…innerbetrieblichen Preisstruktur zu erwarten wären. Nach Ansicht der Betriebsprüfung lassen sich die erheblichen Rohaufschlagsdifferenzen nur durch fehlende Umsatzerfassungen erklären. Aufgrund der formellen und materiellen Buchführungsmängel waren die Umsätze und die Warenvorräte zu den Stichtagen 1.1.2004 - 31.12.2006 gemäß § 184 BAO zu schätzen…
…Nachbonierung der Stricherllisten. Eine Bonierung der Listen der Familie erfolge nicht. - Eine Kalkulation hätte unaufgeklärte Rohaufschlagsdifferenzen innerhalb der Prüfungsjahre bei folgenden Waren ergeben: | | 2001 | 2002 | 2003 | Eis | 2,48 | 4,29 | 2,72 | Kaffee, Tee |…
…betreffende formelle und materielle Aufzeichnungsmängel aufwies. Die großteils erheblichen und in der Branche der Bw. unüblichen Rohaufschlagsdifferenzen - diese schwankten in den Jahren 2001 bis 2003 bei den Eisumsätzen zwischen 2,48 und 4,29, bei den Kaffee- und Teeumsätzen zwischen 11,13 und 18,23…
…ermittelte die Prüferin - unter Ansatz der geänderten Basen des Wareneinsatzes für das Jahr 1993 - für den Prüfungszeitraum durchschnittliche Rohaufschläge von 32,8 % (1992), 33,6 % (1993) sowie 42,7 % (1994). Konfrontiert mit den betragsmäßigen Rohaufschlagsdifferenzen der Jahre 1992 und 1993 zu 1994 gab der Bw…
…176% erklärt worden, jedoch aufgrund der Preissituation (Ein- und Verkaufspreis pro Fass) ca. 300% zu erwarten sei. Nach Ansicht der BP ließen sich die erheblichen Rohaufschlagsdifferenzen nur durch fehlende Umsatzerfassungen erklären. Die Buchführung sei daher nicht ordnungsgemäß iSd § 131 BAO. Die Umsätze und die Warenvorräte…
…habe die Vorsitzende auf Seite 5 des schriftlichen Erkenntnisses eine Absage erteilt, indem sie angeführt habe, dass es sich um Rohaufschlagsdifferenzen handle und daher die Hinterziehung als bewiesen anzusehen sei. Der Einwand des Verteidigers, dass im umfassenden Betriebsprüfungsbericht einzig und allein ein Zuschlag auf Basis…
…Basis des gegebenen Waren- und Personaleinsatzes sowie die mangelhaften Grundaufzeichnungen wurden in diversen Besprechungen mit der Bw. thematisiert und der Umsatzrückgang sowie die Rohaufschlagsdifferenzen und Rohaufschlagsschwankungen hinterfragt. Für das Jahr 2004 ergab die Kalkulation einen um rund Euro 50.000,00 niedrigeren Rohgewinn gegenüber den…
…| VK ges | RA in % | 3,19 | kg | 6,10 | 19,46 | 21,40 | 10,00 | 31,90 | 2,00 | 63,80 | 198,06% Zu den Rohaufschlagsdifferenzen bei Kaffee ist zum einen darauf hinzuweisen…
…die Ware laufend - nach Marktlage- bestellt und umgehend angeliefert wird. Somit kann zeitnah auf die Anforderungen und Gegebenheiten des Marktes reagiert werden. In div. Besprechungen wurden die Rohaufschlagsdifferenzen eingehend dargelegt und konnten seitens des Bf. bzw. des steuerlichen. Vertreters nicht ausreichend aufgeklärt werden. Die Differenzen…
…den Prüfer könne daher nicht zu einer Schätzungsberechtigung führen, weswegen der steuerliche Vertreter die Berechtigung zur Verhängung eines Sicherheitszuschlages bestreite. Bei der Kalkulation des Weineinkaufes, bei welchem die Bp Rohaufschlagsdifferenzen ermittelt habe, seien weder die hochpreisigen Weine, die einen geringeren Rohaufschlag erzielen, noch (der Umstand)…
…Die Verwendung eines EDV-Buchführungsprogrammes, welches die Möglichkeit zur systematischen Verkürzung von Losungen und der dadurch erforderlichen sonstigen Anpassungen (beispielsweise Verkürzung des Wareneinkaufes zur Vermeidung von Rohaufschlagsdifferenzen bei Nachkalkulationen im Zuge von künftigen Außenprüfungen) ermöglicht, begründet für sich allein noch nicht die Berechtigung zur Schätzung…
…März 2000 ein. Sämtliche bekämpften Bescheide seien rechtswidrig, weil der Erstbehörde im Stammabgabenverfahren trotz festgestellter Rohaufschlagsdifferenzen überhaupt keine Schätzungsbefugnis zugekommen wäre. Auch die Annahme getätigter Schwarzumsätze sei verfehlt, da diese gegenständlich durch keinerlei Beweissubstrat erwiesen und auch damit nicht in Einklang zu bringen wäre, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T und der E Bw, Landwirte in Adresse, vom 7. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 17. April 2009 betreffend Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Adresse, EZ…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf, hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1997 und 1999, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-W GmbH, 6666 C, xxx 40, vertreten durch die Wirtschaftstreuhand-GmbH, vom 18. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes S -K, vertreten durch Mag. G, vom 24. April 2006 betreffend Körperschaftsteuer für 2004 und…
Die Bp. stellt darauf ab, dass sich die Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu zwei Autobahnknoten befindet, eine U-Bahn Station ca. 750m entfernt ist und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gegeben sind weshalb der Ansatz des Bodenwertes der Kategorie ,einfachen Nutzungswert' nicht nachvollziehbar ist. Nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BfADR, vom 26. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 22. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für den Zeitraum 1999 bis 2001 und Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2005 sowie Anspruchszinsen für den Zeitraum…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
2.6. Ortslage: südwestlich der Kreuzung G.-weg/St. G.-er-Straße Höhenlage: ca.50 m höher als das Stadtzentrum von X. auf der westlichen Terrasse des Stadtgebietes X. Entfernung zu wirtschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Zentren: Stadtzentrum: ca. 3 km Magistrat der Stadt X. sowie…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch MT Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…