…außer Acht gelassen werden, dass die Bw. durch eine Behandlung ihrer Berufung als Nachsichtsansuchen um ihre Rechtsverteidigungsmöglichkeit im Haftungsverfahren gebracht würde, weil erst in einem Nachsichtsantrag vorgebrachte Einwendungen (wie etwa die Infragestellung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO) zu keiner Abgabennachsicht führen könnten. Die Abgabennachsicht dient…
…2.2008, 2006/16/0129). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; VwGH 20.5.2010, 2010/15/0035; VwGH…
§ 245 Abs. 3 BAO genannt, wo explizit im Gesetz ausgeführt wird, dass die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen verlängert werden kann. In den verfahrensrelevanten Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (§ 145 Abs. 1 FinStrG über die Monatsfrist zur Einbringung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung oder § 150 Abs. 2 FinStrG…
…2006/16/0129). Im Zweifel sei dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stelle, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nehme (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; VwGH 29.7.2010, 2009/15/0152; VwGH 20.5.2010…
…enthält als Betreff "Berufung" und nimmt Bezug auf sein Berufungsschreiben vom 8.2.2012. Des Weiteren ersucht der Bw. darin um baldige Erledigung. Diese Eingabe wurde, um dem Bw. nicht seine Rechtsverteidigungsmöglichkeit zu nehmen, als Vorlageantrag iS des § 276 Abs. 2 BAO gewertet. (vgl. Ritz…
…ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechtes stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229). Analysiert man nun den Antrag vom 17. Oktober 2008 nach diesen Kriterien, so muss man nach…
…des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht einer solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², Rz 1 zu § 85 BAO…
…Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt (vgl. Ritz, BAO4, § 85 Tz 1 mit Judikaturnachweisen). Im Hinblick…
…Parteischritts. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt. Abzustellen ist somit auf den Gesamtkontext des eingebrachten Berufungsschriftsatzes, aus dem nach Ansicht der Berufungsbehörde eindeutig hervorgeht, dass der Bw…
…Abänderung des Straferkenntnisses gerichteten Parteiwillens (vgl. VwGH vom 31. Mai 2000, 94/13/0157) aus den über den exakten Wortlaut wohl auch einer Auslegung zugänglichen und im Sinne einer Aufrechterhaltung seiner ihm zur Verfügung stehenden Rechtsverteidigungsmöglichkeiten zu interpretierenden Eingaben des Bf. (vgl. VwGH vom 28…
…auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt (Ritz, BAO², § 85 Tz. 1 mit Judikaturnachweisen). Zu Recht wertete…
…die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0188). Bei dieser Ausgangslage konnte der Bw. davon ausgehen…
…Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (Ritz, BAO4…
…Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Allerdings kann nach der Judikatur (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229) auch bei rechtsschutzfreundlicher Interpretation von Parteienerklärungen nicht Befugnis oder Pflicht der Behörde abgeleitet werden, von…
…die Bezeichnung eines Schriftsatzes an, sondern auf den Inhalt des Parteienschrittes. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. Ritz, BAO³, § 85 Tz 1). Bei der Beurteilung von…
…2010, 2010/15/0035) und derartigen Anbringen, die sie zur Wahrung ihrer Rechte stellen, nicht ein solcher Inhalt beizumessen ist, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl zB VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229, mwN). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende…
…Finanzverwaltung aber völlig klar sein müssen. Zudem sei im Zweifel einem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 28.01.2003, 2001/14/0229; 20.05.2010, 2010/15/0035…
…Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (Ritz, BAO4…
…der Schriftsätze oder deren verbale Form abstellen, sondern auf das erschließende Ziel der Partei, wobei im Zweifel ein solcher Inhalt beizumessen sei, der der Partei die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nicht nähme. Der Bescheid vom 4. August 2009 sei ein Nullum, der vom UFS im Berufungsverfahren aufzuheben sei…
…Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stelle, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nehme. Es sei somit nicht zulässig, dass sich die Behörde in voller Kenntnis des Zweckes des Antrages lediglich auf ein Detail beziehe, dieses nicht dem Antragsteller beheben lasse…