…da sie zwar gewusst habe, dass sich Zigaretten in der Wohnung befunden hätten, sich aber nicht weiter darum gekümmert habe. Die erforderliche willentliche Sachherrschaft sei deshalb gerade nicht ausgeübt worden. Die Bf. sei deshalb nie die Besitzerin der beschlagnahmten Filterzigaretten, sondern lediglich deren Inhaberin im…
…Rechtsposition vollzogene willentliche Besitzübertragung (§ 380 ABGB). Besitz ist jegliche Form der Innehabung einer Ware (§ 4 Abs. 2 Z 3 ZollR-DG) und beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware (§ 309 ABGB). Diese wiederum ist die äußere Erscheinung einer Rechtslage, die bei Hinzutreten der weiteren Voraussetzungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., Bauarbeiter, geb. Dat. in J./Polen, wohnhaft Adr., vertreten durch Dr., Rechtsanwalt, Adr, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und…
…Verfügung gestellt hat. Da er beim Umpacken der Zigaretten anwesend und auch einen Zweitschlüssel für die Garage hatte, sei er im Besitz der Zigaretten gewesen bzw. habe er Sachherrschaft über diese ausgeübt und dadurch Zollschuldner im Sinne des Art. 202 Abs. 3 3. Anstrich ZK…
…Verfügung gestellt hat. Da er beim Umpacken der Zigaretten anwesend und auch einen Zweitschlüssel für die Garage hatte, sei er im Besitz der Zigaretten gewesen bzw. habe er Sachherrschaft über diese ausgeübt und dadurch Zollschuldner im Sinne des Art. 202 Abs. 3 3. Anstrich ZK…
…habe lediglich für I.A. einen Transporter bereitgestellt und diesem beim Einladen der Waren geholfen. I.A. war als Beifahrer während der Fahrt anwesend, sodass er seine Sachherrschaft, die von einem Besitzwillen getragen war, nie aufgegeben bzw. mit ihm geteilt habe. Über den Inhalt der…
…nimmt, der ist beim Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren ebenfalls Zollschuldner. Zum Erwerb reicht ein Verpflichtungsgeschäft, der Ankauf der Ware, aus. Der Besitz beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl.…
…auch für die entgeltliche Aufgaben bzw. Weitergabe eines Untermietrechtes. Eine andere Sichtweise ist geboten bei einem entgeltlichen Verzicht bzw. bei der Übertragung von Rechten, die Ausfluss der Eigentümerposition (Sachherrschaft) des Steuerpflichtigen sind. Verzichtet der Steuerpflichtige auf derartige Rechte bzw. auf die Ausübung derselben (zB. Nachbarrechte)…
…nimmt, der ist beim Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren ebenfalls Zollschuldner. Zum Erwerb reicht ein Verpflichtungsgeschäft, der Ankauf der Ware, aus. Der Besitz beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl.…
…Ausführungen bereits mittelbare Innehabung genügt, kann der Bf. auch mit der Behauptung, nicht er, sondern S. habe die unmittelbare Sachherrschaft über die Zigaretten ausgeübt, nichts gewinnen. Wie bereits oben erwähnt, hat das Landgericht im o.a. Urteil festgestellt, der Bf. habe die Zigaretten an den…
…woraus aber nicht zu schließen wäre, dass beide zu einem früheren Zeitpunkt schon gemeinsam ein Lager betrieben hätten. Überdies sei der Bf. gegenüber einem "Untermieter" auch keine Sachherrschaft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Art. 202 Abs. 1 Zollkodex: Eine Einfuhrzollschuld entsteht, a) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige…
…siehe Witte, Zollkodex5, Art. 202, Rz 44). Für das Entstehen der Zollschuld durch Besitz fehlte es nach der Aktenlage an der tatsächlichen Sachherrschaft der Bf. über die im Abgabenbescheid angeführten Zigaretten. Die Zollbehörde nahm die Bf. aber als Erwerberin dieser Gegenstände nach Art. 202 Abs…
…im Akt der Abgabenbehörde befindlichen Mietverträge betreffend die Objekte A sowie B zum Beweis dafür, dass dem Bw keinerlei Sachherrschaft über die angeblichen Produktionsstätten zukam (Mieter waren nach der Aktenlage Herr DkH sowie Herr ZoN), beigeschafft werden. 7.) weiters der vorliegenden Berufung vollinhaltlich Folge geben…
…erwiesen. Es gibt dafür viele, teilweise sehr deutliche Hinweise. Im Hinblick auf diverse Betriebsmittel gibt es Anknüpfungspunkte, die diesbezüglich die Annahme einer eigentümerähnlichen Sachherrschaft des Bf rechtfertigen. Auf einige dieser Hinweise, dass sich der Bf wie eine Betriebs-, ein Vertrieb- bzw. ein Produktionsleiter verhalten hat…
…tatsächlichen Ausfuhr beigeschafft werden; 6.) die im Akt der Abgabenbehörde befindlichen Mietverträge betreffend die Objekte A sowie B zum Beweis dafür, dass dem Bw keinerlei Sachherrschaft über die angeblichen Produktionsstätten zukam (Mieter waren nach der Aktenlage Herr DkH sowie Herr ZoN), beigeschafft werden. 7.) weiters…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise erwiesen. Es gibt dafür viele, teilweise sehr deutliche Hinweise. Im Hinblick auf diverse Betriebsmittel gibt es Anknüpfungspunkte, die diesbezüglich die Annahme einer eigentümerähnlichen Sachherrschaft des Bf rechtfertigen. Auf einige dieser Hinweise, dass sich der Bf wie eine Betriebs-, ein Vertrieb- bzw. ein Produktionsleiter…
…der tatsächlichen Ausfuhr beigeschafft werden; 6.) die im Akt der Abgabenbehörde befindlichen Mietverträge betreffend die Objekte A sowie B zum Beweis dafür, dass dem Bw keinerlei Sachherrschaft über die angeblichen Produktionsstätten zukam (Mieter waren nach der Aktenlage DkH sowie ZoN), beigeschafft werden. 7.) weiters der…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise erwiesen. Es gibt dafür viele, teilweise sehr deutliche Hinweise. Im Hinblick auf diverse Betriebsmittel gibt es Anknüpfungspunkte, die diesbezüglich die Annahme einer eigentümerähnlichen Sachherrschaft des Bf rechtfertigen. Auf einige dieser Hinweise, dass sich der Bf wie eine Betriebs-, ein Vertrieb- bzw. ein Produktionsleiter…
…nicht daran, seine Wohnung faktisch innezuhaben, solange er das Prekarium nicht widerruft. Während des Prekariums übt einzig und allein der Entlehner die unmittelbare faktische Sachherrschaft über die Wohnung aus (Ginthör/Huber/Obermann, SWI 1/2005, 24). Nicht entscheidend ist die polizeiliche Ab- und Anmeldung, kann…
…zuzurechnen ist. Letztlich maßgebend ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht. In der Regel ist der zivilrechtliche Eigentümer auch wirtschaftlicher Eigentümer, weil er die umfassende Sachherrschaft ausübt. Ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum ist jedoch nach der Rechtsprechung (VwGH 18.12.1989, 88/15/0114, VwGH 18…