…vorgesehen, da durch die freiwillige Weiterversicherung lediglich die Anwartschaft auf einen Versicherungsschutz erhalten bleiben sollte und überdies eine Aufteilung der einheitlich zu berechnenden Pensionsleistung kaum möglich wäre. Aus dem Gesichtspunkt heraus, dass Aufwendungen zur Schaffung einer künftigen Einkunftsquelle wesensmäßig nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen könnten…
…daher von Anfang im Klaren, dass es sich unter einkommensteuerlichen Aspekten bei seiner Tätigkeit weder um Liebhaberei noch um Vorbereitungshandlungen zur Schaffung einer künftigen Einkunftsquelle "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (Erlangung des Gesellschafterstatus einer in Aussicht genommenen Gründung einer Gesellschaft mbH) gehandelt hat. Da der Bw aber…
…Vorgangsweise könne der Schaffung eines Objektes etwa zur lukrativen Veräußerung oder zur privaten Nutzung oder zur Vermietung oder zur gewerblichen Nutzung dienen. Eine solche Vorgangsweise deute aber keineswegs eindeutig auf die künftige Vermietung mehrerer Wohnungen hin, es bestehe kein erkennbarer Zusammenhang mit einer künftigen Einkunftsquelle…
…Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der für sich allein keinen Berufsumstieg sicherstellt). Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten darstellen (vgl. Rz 1350 ESt-RL 2000 iVm Rz 358 LSt-RL 2002). Lassen die Umschulungsmaßnahmen keine konkrete Absicht zur Schaffung einer neuen Einkunftsquelle…
…AB-Nr. BP 195/93, zog das mit einer Buch- und Betriebsprüfung für die Jahre 1987 bis 1990 betraute Organ unter Tz 10 den Schluss, dass keine Einkunftsquelle sondern Liebhaberei vorliege: Ende 1988 habe der Weinbaubetrieb des Bw über ca. 9 ha Kulturflächen verfügt. Durch…
…der Abzug einer altersbedingten Absetzung für Abnutzung (AfA) von den Anschaffungskosten des Wohnhauses zustehe, da dieses bereits in Vermietungsabsicht erworben worden sei. Das FA folgte dem Berufungsvorbringen der Bw. zwar hinsichtlich dieses letzten Argumentes, kam aber dennoch zu keiner positiven Gesamtbeurteilung der Vermietungstätigkeit als Einkunftsquelle…
…tatsächlich die Schaffung einer neuen Einkunftsquelle bezweckt und die Ausbildung nicht lediglich auf einem privaten Interesse beruht. Auch die Einschränkung der Tätigkeit im Bestattungsunternehmen ab dem Jahr 2013, um sich ein bis zwei Tage pro Woche der neuen Beschäftigung zu widmen, und die Schaffung eigener…
…Absicht eines Berufswechsels sprechen würde. Die Ablegung der Berufsreifeprüfung allein ist jedenfalls nicht geeignet, den Entschluss des Bw. zu einem Berufswechsel, zu dem der Bw. keinerlei Angaben getätigt hat, objektiv nachvollziehbar zu machen. Umstände, die auf ein konkretes Bestreben zur Schaffung einer neuen Einkunftsquelle hinweisen…
…dagegen vor, die Vermietungsabsicht sei gemäß Schreiben der Bw. vom 25. Mai 2005 [siehe oben] nachweisbar. Bei dem Vermietungsobjekt handle es sich um eine Einkunftsquelle gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, da es sich auf Grund des gemischten Objektes um ein Objekt handle, das dem Vollanwendungsbereich…
…Kosten und die Dauer der Ausbildung stellen Indizien dar, dass der Bw. mit der Shiatsu-Ausbildung tatsächlich die Schaffung einer neuen Einkunftsquelle bezweckt und die Ausbildung nicht lediglich auf einem privaten Interesse beruht. Auch die vom Bw. in der mündlichen Verhandlung angekündigte Beendigung seines Dienstverhältnisses…
…feste Absicht hatte, über die Vorzugsstimmen diese Funktion zu erreichen und somit sich eine Einkunftsquelle schaffen wollte, steht unseres Erachtens eindeutig ein abzugsfähiger Werbungskostenaufwand zu. Ohne die ernste Schaffung einer Einkunftsquelle hätte der Klient weder die Kosten noch Strapazen auf sich genommen, die laut vorgelegter…
…absehbaren Zeitraumes kein positiver Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden. Auf Grund der bisherigen Art der Bewirtschaftung sei die Erzielung eines Einnahmen- Gesamtüberschusses nicht möglich, so dass iSd § 1 Abs 2 Z 3 Liebhabereiverordnung (im Folgenden nur: LVO) keine steuerliche Einkunftsquelle und keine unternehmerische Tätigkeit vorliege. Das Finanzamt…
…2007) bis dato keine weiteren Maßnahmen zur Schaffung einer Einkunftsquelle getätigt, sondern bloß - letztmals im Schreiben vom 4. Jänner 2013 - seine Absicht kundgetan, nebenberuflich als "United Coach" tätig sein zu wollen. Der subjektive Wille des Bw. zu einem künftigen Einstieg in das neue Berufsfeld als…
…Jahres 2002 eingetreten sind. Die Vorgänge nachfolgender Jahre, die vom Bw. Mitte des Jahres 2006 angegeben werden und begründete Zweifel hinsichtlich der (zielstrebigen) Schaffung einer Einkunftsquelle auszulösen geeignet sind (Schriftsatz vom 12. Juni 2006), können nicht in des Jahr 2002 rückprojiziert werden. Vielmehr wird im…
…für einen bereits im Jahr 2010 vom Z abgehaltenen Workshop, bei dem kein Zusammenhang mit der künftigen Tätigkeit der Bw. als Lebens- und Sozialberaterin zu erkennen ist), ist die Eignung der künftigen Tätigkeit der Bw. als Lebens- und Sozialberaterin zur Schaffung einer weiteren Einkunftsquelle mit…
…erkennbaren (bzw. belegbaren) Handlungen gesetzt worden seien, welche für das Finanzamt Anhaltspunkte für das Vorliegen der (behaupteten) Absicht einer künftigen Vermietung liefern würden. Die Vermietungstätigkeit sei dem Finanzamt erstmals im Juli 2008 mittels Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 bekannt gegeben worden. In…
…sind Aufwendungen, die - auch unter Berücksichtigung der zunächst angefallenen Ausbildungskosten - zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen. Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die Ausübung eines anderen Berufes zu verschaffen, ist…
…und Boden aktiviert, ergibt sich ein Einnahmenüberschuss bereits wesentlich früher. Unter Bedachtnahme darauf ist die eine Vermietung und Verpachtung darstellende Einräumung des Baurechtes grundsätzlich als Einkunftsquelle zu qualifizieren. Bezüglich der Prüfung, ob die im Zusammenhang mit der Einräumung des Baurechtes getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der vereinbarte…
…§ 11 Abs 14 UStG vorgeschrieben. 2. Feststellungsverfahren Mangels Vorliegens einer Einkunftsquelle hat eine Feststellung von Einkünften im Sinne des § 188 BAO zu unterbleiben." Gestützt auf diese Feststellungen setzte das Finanzamt, abweichend von den in Umsatzsteuervoranmeldungen sowie in der Jahreserklärung für 2005 ausgewiesenen Gutschriften (welche aus…
…wie sie in die Prognoserechnung einfließen, daher von der Betriebsprüfung wie folgt ermittelt: a) Zinsen von Bruttoanschaffungskosten Die Finanzierung des Ankaufs der Liegenschaftsanteile erfolgte auf Basis der Bruttoanschaffungskosten. (Selbst) unter der Annahme einer Einkunftsquelle ist daher von einer Zinsenbelastung, die auf das gesamte aufgenommene Kreditvolumen…