…an seinem Wohnort in Ternitz. Fahrten im Nahbereich um den Wohnort seien vom Bw. nicht in die Reiseaufzeichnungen und Reisediätenabrechnung einbezogen worden. Es liege in der Natur der Sache, dass bei jeder Reise zu Beginn und zum Ende der Nahbereich durchschritten werde. Vom Finanzamt wurde…
…Ebenfalls auch alle weiteren, welche ich unter der Woche von und zu meinen Büroplätzen P und G unternommen habe. Die von mir im Bundesland Kärnten absolvierten Reisen - vom Wohnort E. zu meinem Bürostandort P und wechselweise - sind in den Reisekostenabrechungen nicht aufgezeichnet. 2.4.4…
…Ebenfalls auch alle weiteren, welche ich unter der Woche von und zu meinen Büroplätzen U und A unternommen habe. Die von mir im Bundesland N absolvierten Reisen - vom Wohnort G. zu meinem Bürostandort U und wechselweise - sind in den Reisekostenabrechungen nicht aufgezeichnet. 2.4.4…
…welche ich unter der Woche von und zu meinen Büroplätzen P und G unternommen habe. Die von mir im Bundesland Kärnten absolvierten Reisen - vom Wohnort E zu meinem Bürostandort P und wechselweise - sind in den Reisekostenabrechungen nicht aufgezeichnet. 2.4.4 Religion Den Anlagen zur…
…Ebenfalls auch alle weiteren, welche ich unter der Woche von und zu meinen Büroplätzen P und U unternommen habe. Die von mir im Bundesland Kärnten absolvierten Reisen - vom Wohnort E. zu meinem Bürostandort P und wechselweise - sind in den Reisekostenabrechungen nicht aufgezeichnet. 2.4.4…
…Ebenfalls auch alle weiteren, welche ich unter der Woche von und zu meinen Büroplätzen P und G unternommen habe. Die von mir im Bundesland Kärnten absolvierten Reisen - vom Wohnort E. zu meinem Bürostandort P und wechselweise - sind in den Reisekostenabrechungen nicht aufgezeichnet. 2.4.4…
…zeitnah geführt wurden, keine Auskunft über Kilometerstände und das benutzte Fahrzeug oder gleichzeitig über Abfahrts- und Zielort und Zweck der Reise geben und jederzeit änderbar sind und offenbar auch im Verwaltungsverfahren mehrfach geändert wurden. Auch der Berufungswerber spricht in der Vorhaltsbeantwortung vom 17. Mai 2010…
…dass der Bw., mit Ausnahme einer Reise zu einer Veranstaltung nach BM (20. Mai 2011 bis 22. Mai 2011), nie länger als 11 Stunden unterwegs war. Auch aufgrund der zeitlichen Lagerung der Reisen (früherste Abfahrt vom Wohnort 8:00 Uhr, spätester Zeitpunkt der Heimkehr 19…
…ob die Fahrten des Jahres 2002 vom Wohnort oder vom Dienstort aus angetreten wurden. 8. Gemäß den Feststellungen des Finanzamtes in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung wurden die Reisen mit einem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten PKW unternommen. Wird dieses Fahrzeug von Ihnen ausschließlich beruflich oder…
…beruflich veranlassten Reisen unter Angabe des jeweiligen Reisezwecks, Reiseziels und der gefahrenen Kilometer gab der Berufungswerber an, dass es sich um die Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz in D-PLZ Heimatort, Heimatadresse, und dem österreichischen Arbeitgeber handelte. Vom österreichischen Arbeitgeber sei ihm eine kleine Unterkunft zur…
…dass fallweise "Extrafahrten" vom Wohnort zum Krankenhaus und retour an dienstfreien Tagen bzw. während des Urlaubes unternommen wurden, erlauben dem Unabhängigen Finanzsenat die Annahme, dass die bereits von der Betriebsprüfung im Schätzungsweg ermittelten Kilometer von je 3000km pro Jahr für Extrafahrten plus Kilometer für Reisen…
…Erkenntnis des VwGH vom 20.1.1999, 88/13/0132). Dass auch in der Schule in B. oder zu Hause Vorbereitungsarbeiten für die Tätigkeit an der Universität in L. geleistet werden, begründet jedoch keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Würden die Vorbereitungsarbeiten am Wohnort ausgeführt werden…
…müssten. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes sei die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses erforderlich, aus welchem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben würden. Im Zusammenhang mit den vom Bw. geltend gemachten Kurkosten sei darauf hinzuweisen…
…betrage, weshalb das Pendlerpauschale für die Distanz 2 bis 20 Kilometer berücksichtigt werde. In der Begründung des hierauf erhobenen Vorlageantrages führt der Bw. aus, dass die Wegstrecke, gemessen vom Wohnort, exakt 19 km entspreche. Es sei zwar richtig, dass diese Wegstrecke etwas kürzer sei, das…
…Eine Reise im Sinne des § 16 Abs.1 Z.9 EStG liege vor, wenn sich der Steuerpflichtige zur Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder sonst aus beruflichen Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entferne und eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden vorliege und kein…
…1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass einem Steuerpflichtigen die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen - vom Wohnort in größerer Entfernung gelegenen - Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt sind, weshalb die Verpflegung durch die örtliche Gastronomie typischerweise zu Mehraufwendungen führt (Hinweis Erkenntnis 29…
…1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass einem Steuerpflichtigen die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen - vom Wohnort in größerer Entfernung gelegenen - Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt sind, weshalb die Verpflegung durch die örtliche Gastronomie typischerweise zu Mehraufwendungen führt (Hinweis Erkenntnis 29…
…zurückzukehren. Dies trifft auf die gegenständlichen Fahrten nicht zu. Dem Umstand, dass eine Fortbildungseinrichtung auf dem Weg zur Arbeitsstätte gelegen ist oder von der Arbeitsstätte aus in kürzerer Entfernung als vom Wohnort aus erreicht werden kann, kommt allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Nämlich…
…Im Jahre 1997 seien für Fahrten vom Wohnort in G zur Betriebsstätte in L pauschale Tagesgebühren als Betriebsausgaben geltend gemacht worden. Diese Kosten stünden im Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebes. Fahrten vom Wohnort zur Betriebsstätte seien keine Reisen im steuerrechtlichen Sinne und könnten deshalb…
…erhalten haben bzw. ob von Ihrem Dienstgeber Aufwendungen, die durch die Reisen entstanden sind, übernommen wurden." Am 28. Jänner 2009 reichte der Bw. die im oa. Ergänzungsersuchen abverlangte Bestätigung seines Dienstgebers, der A-GmbH, vom 26. Jänner 2009 beim Finanzamt ein. Diese weist folgenden Wortlaut…