…rechtskräftig sind, so ist dem entgegenzuhalten, dass diese Ansicht nicht nur im Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO keine Deckung findet, sondern auch der Normzweck vereitelt wäre, da im Fall des Abwartenmüssens der Rechtskraft des Abgabenbescheides und/oder des Sicherstellungsauftrages wertvolle Zeit zur Sicherung des…
…Vor Erlassung des Haftungsbescheides ist für den potenziell Haftungspflichtigen noch keine Schuld entstanden, nach Vollstreckbarkeit des Haftungsbescheides, die im Hinblick auf die gleichen Fristen (Fälligkeit der Haftungsschuld einerseits und Ende der Berufungsfrist andererseits) grundsätzlich mit der allfälligen Rechtskraft des Haftungsbescheides zusammenfiele, wäre ein Sicherstellungsauftrag aber…
…3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung…
…Pfandrechtes im Abgabensicherungsverfahren Voraussetzung, dass sowohl der zu sichernde Abgabenanspruch bereits rechtskräftig feststehe als auch, dass der der Pfändung zugrunde liegende Titel, also der Sicherstellungsauftrag, in Rechtskraft erwachsen sei, dann ist ihm entgegen zu halten, dass seine Rechtsansicht nicht nur im Wortlaut des § 78 Abs…
…tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 232 BAO selbst dann rechtmäßig, wenn der Abgabenbescheid noch nicht erlassen ist. Ebenso wäre es mit dem Normzweck des Sicherungsverfahrens aber auch unvereinbar, wenn für die Vornahme der Pfändung von Vermögenswerten des Abgabenschuldners die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages abgewartet werden müsste…
…einen Verstoß gegen das zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und auch gegen die BAO dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für…
…erfolgte Festsetzung der dem Sicherstellungsauftrag zu Grunde liegenden Abgaben ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches, obwohl dieser grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit entsteht, er demnach keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraussetzt (VwGH 19.2.1997, 95/13/0046). Auf die Rechtskraft der Abgabenbescheide kommt es…
…Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft (Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Oktober 2012, RV/0264-L/09). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der…
…dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO i. V. m. § 254 BAO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die von der Bw. gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Berufung noch…
…erwogen: Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages im Sinn des § 232 BAO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Nach Abs. 2 leg…
…erwogen: Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages im Sinn des § 232 BAO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Nach Abs. 2 leg…
…die dort angeführte Judikatur). Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde die Pfändung des Guthabens verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft (des Sicherstellungsauftrages) voraus…
…3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung…
…8, mwN). Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde die Pfändung des Guthabens der Bw. verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus…
…Vermögenswerten des Abgabenschuldners die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages abgewartet werden müsste. § 78 Abs. 1 AbgEO sieht deshalb ausdrücklich vor, dass auf Grund eines Sicherstellungsauftrages Vollstreckungshandlungen zur Sicherung von Abgaben schon vor Eintritt der Rechtskraft angeordnet werden können. Insoweit das vorliegende Berufungsvorbringen auch die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsbescheides…
…angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 10.12.2007 wird geändert und hat zu lauten: "Der gem. § 232 Abs.1 BAO an Herrn HK gerichtete Sicherstellungsauftrag des Zollamtes Linz Wels vom 22.Oktober 2007, Zl.520000/00000/2007, wird aufgehoben." Entscheidungsgründe Das Zollamt Linz Wels erließ am 22…
…die Möglichkeit habe, einen auf Art.236 Zollkodex gegründeten Rückerstattungsantrag zu stellen, sodass die tatsächlich eingetretene Rechtskraft bezüglich des Eingangsabgabenbescheides lediglich formaler Natur sei. Der vom Unabhängigen Finanzsenat in seinem Vorhalt vom 19.12.2008 geschilderte Sachverhalt sei insofern jedoch großteils richtig dargestellt. Ergänzend bzw…
…verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist (vgl. Reeger/Stoll, Abgabenexekution, 189). Der Sicherstellungsauftrag des Hauptzollamtes Wien vom 26.8.2002 enthält, wenn auch in sehr kurzer Fassung, alle nach § 232 Abs.2 BAO erforderlichen Angaben (voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld…
…waren. Die Ermittlung dieser Abgabenachforderungen ist der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 22. November 1999 sowie dem hierüber erstatteten Betriebsprüfungsbericht zu entnehmen. Wie aus der Begründung des Sicherstellungsauftrages hervorgeht, war die Einbringung der Abgaben gefährdet, weil die GmbH im Wesentlichen über kein Vermögen verfügte, die…
…und die nach Einbringung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung abgebuchten Beträge wieder gut zu bringen. Die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung werde beantragt. In der am 5. Juni 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass das gesamte Verfahren auf einen Sicherstellungsauftrag vom Dezember 2004…