…Körperschaftsteuerschuld des Empfängers der Kapitalerträge anrechenbar. Keine Kapitalertragsteuer fällt an, wenn die Voraussetzungen des § 94 Z 2 EStG 1988 für die sogenannte Schachtelbegünstigung erfüllt sind, dh Empfänger der Kapitalerträge eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist, die mindestens zu einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden…
…hingegen an, wenn die Voraussetzungen des § 94 Z. 2 EStG 1988 für die sog. Schachtelbegünstigung erfüllt sind, d.h. Empfänger der Kapitalerträge eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist, die mindestens zu einem Viertel unmittelbar am Grund-oder Stammkapital der ausschüttenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (vgl. VwGH vom…
…Grund seiner Gesellschafterstellung ohne Gewinnverteilungsbeschluss bezieht. Dazu zählen insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen. Keine Kapitalertragsteuer fällt an, wenn die Voraussetzungen des § 94 Z 2 EStG 1988 für die Schachtelbegünstigung erfüllt sind, d.h. der Empfänger der Kapitalerträge eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist, die mindestens zu einem Viertel…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften (nunmehr Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien) über den Einheitswert, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner…
…1998 dementsprechend erlassen. Mit Schreiben vom 8.6.1998 erhob die Bw. gegen den genannten Bescheid Berufung. Es wurden keine Einwendungen dagegen vorgebracht, dass die Schachtelbegünstigung im Jahr 1994 nicht angewendet worden sei. Die Bw. brachte jedoch vor, dass der Beteiligungsertrag an der A…
…oder Körperschaftsteuerschuld des Empfängers der betreffenden Kapitalerträge anrechenbar. Keine Kapitalertragsteuer fällt an, wenn die Voraussetzungen des § 94 Z 2 EStG 1988 für die so genannte Schachtelbegünstigung erfüllt sind, d.h. Empfänger der Kapitalerträge eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist, die mindestens zu einem Viertel unmittelbar am…
…der Veranlagung der Kapitalerträge auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Empfängers der betreffenden Kapitalerträge anrechenbar. Keine Kapitalertragsteuer fällt an, wenn die Voraussetzungen des § 94 Z 2 EStG 1988 für die so genannte Schachtelbegünstigung erfüllt sind, d.h. Empfänger der Kapitalerträge eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist…
…Bestimmung auf Liquidationserlöse. Dieser Erlös unterscheidet sich im Sachlichen von dem während der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft erzielten Gewinn in einer Weise, die eine Anwendung der auf Beteiligungen eingeschränkten Schachtelbegünstigung auf den Abwicklungsgewinn nicht erforderlich macht." Somit ist die Nichtanwendung der Beteiligungsertragsbefreiung iSd. § 10 Abs…
Das Wertpapierkonto bei der Julius Baer&Co LTD (Kurswert von 423.442,00 SFR, das sind S 4,000.505,00/€ 290.728,04) befindet sich im Ausland und dürfte ausländische Wertpapiere enthalten. Aufgrund des og Urteiles des EuGH vom 15. Juli 2004, C…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.N., M., vertreten durch Herrn M.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. März 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Onz Onz Kraemmer Hüttler, Rechtsanwälte GmbH, 1030 Wien, Ungargasse 59-61, vom 16. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Juli 2004 betreffend Schenkungssteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.S., M., vertreten durch Herrn M.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. März 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Dieser erste Körperschaftsteuerbescheid 2006 ist ausschließlich auf Grund der elektronischen Steuererklärung vom 23. November 2007 ergangen. Mangels Ankreuzens des vorgesehenen Kästchens und weil auch die vorgesehene elektronische Beilage betreffend die Auflistung der internationalen Schachtelbeteiligungen seitens der Bw nicht ausgefüllt worden ist, kann nach Ansicht der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 5. Mai 2004 der "ANE" BDT m.b.H., ALK, gegen den Bescheid des Finanzamtes ALK betreffend Körperschaftsteuer 2000 vom 6. April 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn E.P., M., vertreten durch Herrn M.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. März 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.S., W., vertreten durch Herrn M.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. März 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A Beteiligungs GmbH, Adresse, vertreten durch EUROPA Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, vom 12. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 1. Juli 2003 betreffend Körperschaftsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch JUPITER Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 entschieden: Die Berufung…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…