…der Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nach, dann steht der Unterhaltsabsetzbetrag ungekürzt zu, unabhängig davon, in welcher Höhe die Unterhaltsverpflichtung festgesetzt wurde (keine Anwendung der Regelbedarfsätze). Liegt aber weder eine derartige behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, dh. im Falle einer freien Vereinbarung der…
…entspricht. Allerdings wurden mit diesen Zahlungen die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht erreicht. Diese Regelbedarfsätze betragen für Kinder zwischen 20 und 28 Jahren im Jahr 2004 € 438,- pro Monat und im Jahr 2005 € 447,- im Monat (siehe dazu Petschnig in SWK 2004…
…einen Monat) berücksichtigt. Als Begründung des Bescheides findet sich der Hinweis auf den Regelbedarfsatz für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2006 bei einem Alter des Kindes von 3 bis 6 Jahren in der Höhe von € 209 monatlich. In einem Antrag vom 8. Mai 2008 wird…
…Vorliegens der Voraussetzungen aus (UFS RV/0126-K/05). Die Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung sei dann gegeben, wenn die von den Gerichten angewandten Regelbedarfsätze nicht unterschritten werden würden. Unter Regelbedarf sei jener Bedarf zu verstehen, den ein Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht…
…dass in Ermangelung der Vorlage die Unterhaltspflicht betreffende Unterlagen, der Unterhaltsabsetzbetrag - unter Heranziehung der nach dem jeweiligen Lebensalter der Kinder gestaffelten gerichtlichen Regelbedarfsätze - der Unterhaltsabsetzbetrag für die Kinder E und F nur für 3 Monate, respektive jener für J für 5 Monate zum Tragen komme…
…den Passiva waren Unterhaltsforderungen der drei mj. Kinder im Gesamtausmaß von 170.864,88 €, die auf Grundlage der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007…
…den Passiva waren Unterhaltsforderungen der drei mj. Kinder im Gesamtausmaß von 170.864,88 €, die auf Grundlage der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007…
…den Passiva waren Unterhaltsforderungen der drei mj. Kinder im Gesamtausmaß von 170.864,88 €, die auf Grundlage der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007…
…den Passiva waren Unterhaltsforderungen der drei mj. Kinder im Gesamtausmaß von 170.864,88 €, die auf Grundlage der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007…
…Vöcklabruck, Standort Gmunden, betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Musiker in Adresse1. Strittig ist die Kürzung des Unterhaltsabsetzbetrages in Folge des Nichterreichens der Regelbedarfssätze. Mit Fax vom 11. Mai 2006 wurde von…
…speziell auf Randziffer 802, verwiesen, in welcher ausdrücklich festgestellt werde, dass die Regelbedarfsätze nur dann zur Anwendung kommen würden, wenn eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung nicht vorliege. Im Falle des Bw. liege eine behördliche Unterhaltsverpflichtung vor und es sei lediglich mit der Mutter eine außergerichtliche Vereinbarung…
…kann. Der Bw. geht bei seiner Berechnung hinsichtlich des Prozentsatzes beim Pauschbetrag einerseits von den Regelbedarfsätzen (465 € monatlich bei einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 3.545 €) und andererseits dem Wert der freien Station laut Lohnsteuerrichtlinien (196,20 €) aus, sodass bei einem Ansatz…
…Nun sei es aber so, dass bei erheblich über dem Durchschnitt liegende Einkommen ein "Unterhaltsstop" eingezogen werde. Der Unterhaltsstop setze beim 2,5 fachen der Regelbedarfsätzen ein. Die Sätze würden für Kinder (BMF Erlass vom 25.11.1997, GZ 07 0104/2-IV/7/97…
…einem jährlichen Betrag von 1.883,52 € ab. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind die normalen Kosten der Lebensführung einer Person im Alter des Berufungswerbers nach allgemeiner Lebenserfahrung jedenfalls höher. Schon die Regelbedarfsätze, die zur Unterhaltsbemessung von Kindern herangezogen werden und den Bedarf festlegen…
…steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur für jeden Kalendermonat zu, in dem der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden. Wurde der Unterhalt von einer Behörde festgesetzt und kommt der Steuerpflichtige der Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nach…
…überwiegend Unterhalt leistet. Leistet er überwiegend den Kindesunterhalt, so steht ihm und nicht dem alleinerziehenden Elternteil die Familienbeihilfe zu. Für die Klärung des Überwiegens können die sogenannten "Regelbedarfsätze" herangezogen werden. Nach dem Erlass des BMF, GZ BMF-010222/0198-VI/7/2011 vom 26.08…
…keinen Einwand. In seiner Stellungnahme führte das Finanzamt aus, dass die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2008 € 474,00 und 2009 € 492,00 betragen hätten. Bei einer Miete von brutto € 638,00 zuzüglich der Betriebskosten würden bei einer behaupteten Unterhaltsleistung von € 1.000…
…volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann (vgl. Rz 797 und folgende LStR 2002). Regelbedarfsätze 2005: 1 Kind bis 10 Jahre: 264,00 € 1 Kind bis 15 Jahre: 302,00 € 1 Kind bis 19 Jahre: 355,00 € Summe: 921,00 €; tatsächlich geleistet: 615…
…steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur für jenen Kalendermonat zu, in dem der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden. Wurde der Unterhalt von einer Behörde festgesetzt und kommt der Steuerpflichtige der Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nach…
…Als Grenze gilt dabei nach der Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichte wie auch des OGH das Zwei- bis Zweieinhalbfache des anzuwendenden Regelbedarfsatzes (894,-- bis 1.117,50 pro Monat) (Schwimann/Kolmasch Seite 18 mit weiteren Hinweisen). Die erste Instanz geht - richtigerweise - von einer Geldunterhaltspflicht beider Elternteile…