… 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988. 3) Weiters begehrte er unter Berufung auf die Religionsfreiheit die Anerkennung des Beitrages an die freie Christengemeinde W als Sonderausgaben und begründete dies im Detail folgendermaßen: Im Staatsvertrag von St. Germain 1919 habe Österreich sich verpflichten…
…Art 14 EMRK und Art 2 StGG), das Recht auf volle Glaubens- und Gewissensfreiheit beziehungsweise Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art 14 StGG beziehungsweise Art 9 MRK), das Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit (Art 12 StGG), die gebotene Gleichbehandlung von konfessionellen und nichtkonfessionellen Weltanschauungen (Art 10…
…wäre, nicht nur bezogen auf den Bw., letztlich verfassungswidrig. Insbesondere würde dadurch in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Evangelischen Kirchen in Österreich auf Religionsfreiheit iSd Art. 15 StGG 1867 im Zusammenhang mit dem Protestantengesetz 1961 eingegriffen werden. Der Bw. ist ein Evangelisch-kirchlicher Verein. Aus…
…Religionsgemeinschaften anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die Bw vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, sowie durch die Versagung der Eintragung…
…lediglich das Berufungsbegehren wiedergeben. Zum erstmals für das Jahr 2003 beantragten Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag bringt der Bw als Begründung zum Antrag Folgendes vor: "C) Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag Die Achtung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), also auch die Achtung der Freiheit von Agnostikern…
…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…
…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…
…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…
…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…
…anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die religiöse Bekenntnisgemeinschaft vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, sowie durch die Versagung der Eintragung…
…Differenzierung zwischen gesetzlich anerkannten und anderen Religionsgemeinschaften anhand des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Personenstandsgesetzes. Es liegt keine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsrechtes durch die Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Ausnahme der entgeltlichen Seelsorgetätigkeit eines philippinischen Ehepaares für die Bw. vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes…