Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. K., vertreten durch Dr. Denk Wirtschaftstreuhand KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Dezember 2001 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
…Tätigkeit an einem Einsatzort nach fünf Tagen der Fall. Lohngestaltende Vorschriften hätten auf den Reisebegriff des EStG keinen Einfluss. In seinem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz bringt der Bw nochmals vor, dass die allgemeine Beschränkung der Geltendmachung von Taggeldern…
…km) stellen auch dann keine Reise dar, wenn insgesamt mehr als 25 km täglich zurückgelegt werden. Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte stellen keine Reise dar (s Anm 164). Der Reisebegriff des § 4 Abs 5 deckt sich mit jenem des § 16 Abs 1 Z 9 EStG…
…Falles (Familienstand ledig, am angegebenen Wohnsitz kein eigener Haushalt sondern lediglich Wohngelegenheit im Elternhaus), auch aus diesem Titel eine Berücksichtigung von Werbungskosten nicht zu erfolgen hatte. Unter Zitierung der entsprechenden Bestimmungen der LStR (RZ 278 zum Reisebegriff, RZ 300/301 zum Tätigkeitsmittelpunkt, RZ 343 bzw…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Kilometeraufstellung (des Fahrtenbuches) für Juni 2004 identisch mit den übrigen Aufstellungen für 2004 sei und in Summe sich die als "dienstlich gefahrene" strittige Kilometeranzahl von 10.080 ergebe. Weiters wurden Ausführungen zum Reisebegriff des § 16 Abs. 1 Z 9…
…25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer im Inland von mindestens drei Stunden vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Randziffer 279: Da der Reisebegriff des § 16 Abs. 1 Zi. 9 EStG sich mit dem Reisebegriff in der Gewinnermittlung des …
…die nicht erhaltenen Tages- und Nächtigungssätze als steuerfrei anzusetzen." Das Finanzamt gab dem Einspruch keine Folge: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Der von Ihnen beigelegte Artikel beschreibt den Reisebegriff gem. § 26 EStG, welcher andere gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen als der Reisebegriff gem. …
…Der Begriff "Reise" i. S. des § 4 (5) EStG 1988 sei mit dem Reisebegriff des § 16 (1) 9 EStG 1988 ident. Eine Reise liege nur dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Angelegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit bzw. von seinem Betriebsort entferne, wobei…
…dieser Dienstorte stellt keine beruflich veranlasste Reise dar, weil Ziel seiner Reise der vereinbarte Mittelpunkt seiner Tätigkeit ist. Aus dem Reisebegriff kann der Bw. daher keinen Anspruch auf Abgeltung seiner beantragten Übernachtungskosten und Diäten ableiten. 3.2.3. Fahrtkosten Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten iSd…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten setzt überdies eine Reisedauer von mehr als drei Stunden voraus. Dieser Reisebegriff entspricht auch dem Begriff der ausschließlich betrieblich veranlassten Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise"…
…idgF; § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 idgF). Enthält eine lohngestaltende Vorschrift einen besonderen Dienstreisebegriff, so verdrängt dieser jenen des § 26 Z 4. Der Reisebegriff ist hingegen ungeachtet lohngestaltender Vorschriften immer nur iSd § 16 Abs. 1 Z 9 auszulegen (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Orac 1993…
…keine Dienstreise im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 vor, sondern eine Reise nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, wobei sich der Reisebegriff mit jenem des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht deckt. Auf Reisen iSd § 4 Abs. 5 EStG 1988 bzw. …