…dem Bescheid angeschlossenen Aufstellung, gemäß Art. 220 Zollkodex (ZK) vorgenommen und der Beschwerdeführerin (Bf.) zur Entrichtung vorgeschrieben. Diesem Abgabenbescheid lag zu Grunde, dass die Bf. im Zeitraum vom 21. Februar 2013 bis zum 10. September 2014 als Anmelder und erklärter Warenempfänger die Überführung von Waren…
…der Aufhebung eines Bescheides durch Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata vorliegt und dass "in dieser Sache" keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der "res iudicata" ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…der Aufhebung eines Bescheides durch Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata vorliegt und dass in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der res iudicata ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…TZ 16 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch sind damit dem Verfahren gemäß § 248 BAO vorbehalten. Der Grundsatz "ne bis in idem" umschreibt die Rechtswirkung von Bescheiden und ist eine der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnung. Der Grundsatz besagt…
…Aufhebung eines Bescheides durch eine Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass "res iudicata" vorliegt und dass "in dieser Sache" keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der "res iudicata" ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung (Festsetzungs- oder Bemessungsverjährung). Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen von Bescheiden (Ritz, BAO6, § 207 Rz 7). § 207 Abs. 2…
…Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung (Festsetzungs- oder Bemessungsverjährung). Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen von Bescheiden (Ritz, BAO6, § 207 Rz 7). § 207 Abs. 2…
…Anmeldebescheinigung EU-Staatsbürger von der ganzen Familie bis zum 17.5.2011 vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bw. jedoch lediglich Einreichbestätigungen der MA 35 vom 7.4.2011 vorlegen, weil die Anmeldebescheinigungen noch nicht ausgestellt waren. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 4.7…
…FAÖ-DS ***7*** aufgenommen und um Akteneinsicht bzw. um Mithilfe bei der Beibringung der "verschollenen" Bescheide ersucht. Dank des engagierten Verhaltens von zwei Herren (Veranlagungsreferat und Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge) gelang es nach Tagen, den wahren Verbleib zu eruieren. Demnach ergibt sich folgendes Bild:…
… vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkung. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (BAO-Kommentar, Ritz 4, § 97 Tz 1). Die Bekanntgabe von Bescheiden ist Obliegenheit der Behörde. Es besteht keine Pflicht für den Abgabepflichtigen, sich den Bescheid zu beschaffen. Der…
…Nach den Bestimmungen des § 40 Absatz 2 ZollR-DG kann der Bundesminister für Finanzen diese Zuständigkeit mit Verordnung ganz oder teilweise einer in seinem Wirkungsbereich gelegenen Zollbehörde übertragen. Zuständige Behörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und von Bescheiden gemäß § 119 Absatz 1 ZollR-DG…
…Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 sowie Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 1999 nach der am 4. Oktober 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung a.) entschieden: 1. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…nach dem Behördenwillen weder für die Person des Angestellten noch für die Fahrzeugeigentümerin zollschuldrechtliche Rechtswirkungen begründet werden sollten. Es handelt sich vielmehr um einen Fall des Art. 231 ZK, demzufolge jeder Abgabenbetrag von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden kann. Zudem ist der Abgabenbetrag…
…für September 2002 vorgenommen hat, war die Berufung soweit sie den Anspruch auf Familienbeihilfe für den Monat September 2002 betrifft, abzuweisen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat eine Berufung, die gegen einen von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassenen Bescheid eingebracht wurde zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…vom 1. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 21. Juli 2006, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung von Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 19. Dezember 2005, Zl. 123, wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine…
…als erfolgt. Unabdingbar für die Wirksamkeit von Erledigungen (somit für deren rechtliche Existenz) ist, dass diese dem Adressaten bekannt gegeben werden (vgl. Ritz 6 , BAO Kommentar, § 97, Tz 1). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand…
…0068), dass im vorliegenden Fall ein Bescheid nach § 241a BAO nicht zu ergehen hat, sondern eine allfällige Rückforderung der erstatten Kapitalertragsteuer von der Erledigung der Erstattungsanträge abhängen soll. Eine Antragszurücknahme habe eine wesentlich andere Rechtswirkung als die begehrte ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Abweisungsbescheide. Im Falle…
…von Bescheiden gem. § 295 Abs. 3 BAO sei nur gegeben, wenn ein Bescheid vorliege, der einem Grundlagenbescheid zumindest ähnlich sei und in seiner Rechtswirkung und materiell andere Bescheide beeinflusse. Eine Bindung könne jedoch nur an Spruchbestandteile eines solchen Bescheides gegeben sein. Der Spruchteil des Bescheides…