Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…worden sind (zum Beispiel VwGH vom 16.11.1972, Zl. 574/71). Des weiteren kann ein Zollerlass aus Billigkeitsgründen nicht dazu in Anspruch genommen werden, um Rechtsnachteile, die dem Zollschuldner aus dem Verhältnis zu dritten Personen entstanden sind, auszugleichen (VwGH vom 9.06.1972, Zl…
…Frist sei gem. § 308 Abs. 1 BAO auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleide, die Wiedereinsetzung in den zu vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft mache, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert gewesen sei, die Frist…
…dieser Versäumung mich kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft. Durch diese Versäumung muss ich aber einen Rechtsnachteil erleiden. Aus diesem Grund ersuche ich die unten angeführten Tatsachen anzuerkennen, damit gemäß § 72 durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung das Verfahren in die Lage…
…wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…deren Betrag € 730,00 übersteigt, bezogen habe. Sie sei ungeachtet des vorgesehenen Freibetrages unter Setzung einer Frist und der Androhung von Rechtsnachteilen zur Abgabe einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert worden, da auch im Vorjahr entsprechende Einkünfte vorgelegen hätten, die eine zwingende Arbeitnehmerveranlagung erforderten. Die…
…1 ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einer Frist einen Rechtsnachteil erleidet unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Der unabhängige Finanzsenat legt seiner Entscheidung den am Beginn der Entscheidungsgründe dargelegten Sachverhalt zugrunde, der sich aus den vorgelegten…
…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…1 BAO sei gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110 BAO) auf Antrag einer Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleide, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft mache, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert…
…der Einkommensteuerbescheid nichtig geworden. Mit gleichem Schreiben beantragte der Bw gegen die Versäumung der Frist auf Wiederaufnahme des Verfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Infolge Nichtigkeit des Feststellungsbescheides sei ihm ein Rechtsnachteil durch die Versäumung entstanden. Es liege ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vor…
…daher eine ordnungsgemäße Zustellung durch Hinterlegung im Sinne des § 17 ZustellG stattgefunden. Darüberhinaus erleide der Bf. durch die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages keinerlei Rechtsnachteile, da die Strafverfügung durch einen rechtzeitig eingebrachten Einspruch außer Kraft getreten und das Finanzstrafverfahren, gleich wie im Fall der Stattgabe des Wiedereinsetzungsantrages…
…Zustelladresse bekannt zu geben. Die Bescheide seien vorläufig festgesetzt (ergangen) und in der Zwischenzeit endgültig erklärt worden, weshalb der Bw. kein verfahrensrechtlicher Rechtsnachteil entstanden sei. Im Zuge der endgültigen Festsetzung sei dem Begehren der Bw. auch inhaltlich entsprochen worden. Die Bw. stellte einen Vorlageantrag und…
…einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag einer Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die…
…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…BAO) in Betracht (Ritz § 304 Tz 6). Gemäß § 308 BAO ist auf Antrag der Partei gegen die Versäumung einer Frist, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes…
…treffe und -die Bw. durch den Entfall der Vorsteuererstattung einen Rechtsnachteil erlitten habe, werde die unrichtige rechtliche Beurteilung des strittigen Abweisungsbescheides geltend gemacht. 2) Ad unrichtige rechtliche Beurteilung 2a) Bei der versäumten Handlung handle es sich um die Säumnis einer Fallfrist, die prinzipiell wiedereinsetzungsfähig sei.…