…den Tatbestand der Gemeinnützigkeit erfüllen zu können, muss eine Vereinssatzung die entsprechende Tätigkeit genau umschreiben. Dazu reiche jedenfalls die rein formale, programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" die teilweise eine bloße Wiederholung der von § 34 Abs. 1 BAO verwendeten Begriffe darstelle, bzw…
…Da in der obangeführten Befreiungsbestimmung des Erbschaftssteuergesetzes religiöse Bekenntnisgemeinschaften nicht ausdrücklich genannt sind, kann der Bw. die Begünstigung per se nicht zukommen. III.) 2.) § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG, Merkmal: "inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt" Nach den Statuten…
…streben die religiöse Sozialisierung des gesamten Lebens von Bevölkerungsteilen an und zeichnen sich durch den hohen Grad an Integration aller Lebensbereiche aus. Die Statuten der Bw. integrieren das gesamte Leben der Mitglieder und sind keinem der in § 35 Abs. 2 BAO aufgezähltem Zwecke ausschließlich zuordenbar…
…Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Bf darstellen würden. Schon damit verfehlt die Bf nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke". VI.) Zusammenfassung Die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem BekGG ist keine öffentlich rechtliche Körperschaft…
…der gegenständlichen Ware handelt es sich um eine "Buddha-Statue", die die Bf. von ihrem Stammkloster in Korea für religiöse Zwecke als Geschenk erhalten hatte. Mit Eingabe vom 31. Mai 2001 erhob die Bf. binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung gegen die erfolgte Abgabenfestsetzung…
…Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung zu enthalten hat. Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 4 leg.cit. die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in…
…Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung zu enthalten hat. Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 4 leg.cit. die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in…
…Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung zu enthalten hat. Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 4 leg.cit. die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in…
…den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung zu enthalten hat. Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 4 die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in der…
…einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der von der gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft für Zwecke der Seelsorge oder der religiösen Unterweisung benutzt wird, c) Grundbesitz einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der von der gesetzlich anerkannten Kirche…
…oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2) ausschließlich und unmittelbar kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne…
…die ausschließliche und mittelbare Betätigung für einen solchen Zweck ausdrücklich vorsehen muss. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 2001/16/0563, betont, dass die rein formale programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" in der Satzung nicht ausreicht…
…Berufung ausführt, dass er sich beim Finanzamt erkundigt hätte, ob er weiterhin Familienbeihilfe beziehen könne, wenn eine Kinder zwecks religiöser Schulausbildung in die Türkei verreisen würden und er die Auskunft erhalten hätte, dass dies "kein Problem" sei, wenn es sich um eine Schulausbildung handle, die…
…bleiben unverändert. 2. Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1995 bis 1997 werden abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist ein ins deutsche Vereinsregister eingetragener Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck es ist, aufgrund des "Wortes Gottes christliches Leben zu wecken und zu pflegen". Dazu veranstaltet der Berufungswerber…
…zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen vorzulegen: - Welche konkreten persönlichen Beziehungen bestehen zu den einzelnen Staaten und in welchem zeitlichen Umfang werden diese in der Freizeit gepflegt, insbesondere - kulturelle, - religiöse, - politische (Mitglied in Parteien), - gesellschaftliche (zB Freundes- und Bekanntenkreis, Mitgliedschaft zu Vereinen), - familiäre Beziehungen (Zeit…
…SeelsorgerInnen geschlechtsspezifisch herangezogen werden. Im Allgemeinen wird empfohlen, dass SeelsorgerInnen sich vornehmlich geschlechtsspezifischer Fragen des eigenen Geschlechts annehmen. Die den islamischen Seelsorgeorganen zustehende Amtsautorität darf nur gegen Angehörige der IGGiÖ gebraucht werden und niemals zum Zwecke, die Befolgung der Gesetze oder die freie Ausübung staatsbürgerlicher…
…SeelsorgerInnen geschlechtsspezifisch herangezogen werden. Im Allgemeinen wird empfohlen, dass SeelsorgerInnen sich vornehmlich geschlechtsspezifischer Fragen des eigenen Geschlechts annehmen. Die den islamischen Seelsorgeorganen zustehende Amtsautorität darf nur gegen Angehörige der IGGiÖ gebraucht werden und niemals zum Zwecke, die Befolgung der Gesetze oder die freie Ausübung staatsbürgerlicher…
…von einer für einen modernen Rechtsstaat wohl einmaligen Behördenwillkür zu sprechen. Der Gesetzesentwurf enthalte noch eine Reihe weiterer verfassungsrechtlich bedenklicher und in einigen Fällen glatt verfassungswidriger Bestimmungen. Insgesamt stelle sich die rechtliche Behandlung religiöser Minderheiten in Österreich als grob verfassungswidrig dar. Es sei zu hoffen…
…Mitgliedern Persönlichkeiten zu fördern, die sich im Leben bewähren und das Gemeinwohl zu fördern. Diese Ziele sollen ua. religiöse Bildungsveranstaltungen, Bildungsarbeit, künstlerische und gesellige Unterhaltungen sowie durch die Einrichtung von "Zentren und Heimen mit Wohngelegenheit" und Verabreichung von Speisen und Getränken, von Sozialeinrichtungen mit Wohngelegenheit…
…würden von der Kindergarteninspektorin des Landes Tirol überprüft werden; 1. Führung der (laut Landesgesetz verpflichtenden) Vorbereitung für jeden Tag (Ziele im Kindergarten, welche schriftlich festgehalten werden müssten: religiöse Erziehung, Rhythmisch - musikalische Förderung, Spracherziehung, Mathematisch-logisches Denken, Erziehung zu Bewegung und Hygiene, Vorbereitung auf die Schule…