…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gemeinde schrieb (erstmalig im Berufungsjahr) Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz vor und beurteilte diese nicht als Entgelte oder Anzahlungen für steuerpflichtige (künftige) Leistungen. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer erfolgte erklärungskonform. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht…
…die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 3.929,10 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, beim gegenständlichen Erwerbsvorgang der Bw handle es sich um einen solchen im Sinne des § 33 TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz), unter Punkt III. des Vertrages fälschlich mit …
…und Bauparzellen und im Osten an ein im Entwicklungskonzeptteil des Flächenwidmungsplanes als Erweiterungsfläche für Wohngebiet erfasstes Grundstück. Im Zuge der Erstellung des neuen Flächenwidmungsplanes nach den Kriterien des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 sei seitens des Eigentümers keine Rückwidmung in Grünland beantragt worden. Anschlüsse für Wasser, Kanal…
…Ob sie faktisch möglich sei, spiele keine Rolle, da sie aufgrund des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes rechtlich nicht möglich sei. Die Aufschließung einer Zufahrt sei ohne bauliche Maßnahmen aufgrund der Hanglage nicht möglich und es liege hiefür auch keine Bewilligung der Gemeinde vor. Abschließend führte der Vertreter…
…bzw. die auf eine vorhandene bzw. zu errichtende Straße entfallenden Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz unzulässigerweise in einen privatwirtschaftlichen Mantel gehüllt worden sind. Besagte Beiträge werden ja nur deswegen erhoben, weil eine für die Allgemeinheit bestimmte Straße vorhanden ist bzw. errichtet wird. Im…
…2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gemeinde schrieb den Eigentümern von durch die gemeindeeigenen Kanal- und Wasserversorgungsanlagen aufgeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücken Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge nach dem OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 114/1993, idF der OÖ Raumordnungsgesetz-Novelle 2005, LGBl. Nr…
…Gemeinde E zur Gänze als Grünland im Sinn des § 30 Oö. Raumordnungsgesetz ausgewiesen seien und daher nicht zu anderen Zwecken als zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt würden. Insbesondere seien die Flächen nicht mit einer Sonderwidmung versehen. Der Bw habe zwar für einen Teil der Fläche bei…
…sei nach ihren Aussagen deshalb so, weil das fragliche Grundstück im Erholungsgebiet liegt und eine Umwidmung nach Raumordnungsgesetz ausschließlich für touristische Zwecke und nicht zur Deckung eines privaten Wohnbedürfnisses möglich ist. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, mit welchen Umsätzen die Vorsteuern…
…Nr. 66/1994 idgF., sowie Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der §§ 25 ff oö. Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 114/1993 idgF., zu entrichten. Durch Leistung des Infrastrukturkostenbeitrages sind auch allfällige Kosten für die Erweiterung, Instandsetzung und Erhaltung der Aufschließungsstraße (wie z.B. Winterdienst, Bodenmarkierungen) abgedeckt…
…idgF., sowie Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der §§ 25 ff oö. Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 114/1993 idgF., zu entrichten und es ist darüber mit der Gemeinde HM eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Die auf die Erhaltung jener Straßenteile entfallenden Kosten, die dem Verband gehören, hat…
…den Verkehrsflächenbeitrag nach der oö. Bauordnung sowie Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz zu entrichten.Die Benützungsgebühren (Wasser und Kanal) sind nach der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten. In der Berufung wurde u.a. ausgeführt: Die Grundstücke, die für die Betriebsansiedlung vorgesehen sind…
…StmkGVG betrifft. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Zum einen muss es sich um ein Grundstück handeln, das in einem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz als Freiland einschließlich der Freiland- Sondernutzungen, Aufschließungsgebiet oder Dorfgebiet ausgewiesen ist. Zum anderen muss dieses Grundstück tatsächlich land- und…
…ihren Nebenwohnsitz am Mietobjekt begründet hätten. Auf Grund einer Erhebung beim Gemeindeamt sei in Erfahrung gebracht worden, dass das Raumordnungsgesetz die Hauptwohnsitzbegründung des Bauherrn verlange, da das gegenständliche Haus in einem reinen Wohngebiet und nicht in einem Zweitwohnungsgebiet liege. Das Haus hätte daher so gebaut…
…zum Bestandgegenstand sämtliche für den Betrieb eines Einkaufs- bzw. Fachmarktzentrums mit Einzelhandelsgeschäften mit einer Mindestverkaufsfläche von insgesamt 15.000 m² erforderlichen behördlichen Genehmigungen (baurechtliche Genehmigung, gewerberechtliche Genehmigung, Genehmigung nach dem Raumordnungsgesetz, landschaftschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, Gebrauchserlaubnis für die Zufahrt von der Autobahn und Landesstraße 142…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…
…1999, 98/16/0232). Rechtsgrundlage der im § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 angesprochenen behördlichen Maßnahmen sind die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Hier handelt es sich um Maßnahmen der Baubehörde z.B. zur Verlegung von Baufluchtlinien oder Grundstücksgrenzen zur Schaffung von Baugrundstücken…