…Höchstbetragspfandrecht idHv € 104.000,00 auf die in Rede stehende Liegenschaft simultanpfandrechtlich abgesichert, und im Falle seiner Inanspruchnahme durch die B. würde auf ihn, aufgrund des ihm nach § 1358 ABGB zustehenden Regressrechtes, dieses Pfandrecht übergehen. Daher würden besondere Umstände vorliegen, welche iSd. § 14 BewG…
…ob die Bw. als Arbeitgeberin die Lohnsteuer etwa auf Verschulden des Arbeitnehmers irrtümlich unrichtig oder aber auf Grund einer falschen Rechtsauffassung unrichtig berechnet hat. Das Regressrecht eines Arbeitgebers verjährt zudem erst nach dreißig Jahren (§ 1479 ABGB), wobei der Lauf der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der…
…Diese würden vom Gesetz so behandelt werden, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Die Kosten des Begräbnisses seien von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…gehören würden. Die Begräbniskosten seien privilegiert und würden zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Somit seien die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung habe das Regressrecht gegen die Verlassenschaft (unter Hinweis auf Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu §…
…gehören gemäß § 549 ABGB zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten. Als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten sind die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat somit ein Regressrecht. Ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht dieser nicht aus, um die…
…privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft. Die Aufwendungen für das Begräbnis sind aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes …
…dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis gehören. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten. Der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Dittrich-Tades, ABGB, I…
…Nachlassverbindlichkeiten. Diese werden vom Gesetz so behandelt, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Die Begräbniskostenforderung ist privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…Rückstellung: VwGH 30.9.1987, 86/13/0153), wenn vom Regressrecht von vornherein nicht Gebrauch gemacht wird oder dieses wertlos ist (Beurteilung der wirtschaftlichen Situation im Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaft). In den bezeichneten Fällen liegt wirtschaftlich betrachtet eine Schuldübernahme vor, der Anteilsinhaber bezieht eine…
…Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; das heißt , die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Begräbniskosten einschließlich der…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat…
… dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Die Begräbniskosten müssen die…
…einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Rz 1und 5 (Stand 1.11.2014, rdb…
…verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; was bedeutet, dass die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen sind, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Im Fall der Beschwerdeführerin wurden…
… dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Die Begräbniskosten müssen die…
…einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Eine außergewöhnliche "Belastung" nach § 34…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…