…nicht (Beitragsgrundlage). Gemäß § 122 HKG sind alle Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation, die Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet den Dienstgeberzuschlag zu bezahlen, wobei dieser von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen ist. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung sind Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 26 Z. 4 EStG (bzw. § 3 Abs…
…für das Jahr 2006 samt Beilagen (Lohnausweis, etc.) begehrte der Bw. ua., Reiseaufwandsentschädigungen in Höhe von 5.574,00 sFr als nicht steuerbar zu behandeln. Das Finanzamt erließ in der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2006 vom 15. Oktober 2007; dabei berücksichtigte es die vom Arbeitgeber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2004, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat für das Kalenderjahr 2003…
…1988, BGBI. Nr. 400/1988 idF. BGBI. Nr. 52/2009, sind von der Einkommensteuer pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB. Trainer…
…dass der Berufungswerber dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallergewerbes unterliege und laut diesem eine Reiseaufwandsentschädigung für die Bestreitung des mit der Dienstreise verbundenen persönlichen Mehraufwandes für Verpflegung vorgesehen sei. Daher seien die Reisekosten laut den den Erklärungen beiliegenden Aufstellungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit den…
…1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF. BGBl. Nr. 52/2009, sind von der Einkommensteuer pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer…
…verlässt oder soweit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Zahlt der Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen Tagesgelder auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988…
…geltenden Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG). Diese Feststellung ergebe sich auf Grund einer Auskunft des Arbeitgebers. Als Tagesgelder gezahlte Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG stellten keine Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG dar und könnten daher, soweit sie niedriger…
…Wien durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich der bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde vom prüfenden Organ (außer diversen "Abfuhrdifferenzen") festgestellt, dass an Arbeitnehmer ausgezahlte Stör- (Außerhaus-)Zulagen auch insoweit als Reiseaufwandsentschädigungen im Sinn des § 26 Z 4 lit…
…Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2004 hat das Finanzamt die Berufung abgewiesen, weil die Gegenüberstellung der geltend gemachten Tagesgelder (8.101,00€) und der vom Arbeitgeber unversteuert ausgezahlten Reiseaufwandsentschädigungen (10.727,76€) keine abzugsfähigen Werbungskosten ergab. Die beantragten Nächtigungsgelder wurden nicht als Werbungskosten anerkannt, da "bei…
…Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe sich die steuerfreie Aufwandsentschädigung auf Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung, d.h. auf die Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittels oder 75 % des amtlichen Kilometergeldes. Aus…
…Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe sich die steuerfreie Aufwandsentschädigung auf Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung, d.h. auf die Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittels oder 75 % des amtlichen Kilometergeldes. Aus…
…Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe sich die steuerfreie Aufwandsentschädigung auf Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung, d.h. auf die Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittels oder 75 % des amtlichen Kilometergeldes. Aus…
…erfasst. Neben der Grundvoraussetzung, dass eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt werde, sei es notwendig, dass der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift zur Zahlung der Reiseaufwandsentschädigung verpflichtet ist. Die Regelung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 ermögliche es nach der Lehre (RdW 3/2007, 365…
…Zusätzlich wurde eine neue Steuerbefreiung in § 3 Abs 1 Z 16b EStG geschaffen. Nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG sind vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder von der Einkommensteuer befreit, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit…
…Kurzdarstellung Sachverhalt: Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und Jugendtrainer im FSP (B). Vom B bezieht der Bw. ein Monatsgehalt von brutto 300,- und eine steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 in Höhe des Maximalbetrages von 540,- monatlich (am Jahreslohnzettel ausgewiesen…
…Monat; - diverse KFZ-Parkgebühren, Reinigung und Pflege: 15 €/Monat; - Dienstkleidung: 250 €/Jahr b) Reiseaufwandsentschädigung April 2009 Aus dieser Abrechnung ist zu ersehen, dass der Bw. der X im Monat April 2009 einen Betrag von € 335,40 an Tagesgebühren in Rechnung gestellt hat…
…EStG 1988), sondern als steuerfrei gem. § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 in der 2008 gültigen Fassung. Das wäre dann möglich, wenn es sich um Reiseaufwandsentschädigungen (Taggelder) handelte, die für eine ▪ Außendiensttätigkeit (z.B. Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), ▪ Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten…
…maßgeblich. Durch das In-Kraft-Treten der Reisekosten-Novelle mit 1.1.2008 kommt es daher zu keiner Neubeurteilung der Dauer des Aufenthaltes am jeweiligen Einsatzort. Bei der Sondergebühr nach § 75 RGV handelt es sich inhaltlich um keine Reiseaufwandsentschädigung, weil überhaupt keine Dienstreise vorliegt. Die…
…Werbemitteln, im Gebiet G. Weiters war der Berufungswerber zur Durchführung von Dienstreisen innerhalb Österreichs sowie in das Ausland verpflichtet. Der Dienstgeber gewährte ihm dafür eine Reiseaufwandsentschädigung gemäß dem gültigen Kollektivvertrag. Für alle aus dienstlichen Obliegenheiten entstandenen Kosten wurde ihm eine Firmen-Kreditkarte zur Verfügung gestellt…