…seien nun, auch abweichend von ihrer Erklärung lediglich die Investitionen der Bw. im Rumpfwirtschaftsjahr 1. August 2000 bis 31. Dezember 2000 und des vollen Kalenderjahres 2000 für den Vergleichswert heranzuziehen. Danach errechne sich die Prämie 2002 wie folgt: Berufung - Anlage 2: | | 2000 08…
…für 2001 resultierten, beantrage sie eine erklärungsgemäße Festsetzung der IZP für 2002. In einer Stellungnahme zum Berufungsvorbringen verwies die Prüferin darauf, dass die beiden Rumpfwirtschaftsjahre im Jahr 2001 lediglich Folge eines Umgründungsvorganges mit Gesamtrechtsnachfolge und Buchwertfortführung seien. In Hinblick auf den Bilanzstichtag 31. Dezember bei…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Architekt und hat am 21.12.2010 seine Steuererklärung für das Rumpfwirtschaftsjahr 1.- 31.1.2009 abgegeben unter Beilage von Gewinnermittlung 2009 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) samt Verzeichnis Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) 2009…
…unentgeltlich an den Berufungswerber übergeben. Der Berufungswerber setzte die Gewinnermittlung nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September fort. Für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. September 2004 wies er einen Gewinn von 13.314,45 € aus. Darin ist ein Kursgewinn…
…ein Übergang von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs. 3 erfolgt. Ausdrücklich wurde festgehalten, dass der Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2004 auf Grund der laufend geführten Aufzeichnungen im Zusammenhang mit §§ 124 ff BAO gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt hätte werden können. Dem Schreiben waren…
…ein vom 1. Juli bis 30. Juni sich erstreckendes Wirtschaftsjahr umzustellen. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 11. Juni 1996 stattgegeben und in der Folge auf Basis der vorgelegten Steuererklärung ein Rumpfwirtschaftsjahr 1. Jänner bis 30. Juni 1996 durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 5 EStG 88…
…Jahres verändert. Das Folgewirtschaftsjahr dauerte daher von 1.April 2005 bis 31.Jänner 2006, das Ergebnis dieses Rumpfwirtschaftsjahres ist im Veranlagungszeitraum 2006 zu steuerlich zu erfassen. Die T-GmbH bilanziert nach dem Kalenderjahr. Ihr Bilanzstichtag ist daher der 31.Dezember eines jeden Jahres. Gemäß § 9…
…Dekoration - folgendes Bild: 37.866,04 S (im Jahr 1998), 29.312,40 S (im Jahr 1999) und 16.067,87 S (im "Rumpfwirtschaftsjahr" 2000). Daraus ergeben sich für den Verwaltungsaufwand (ohne Werbung, Gästeunterhaltung und Dekoration) folgende hochgerechnete Jahresbeträge: 75.732,08 S (im Jahr…
…Gewinn und Verlust, sowie am Vermögen des Unternehmens des Geschäftsherrn einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes beginnend mit Ablauf des 31. März 1993 beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag werde das Ergebnis des Rumpfwirtschaftsjahres vom 1. April bis 31. Dezember ausschließlich den stillen Gesellschaftern zugewiesen, wobei der…
…wie im vorliegenden Fall - treffe dies jedoch nicht zu, da gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Juni 1994 auch ein Rumpfwirtschaftsjahr als Wirtschaftsjahr i.S. der maßgeblichen Bestimmung zu verstehen sei. Im vorliegenden Fall wäre der 31. Mai 1995 der Verschmelzungsstichtag gewesen…
…e. der dem Zusammenschlussstichtag folgende Tag) auf Rechnung der Gesellschaft geführt. Das erste Wirtschaftsjahr der KEG umfasste die Monate Oktober bis Dezember 2001. Die in diesem Rumpfwirtschaftsjahr erzielten Umsätze der KEG beliefen sich auf rund ATS 500.000,-. Im Zuge einer bei der Bw. durchgeführten…
…Umsatzsteuer für 4-5/98 iHv. 130.588,00 S mit Fälligkeit 15. Juli 1998 und andererseits mit Wiederaufnahmebescheiden vom 11. November 1998 auch Umsatzsteuernachforderungen für die bereits veranlagt gewesenen Rumpfwirtschaftsjahre 1996 (1. November 1996 bis 31. Dezember 1996) iHv. 122.310,00 S mit…
…Dabei ist zwischen dem auf den Verstorbenen und dem auf den bzw die Erben entfallenden Gewinn- oder Verlustanteil zu unterscheiden. Soweit nicht zur genauen Ermittlung des jeweiligen Gewinn- oder Verlustanteiles auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen eine (gedankliche) bilanzielle Trennung in Rumpfwirtschaftsjahre erfolgte (Stoll, BAO-Kommentar…
…ist zwischen dem auf den Verstorbenen und dem auf den bzw die Erben entfallenden Gewinn- oder Verlustanteil zu unterscheiden. Soweit nicht zur genauen Ermittlung des jeweiligen Gewinn- oder Verlustanteiles auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen eine (gedankliche) bilanzielle Trennung in Rumpfwirtschaftsjahre erfolgte (Stoll, BAO-Kommentar, 1999)…
…nämlich der D., der X. und der E.. Diese Sacheinlage sei im Eigenkapitalevidenzkonto für das Jahr 2002, welches als Zeitraum das Rumpfwirtschaftsjahr vom 12. Dezember 2002 bis 31. Dezember 2002 umfasst habe, als Zugang am 18. Dezember 2002 (Datum des Sacheinlagevertrags) angesetzt worden. Seitens der…
…2003, für Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von € 100.000,00 nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung (Letzteres im gegenständlichen Fall für das Veranlagungsjahr 2004 infolge des Rumpfwirtschaftsjahres 2003 relevant, aber insoweit ohne finanzstrafrechtliche Auswirkung). Gemäß § 21 Abs…
… 1 Abs. 3 EnAbgVerG dergestalt regelt, dass jeweils für ein Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr entrichtete Energieabgaben vergütet werden. Mangels einer Regelung zu Rumpfwirtschaftsjahren ist in systematisch- teleologischer Interpretation davon auszugehen, dass sich der aus der Stammfassung des EnAbgVergG übernommene, mit BGBl. I 2004/92 ab 2004 von…
…Verrechnungskonten der Gesellschafter zu erfassen. Im Jahresabschluss zum 31. 12. 1998 entspreche das Bilanzgewinnkonto exakt dem Jahresgewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 1998. Die auf den Verrechnungskonten ausgewiesenen Beträge könnten somit nicht aus dem Jahresgewinn stammen; sie stammten aus der Auflösung der Kapitalrücklagen. Dies sei auch aus den…
…1.4. bis 31.3. jeden Jahres umzustellen, sei ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1.1.1992 bis 31.3.1992 eingeführt worden. Dieses Rumpfgeschäftsjahr habe einen Bilanzverlust in Höhe von S 1,908.696,99 ergeben. Im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit habe sich herausgestellt, dass das…
…kann jedoch unter bestimmten Umständen vom Kalenderjahr abweichen und (z. B. bei Änderung des Stichtages) auch kürzer als 12 Monate, d.h. ein Rumpfwirtschaftsjahr, sein. In der berufungsgegenständlichen Bestimmung des § 4a Z 4 lit. a 2. Teilstrich EStG 1988 geht es jedoch nicht um Gewinn-…