Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch G., Adr., vom 22. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Dezember 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 sowie Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, 1170, vertreten durch Mag. Harald Schuster, 1080 Wien, Wickenburggasse 13, vom 29. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Rudolf Stadler, vom 10. November 2006 betreffend Zurückweisung des Vorlageantrags…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MS, vom 10. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes S vom 31. August 2012, mit dem Ausgleichszahlungen und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Mai bis Dezember 2011 gewährt wurden, entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW1 und BW2., beide Adresse, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- u. Beratungs GmbH, 5020 Salzburg, St. Julienstr. 1, vom 11. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 3…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW1 und des BW2., beide Adresse, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungs GmbH, 5020 Salzburg, St. Julienstr. 1, vom 11. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom…
…BAO 4, § 189 Tz 16). b) Gerade dieser geforderten Sachverhaltsermittlungs- und Überprüfungspflicht mit anschließender Beweiswürdigung ist das Finanzamt im gegenständlichen Fall nicht nachgekommen: - Die widersprüchlichen Aussagen der Berufungswerberin zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Berufungsverfahrens, wonach sie zuerst das Kinderbetreuungsgeld nennt, in der Folge aber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf., vertreten durch Mag. Christian Schönhuber, Rechtsanwalt, 4690 Schwanenstadt, Stadtplatz 28, vom 14. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Feldkirch, vertreten durch Mg. Peter Nagel, vom 17. März 2006, Zl. dd , betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NS, vertreten durch G-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 31. August 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid und die…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Mai 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 8. April 1999 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist es, den angefochtenen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, nicht hingegen Sachverhaltsermittlungen erheblichen Umfangs, deren Vornahme vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides, spätestens aber nach Einbringung der Berufung geboten war…
…dass eine Liegenschaftsschenkung der "Eltern", also auch jene des Vaters heranzuziehen sei. Das FA unterließ jedoch auch diesbezüglich Sachverhaltsermittlungen, die ein Heranziehen der Liegenschaftsschenkung des Vaters (ebenfalls ein Viertel) begründen würde. Solch ein Sachverhalt wäre etwa bei Vorliegen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vater in…
…Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist es, den angefochtenen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, nicht hingegen Sachverhaltsermittlungen erheblichen Umfangs, deren Vornahme spätestens nach Einbringung der Berufung geboten war, erstmals vorzunehmen…
…06.2002 ins Privatvermögen entnommenen Raika Bankkredites als nachträgliche Betriebsausgaben bzw. in welcher Höhe die Zinsen als Betriebsabgaben abzugsfähig sein könnten und ob die Sonderausgaben zu Recht geltend gemacht werden. Die Berufungsbehörde hat Sachverhaltsermittlungen durchzuführen, um die von der ersten Instanz getätigten Ermittlungen zu ergänzen…
…ff.). 2. Im vorliegen Fall sind nach den nunmehr in der zweiten Erörterung eingebrachten Unterlagen bei den strittigen Berufungspunkten so gut wie alle relevanten Sachverhaltsfragen noch klärungsbedürftig. a) Die Berufungsbehörde ist grundsätzlich auch Ermittlungsbehörde und kann daher bzw ist sogar verpflichtet eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen, idR…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Susanne Osinger, Mag. Natascha Kummer und Reinhold Haring, im Beisein der Schriftführerin Verena Rainer LL.B. (WU), über die Berufungen des X, vertreten durch Y, vom 3…
…nachgewiesen werden müssten. Ob dieser Nachweis erbracht wurde, kann dem Arbeitsbogen zur Betriebsprüfung nicht entnommen werden. Die vorstehenden Ausführungen der Referentin machen deutlich, dass im gegenständlichen Verfahren entscheidungswesentliche Sachverhaltsermittlungen (§ 115 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung anders lautenden Bescheide erlassen werden hätten können. Daraus ergibt…
…werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist es, den angefochtenen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, nicht hingegen Sachverhaltsermittlungen erheblichen Umfangs, deren Vornahme vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides, spätestens aber nach Einbringung der Berufung geboten war, erstmals vorzunehmen…
…sprechen, liegen nach der Aktenlage nicht vor. Auf der anderen Seite sprechen folgende Zweckmäßigkeitsgründe für die Zurückverweisung: Zunächst ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung auch schon vor der Reform des Rechtsmittelverfahrens vorrangig dem Finanzamt auferlegt hat, da auch schon § 276 Abs…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 6. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 und 2002 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…