…rechtskräftig sind, so ist dem entgegenzuhalten, dass diese Ansicht nicht nur im Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO keine Deckung findet, sondern auch der Normzweck vereitelt wäre, da im Fall des Abwartenmüssens der Rechtskraft des Abgabenbescheides und/oder des Sicherstellungsauftrages wertvolle Zeit zur Sicherung des…
…schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist angeordnet werden können. Soferne die Bf. daher auf die gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Beschwerde verweist, genügt der Hinweis, dass Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im Zuge des Vollstreckungsverfahrens nicht geltend…
…AbgEO aufgrund eines Sicherstellungsauftrages zur Sicherung von Abgaben schon vor Eintritt seiner Rechtskraft Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden können und im Übrigen das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde bereits mit (abweisendem) Erkenntnis vom 28.11.2019, RV/7105906/2018, entschieden hat. Dieser Pfändungsbescheid wurde einschließlich des darin enthaltenen…
…die Abgabenbehörde die Beschwerde der Bf. gegen den Sicherstellungsauftrag vom 18.05.2017 als unbegründet ab. Nach der Aktenlage ist der Sicherstellungsauftrag in Rechtskraft erwachsen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wurden kein neues Vorbringen erstattet. Die Vertreter des Finanzamtes sowie der Bf. beantragten…
…Vor Erlassung des Haftungsbescheides ist für den potenziell Haftungspflichtigen noch keine Schuld entstanden, nach Vollstreckbarkeit des Haftungsbescheides, die im Hinblick auf die gleichen Fristen (Fälligkeit der Haftungsschuld einerseits und Ende der Berufungsfrist andererseits) grundsätzlich mit der allfälligen Rechtskraft des Haftungsbescheides zusammenfiele, wäre ein Sicherstellungsauftrag aber…
…3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung…
…Pfandrechtes im Abgabensicherungsverfahren Voraussetzung, dass sowohl der zu sichernde Abgabenanspruch bereits rechtskräftig feststehe als auch, dass der der Pfändung zugrunde liegende Titel, also der Sicherstellungsauftrag, in Rechtskraft erwachsen sei, dann ist ihm entgegen zu halten, dass seine Rechtsansicht nicht nur im Wortlaut des § 78 Abs…
…tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 232 BAO selbst dann rechtmäßig, wenn der Abgabenbescheid noch nicht erlassen ist. Ebenso wäre es mit dem Normzweck des Sicherungsverfahrens aber auch unvereinbar, wenn für die Vornahme der Pfändung von Vermögenswerten des Abgabenschuldners die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages abgewartet werden müsste…
…im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Gemäß § 78 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder…
…einen Verstoß gegen das zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und auch gegen die BAO dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für…
…erfolgte Festsetzung der dem Sicherstellungsauftrag zu Grunde liegenden Abgaben ein Indiz für die Entstehung des Abgabenanspruches, obwohl dieser grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit entsteht, er demnach keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraussetzt (VwGH 19.2.1997, 95/13/0046). Auf die Rechtskraft der Abgabenbescheide kommt es…
…3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung…
…die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches gewährleistet. Die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages ist nicht erforderlich. Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs. 1 AbgEO erfordert nur das Bestehen eines Sicherstellungsauftrages nach § 232 BAO. Entscheidend ist, dass ein Sicherstellungsauftrag und damit ein Titel für das…
…Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Gemäß § 78 Abs. Abs. 3 erster Satz AbgEO sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des…
… 71 ff AbgEO komme im Sicherungsverfahren nicht in Betracht. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setze eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Die Vollstreckung zur Sicherung sei damit zulässig und entspreche der angefochtene Bescheid somit der Rechtslage…
…Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft (Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Oktober 2012, RV/0264-L/09). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der…
…dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO i. V. m. § 254 BAO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die von der Bw. gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Berufung noch…
…erwogen: Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages im Sinn des § 232 BAO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Nach Abs. 2 leg…
…erwogen: Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages im Sinn des § 232 BAO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Nach Abs. 2 leg…
…die dort angeführte Judikatur). Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde die Pfändung des Guthabens verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft (des Sicherstellungsauftrages) voraus…