…4. 2004 übertrug Herr DW dem Berufungswerber einen Geschäftsanteil an der W- GmbH im Nominale von ATS 52.000,-- um 1 Euro. Im Ermittlungsverfahren wurde dem Finanzamt der Wert der Anteile zum 31.3.2003 mit 2.254 € je 100 € Nennkapital bekannt gegeben…
…die Bilanzsumme sei aufgrund eines fälschlicherweise nicht (negativ) auf der Passivseite, sondern (positiv) auf der Aktivseite ausgewiesenen Verlustvortrages unrichtig angesetzt worden. Der Berechnung des Ertragswertes würden die berichtigten Gewinne der Jahre 1994 bis 1996 zugrunde liegen. Nachdem die Abtretung der GmbH- Anteile aber im Zusammenhang…
…werden. Zusammenfassend hat das Finanzamt zu Recht mit dem bekämpften Bescheid für die ausgeführte Schenkung eines GmbH- Anteiles vom nach dem Wiener Verfahren 1996 ermittelten gemeinen Wert des GmbH- Anteiles in Höhe von 751.478,05 S die Schenkungssteuer mit 6.501,02 € vorgeschrieben…
…beigemessen werden. Zusammenfassend hat das Finanzamt zu Recht mit dem bekämpften Bescheid für die ausgeführte Schenkung eines GmbH- Anteiles vom nach dem Wiener Verfahren 1996 ermittelten gemeinen Wert des GmbH- Anteiles in Höhe von 1,502.956,93 S (109.224,14 €) die Schenkungssteuer…
…gesamte Verlassenschaftsvermögen übernimmt. Es liegt keine reine Schenkung vor, sondern die Witwe übernimmt die im Verlassenschaftsvermögen enthaltenen Passivposten und verpflichtet sich, zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche an die Söhne je eine Abfindung zu zahlen. Zwischen Liegenschaften, GmbH-Anteilen und Versicherungserlösen wird nicht differenziert. Erst die weiteren…
…Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für die Bewertung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich…
…und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Abtretungsvertrag durch Schenkung hat Herr G.G. seinen Geschäftsanteil entsprechend einer Stammeinlage von ATS 510.000,00 (€ 37.063,14), die mit ATS 310.000,00 (€ 22.528,57) eingezahlt ist, an der GmbH (nunmehr =GmbH)…
…VStR) mit Wirkung ab 1.1.1994 abgelöst wurden. Das Wiener Verfahren 1996 ist - obwohl rechtlich nicht verbindlich - eine geeignete Grundlage für die Schätzung im Zusammenhang mit der Bewertung von GmbH-Anteilen. Sowohl das Wiener Verfahren 1989 als auch das Wiener Verfahren 1996 sind keine…
…deutlich, dass das Finanzamt aus einem einzigen Verkauf diesen gemeinen Wert mit 136 je Hundert Stammkapital abgeleitet hat. Augenscheinlich in Verkennung der Rechtslage des § 13 Abs. 2 BewG unterließ das Finanzamt die notwendigen Ermittlungen zur sachgerechten Feststellung des gemeinen Wertes der abgetretenen GmbH- Anteile, was…
…das Finanzamt mit Bescheid vom 6. Juni 2007 Grunderwerbsteuer in Höhe von 4.685,24 € festgesetzt, weil die Übernahme des (ohne Sonderbetriebsvermögen) negativen OEG-Anteiles eine Gegenleistung für den übertragenen betrieblichen Liegenschaftsanteil darstelle. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung des Dr. VS, nunmehriger Berufungswerber…
…Folge zu einer weiteren Schenkung oder freigebigen Zuwendung gekommen ist, hat im gegenständlichen zweitinstanzlichen Berufungsverfahren daher zu unterbleiben. Berechnung der Schenkungssteuer: Nebenrechnung zur Ermittlung des Freibetrages nach § 15a ErbStG 1955: 74,1268 % von 365.000 € = 270.562,82 € | KG Anteil lt…
…Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Schenkung im obigen Sinne auch jede Schenkung nach bürgerlichem Recht. Unstrittig liegt auf Grund des vorliegenden Abtretungsvertrages eine Schenkung vor. Strittig ist lediglich die Bewertung der einzelnen Schenkungsgegenstände, somit der Ansatz in der Bemessungsgrundlage. 1.) KG-Anteil…
…sodass das Vorliegen einer so genannten mittelbaren Schenkung nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht in Zweifel zu ziehen ist. Dem Bw ist daher insoweit zuzustimmen, als ihm nicht ein Bargeldbetrag, sondern die entsprechenden Anteile an der K GmbH geschenkt worden sind. Der Schenkungssteuerbemessung ist demnach…
…investiert haben. Sonst wäre ihnen die Tragweite des Angebotes: "Schenk mir Deinen Anteil, dann bist Du das Risiko los", nämlich eine tatsächliche Entreicherung, bewusst geworden und dass der bloße Steuervorteil aus der Gestaltung der Vorjahre weniger ist als der Vermögensverlust durch die Schenkung. Auch hätten…
…gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Nach dem gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG anzuwendenden § 13 Abs. 2 BewG sind unter anderem Anteile an einer GmbH mit dem gemeinen Wert iSd § 10 BewG anzusetzen…
…Vorliegen der für eine Schenkung erforderlichen Bereicherung des Übergebers auszugehen sei und gegebenenfalls Schenkungssteuer anfallen würde. Um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, seien die Kapitalkonten der ausscheidenden Gesellschafter durch Buchgewinne oder einseitige Einlagen oder Entnahmen daher so zu stellen, dass sie die anteiligen stillen Reserven nicht…
…investiert haben. Sonst wäre ihnen die Tragweite des Angebotes: "Schenk mir Deinen Anteil, dann bist Du das Risiko los", nämlich eine tatsächliche Entreicherung, bewusst geworden und dass der bloße Steuervorteil aus der Gestaltung der Vorjahre weniger ist als der Vermögensverlust durch die Schenkung. Auch hätten…
…der X-GmbH&CoKG mit einer Vermögenseinlage von € 15.261,30 (= Beteiligung 70 %) dem Bw, Kommanditist mit einer Einlage von € 6.540,56 (= Beteiligung 30 %), im Wege der Schenkung den Teilbetrag von € 8.720,74 (= 40 % KG-Anteil) mit…
…übergebenen Geschäftsanteile an der P-GmbH in Höhe von ATS 375.000,00 (€ 27.252,31) unterliegen der Schenkungssteuer gem. § 1 (1) Zi. 2 iVm. § 3 (1) 1 Erbschaftssteuergesetz idF. vor dem 1.8.2008. Die Schenkung umfasst einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand…
…31.324,59 herab. Dabei saldierte sie - wie in der Berufung begehrt - den negativen Wert des OHG-Anteiles mit dem Wert des Sonderbetriebsvermögens, verwehrte jedoch die Anwendung des § 15a ErbStG zur Gänze mit der Begründung, dass keine Schenkung eines Mitunternehmeranteiles vorliege, weil der Wert negativ…