…Höchstbetragspfandrecht idHv € 104.000,00 auf die in Rede stehende Liegenschaft simultanpfandrechtlich abgesichert, und im Falle seiner Inanspruchnahme durch die B. würde auf ihn, aufgrund des ihm nach § 1358 ABGB zustehenden Regressrechtes, dieses Pfandrecht übergehen. Daher würden besondere Umstände vorliegen, welche iSd. § 14 BewG…
…ob die Bw. als Arbeitgeberin die Lohnsteuer etwa auf Verschulden des Arbeitnehmers irrtümlich unrichtig oder aber auf Grund einer falschen Rechtsauffassung unrichtig berechnet hat. Das Regressrecht eines Arbeitgebers verjährt zudem erst nach dreißig Jahren (§ 1479 ABGB), wobei der Lauf der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der…
…privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft. Die Aufwendungen für das Begräbnis sind aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes …
…dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis gehören. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten. Der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Dittrich-Tades, ABGB, I…
…Nachlassverbindlichkeiten. Diese werden vom Gesetz so behandelt, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Die Begräbniskostenforderung ist privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…Er kam dort zum Schluss, der Schuldner der Kapitalerträge übernehme die KESt dann nicht zugunsten des Gläubigers, wenn er vor Eintritt der (formellen) Rechtskraft des Haftungsbescheides sein Regressrecht geltend mache. Auf der Seite davor stellte der Autor allerdings überzeugend klar, was er genau darunter versteht…
…am 7. Mai 2013 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Die Bw bringt vor, auch wenn die Haftung des Alleingesellschafters in eine Schuldübernahme umgedeutet werde, stünden dieselben Regressrechte zu. Die Haftungsübernahme sei überdies ein Irrtum der Bank gewesen. Nach Bemerken des Fehlers sei umgeschuldet worden. Der…
…verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft. Auch gilt zu beachten, dass nach den angeführten zivilrechtlichen Regelungen die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten subsidiär für…
… d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Zivilrechtlich haften die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten für die nicht im Nachlass gedeckten Begräbniskosten. Da Begräbniskosten - wie oben ausgeführt - die…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum AGBG, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…
…Stande und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten. Der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Dittrich-Tades, ABGB, I…
…Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat…
…verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Im Fall der Bw. ist festzustellen, dass die Nachlassaktiva in der Höhe von € 8.390…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (vgl. UFS vom 10. Oktober 2008, RV/0916-L/08)…
… dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Zivilrechtlich haften die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten (vor allem Kinder gegenüber Eltern und Großeltern und umgekehrt) für die nicht im Nachlass…
…Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (Dittrich-Tades, Kommentar zum AGBG, § 549). Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen…
…privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft. Die Aufwendungen für das Begräbnis sind aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes …
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum AGBG, Dittrich-Tades, § 549). Finden die Begräbniskosten in den…
…des Verstorbenen angemessene Begräbnis gehören". Die Begräbniskostenforderung ist privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu § 549). …