RIS AI
137 Treffer1795 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 2/2

…AB. Das Fruchtgenussrecht der AB ist kraft ausdrücklicher Vereinbarung auf ihre gesetzlichen Erben übergegangen, es wurde nach ihrem Tod (der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 zufolge) den übrigen vier Kindern der Verstorbenen für die Restlaufzeit vom 6. Juni 2007 bis 18. März 2008 weiter gewährt…

UFSI RV/0465-I/07Gemischte Schenkung: Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…€ 40.000 (Pkte. 3. und 4.). Beim Darlehen des Landes handelt es sich um ein Wohnbauförderungsdarlehen im aushaftenden Betrag von € 18.028,96 bei einer Restlaufzeit bis zum Jahr 2029; die Scheidung ist am 25. August 1997 erfolgt. Der zuletzt für die Gesamtliegenschaft…

UFSW RV/0678-W/05Nutzungsdauer eines Superädifikates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…Jahre 1998 bis 2001 festgesetzten Entnahmewertes für das Gebäude in Höhe von 530.511,69 € (7,300.000 S) sowie einer von ihm angenommenen Restlaufzeit des Pachtvertrages mit dem C M von 11,5 Jahren. Den Pachtvertrag mit dem C M hatte der Bw…

UFSW RV/1570-W/08Übernahme eines geringverzinslichen Darlehens im Rahmen eines Übergabsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…Zum Darlehen des Landes Niederösterreich ist festgehalten, dass dieses eine Restlaufzeit von 24 Jahren aufweise und mit einem Prozent per annum verzinst sei. Auf Grund diese Sachverhaltes setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber der Bw. mit dem nunmehr angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid Grunderwerbsteuer ausgehend…

UFSW RV/3945-W/08Berechnung der Gegenleistung bei einem die ersten Jahre verminderten Bauzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…beträgt der Baurechtszins zunächst € 18.000,-- per anno und steigt dann kontinuierlich an und beläuft sich erst ab 1. September 2022 für die Restlaufzeit auf € 60.000,--. Richtiger- und billigerweise kann die Barwertberechnung bei steigenden oder fallenden Werten nicht nach dem maximalen Baurechtszins…

UFSW RV/2570-W/08Gesellschaftsteuerliche Beurteilung bei Vereinbarung der Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…in denen jeweils unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" die Entnahmeverbindlichkeit der Frau A mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und einem Betrag von € 1.221.000,00 ausgewiesen werden) urgierte das das Finanzamt telefonisch die Beantwortung der im Zusammenhang mit der unbaren…

UFSI RV/0211-I/11Abzinsung eines ohne Anrechnung auf den Kaufpreis privativ übernommenen WBF- Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

…Die schuldenmäßig letzte Rate werde am 31.12.2040 vorgeschrieben. Auf Grund der Bewertungsrichtlinien von Wohnbauförderungs- und Wohnbausanierungsdarlehen seien bei einer Restlaufzeit von 30 Jahren 20 % des aushaftenden Restkapitals anzusetzen, was einen Betrag von insgesamt € 14.080,00 € oder je 7.040,00…

UFSI RV/0212-I/11Abzinsung eines ohne Anrechnung auf den Kaufpreis privativ übernommenen WBF- Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

…Die schuldenmäßig letzte Rate werde am 31.12.2040 vorgeschrieben. Auf Grund der Bewertungsrichtlinien von Wohnbauförderungs- und Wohnbausanierungsdarlehen seien bei einer Restlaufzeit von 30 Jahren 20 % des aushaftenden Restkapitals anzusetzen, was einen Betrag von insgesamt € 14.080,00 € oder je 7.040,00…

UFSS RV/0537-S/11Die außerbetrieblichen Einkunftsarten sind von der Quellentheorie beherrscht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2012

…in sfr (vgl. I.8.) bei Endfälligkeit in 2018. ....... 8. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: a) Das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung der Liegenschaft wurde mit Darlehensvertrag vom 30. November 1998 in Schweizer Franken von den Miteigentümern aufgenommen. Die ursprünglichen Darlehensbedingungen…

UFSW RV/0013-W/08Vorschreibung der Schenkungssteuer für die Zuwendung eines Liegenschaftsanteiles als Heiratsgut, weil dafür im Zeitpunkt der Zuwendung kein die Steuerbegünstigung gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG 1955 rechtfertigender Anlass vorgelegen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…Darlehens (aushaftender Betrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: € 1.876,33) des Landes Z. fünfundzwanzig Jahre und die Restlaufzeit fünf Jahre (zinsenfrei) beträgt. Achtens: Die Vertragsparteien nehmen die Begünstigung des Paragraphen drei Absatz fünf des Erbschaftssteuergesetzes in Anspruch und halten fest, dass Frau B.B…

UFSI RV/0351-I/10Abzinsung eines übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2010

…Darlehenssaldo per 15. August 2009 mit € 66.433,23, die Verzinsung mit 1% dek. p.a. sowie die Restlaufzeit bis 30. Juni 2036 (letzte Rate) bekannt gegeben (lt. Schreiben der X-Bank vom 31. Juli 2009). Das Finanzamt hat daraufhin ua. der Bw mit…

UFSI RV/0350-I/10Abzinsung eines übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2010

…Darlehenssaldo per 15. August 2009 mit € 66.433,23, die Verzinsung mit 1% dek. p.a. sowie die Restlaufzeit bis 30. Juni 2036 (letzte Rate) bekannt gegeben (lt. Schreiben der X-Bank vom 31. Juli 2009). Das Finanzamt hat daraufhin ua. dem Bw mit…

UFSI RV/0574-I/09Vereinbarung der Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN ANRECHNUNG auf den Nominalkaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2010

…In der am 10. März 2010 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde von Seiten des steuerlichen Vertreters ergänzend ausgeführt: Nach den Bestimmungen der Bewertung von Wohnbauförderungsdarlehen seien diese bezogen auf die Restlaufzeit mit einem geringeren Wert als dem Nominale im Zeitpunkt der Aushaftung zu bewerten. Bei großen Wohnbauvorhaben…

UFSW RV/3619-W/02Kein Gesellschafterdarlehen trotz textlich sehr ausführlicher Darstellung in der Buchhaltung und Gesellschaftsteuererklärung wegen Unverzinslichkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…788.200,00 ab und erklärt damit seine Ansprüche erst nach den anderen Gläubigern der Gesellschaft geltend zu machen. Damit ist eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht gegeben." In der Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde für den Betrag von S 1,788.200 eine Restlaufzeit 2. bis 5…

UFSI RV/0018-I/09Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens bei Anrechnung auf den vereinbarten Pauschal/Fixkaufpreis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Darlehen abzuzinsen und die Grunderwerbsteuer entsprechend zu reduzieren. Beigebracht wurde ein Tilgungsplan der X-Bank, woraus sich der Zinssatz mit 1 % sowie die Restlaufzeit des Darlehens (bis 30. Juni 2040) mit 31,5 Jahren ergibt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 wurde dahin begründet…

UFSI RV/0017-I/09Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens bei Anrechnung auf den vereinbarten Pauschal/Fixkaufpreis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Darlehen abzuzinsen und die Grunderwerbsteuer entsprechend zu reduzieren. Beigebracht wurde ein Tilgungsplan der X-Bank, woraus sich der Zinssatz mit 1 % sowie die Restlaufzeit des Darlehens (bis 30. Juni 2040) mit 31,5 Jahren ergibt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 wurde dahin begründet…

UFSI RV/0664-I/08Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis; keine Abzinsung des in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer privativ übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2009

…Ermittlung der Gegenleistung keine Abzinsung des übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens vorgenommen worden sei. Unter Beachtung der Restlaufzeit von 27 Jahren sei nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes das Wohnbauförderungsdarlehen mit lediglich 29 % des aushaftenden Restkapitals von 48.618,13 €, sohin mit 14.099,26 € zu veranschlagen…

UFSW RV/1623-W/05Versicherungserlös - hat seitens des Erblassers ein Bereicherungswille bestanden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009

…Vertrages zu. Die monatliche Rente beträgt für Frau S € 683,74, die unter Ansatz eines Zinssatzes auf die Restlaufzeit bis Ende April 2015 einen Barwert zum Todestag von € 81.362,40 ergibt. Der Barwert errechnet sich aus dem Durchschnittswert der Barwerte, die sich…

UFSI RV/0456-I/08Gegenleistung ist der nominelle Kaufpreis; die Abzinsung eines im Rahmen der Abstattung übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2008

…Berechnungsblatt betr. die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens (kurz WBF), woraus sich bei einer Restlaufzeit bis 31. März 2023 der abgezinste Betrag mit gesamt € 18.947,61 ergibt. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw hinsichtlich dessen hälftigen Erwerbes von B mit Bescheid vom 30. Jänner 2008…

UFSI RV/0455-I/08Gegenleistung ist der nominelle Kaufpreis; die Abzinsung eines im Rahmen der Abstattung übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2008

…Berechnungsblatt betr. die Abzinsung des Wohnbauförderungsdarlehens (kurz WBF), woraus sich bei einer Restlaufzeit bis 31. März 2023 der abgezinste Betrag mit gesamt € 18.947,61 ergibt. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw hinsichtlich dessen hälftigen Erwerbes von A mit Bescheid vom 30. Jänner 2008…