliche…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…Eisenbahninfrastrukturunternehmen (§ 62 Abs. 1 EisbG). Durch § 58 EisbG wird Folgendes festgelegt: "(1) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat unter Ausschluss jeglicher Diskriminierung Zugangsberechtigten zwecks Zuganges zur Schieneninfrastruktur über diesen Zugang hinaus folgende Leistungen als Mindestzugangspaket zur Verfügung zu stellen: 1. die Nutzung von Weichen und Abzweigungen; 2. die…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…Schaukästen oder zukünftige Sachen (VwGH 2.4.1990, 89/15/0147). Ein "Infrastrukturnutzungsvertrag" mit dem die Österreichischen Bundesbahnen einem anderen Eisenbahnunternehmen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gestatten ist ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag (UFS 28.6.2006, RV/1491-W/04). Da Gegenstand des Bestandvertrages unverbrauchbare Sachen sind…
…1 Privatbahngesetz 2004 zu verweisen, wonach die Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Schieneninfrastruktur durch Gebietskörperschaften, die an einem eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen beteiligt sind, keine Gesellschaftsteuerpflicht auslöst. Dem Gesetzgeber waren offenbar die Schwierigkeiten der Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur bewusst, es war ihm aber auch…
…XX. GP, wonach mit § 9 Bundesfinanzierungsgesetz eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH herbeigeführt werden solle, und leitet daraus ab, dass demnach die "Hingabe" der Finanzierungsmittel und nicht die Aufnahme von Darlehen und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob…
…XX. GP, wonach mit § 9 Bundesfinanzierungsgesetz eine steuerliche Gleichstellung mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH herbeigeführt werden solle, und leitet daraus ab, dass demnach die "Hingabe" der Finanzierungsmittel und nicht die Aufnahme von Darlehen und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob…