…der Aufhebung eines Bescheides durch Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata vorliegt und dass in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der res iudicata ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…Anmeldebescheinigung EU-Staatsbürger von der ganzen Familie bis zum 17.5.2011 vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bw. jedoch lediglich Einreichbestätigungen der MA 35 vom 7.4.2011 vorlegen, weil die Anmeldebescheinigungen noch nicht ausgestellt waren. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 4.7…
… vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkung. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (BAO-Kommentar, Ritz 4, § 97 Tz 1). Die Bekanntgabe von Bescheiden ist Obliegenheit der Behörde. Es besteht keine Pflicht für den Abgabepflichtigen, sich den Bescheid zu beschaffen. Der…
…Nach den Bestimmungen des § 40 Absatz 2 ZollR-DG kann der Bundesminister für Finanzen diese Zuständigkeit mit Verordnung ganz oder teilweise einer in seinem Wirkungsbereich gelegenen Zollbehörde übertragen. Zuständige Behörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß § 119 Absatz 1 ZollR-DG…
…Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 sowie Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 1999 nach der am 4. Oktober 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung a.) entschieden: 1. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…nach dem Behördenwillen weder für die Person des Angestellten noch für die Fahrzeugeigentümerin zollschuldrechtliche Rechtswirkungen begründet werden sollten. Es handelt sich vielmehr um einen Fall des Art. 231 ZK, demzufolge jeder Abgabenbetrag von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden kann. Zudem ist der Abgabenbetrag…
…für September 2002 vorgenommen hat, war die Berufung soweit sie den Anspruch auf Familienbeihilfe für den Monat September 2002 betrifft, abzuweisen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat eine Berufung, die gegen einen von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassenen Bescheid eingebracht wurde zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…von Bescheiden gem. § 295 Abs. 3 BAO sei nur gegeben, wenn ein Bescheid vorliege, der einem Grundlagenbescheid zumindest ähnlich sei und in seiner Rechtswirkung und materiell andere Bescheide beeinflusse. Eine Bindung könne jedoch nur an Spruchbestandteile eines solchen Bescheides gegeben sein. Der Spruchteil des Bescheides…
…von Bescheiden gem. § 295 Abs. 3 BAO sei nur gegeben, wenn ein Bescheid vorliege, der einem Grundlagenbescheid zumindest ähnlich sei und in seiner Rechtswirkung und materiell andere Bescheide beeinflusse. Eine Bindung könne jedoch nur an Spruchbestandteile eines solchen Bescheides gegeben sein. Der Spruchteil des Bescheides…
…Zeitpunkt war diese bereits aufgelöst. Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, müssten in diesen Fällen…
…ausdrücklich festhält, dass an bereits beendete Personenvereinigungen ein Feststellungsbescheid nicht mehr ergehen kann und ein dennoch an die ehemalige Gesellschaft gerichteter Bescheid keine Rechtswirkung entfaltet. Beim dargestellten Verständnis der zitierten Kommentarstelle besteht kein Zweifel, dass auch nach Ansicht von Stoll im Spruch von nach § 188…
…Februar 2003 wird Folge gegeben und diese Bescheide aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Schreiben an das FA vom 8. Jänner 2009 (Akt 2001 Seite 53) nahm die steuerliche Vertretung der Bw. Bezug auf eine Zahlungsaufforderung des FAes vom 18. Dezember 2008 und beantragte eine Zustellung von Bescheiden. Laut Schreiben sei am 18. Dezember 2008 der Bw. ("der Mandantin"…
…28. Jänner 2009 hob das Finanzamt den Feststellungsbescheid vom 1. Februar 2008 auf und stellte fest, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften zu unterbleiben habe. In der Begründung verwies das Finanzamt auf den mit gleichem Datum ergangenen Bescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit…
…Bestimmung finde auch keinerlei Entsprechung in der grundlegenden Regelung der Bescheidhierarchien in den § 185 ff BAO. Nur Grundlagenbescheide im rechtsförmlichen Sinne könnten nachfolgende Bescheide derart lenken, dass jedwedes Abweichen von ihnen rechtswidrig sein müsse. Erledigungen, die demgegenüber nur grundlagenähnlich sind, komme lediglich die Rechtswirkung nach …
…Fall, ist ersatzlos aufzuheben. Der Bescheid vom 7. Juli 2004 entfaltet weiterhin seine Rechtswirkung (Feststellung der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 757,18 €, sowie die Aufteilung zwischen den beiden Beteiligten je zur Hälfte). Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am…
…vorgenommene Zustellung ist auch dann gültig, wenn die im Absatz 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Gemäß § 17 Abs. 1 ZustG erfolgt die Zustellung von Bescheiden, wenn sie nicht an der Abgabestelle zugestellt werden können, durch Hinterlegung beim Postamt. Im vorliegenden Fall wurden die…