…Tag des Vertragsabschlusses gewährt und bei der Bw. aufwandswirksam gebucht wurden, als Ausfluss von Rechtsbeziehungen, die sich auf das eingebrachte Vermögen beziehen, und in weiterer Folge als solche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 18 Abs. 3 UmgrStG zu qualifizieren, die von der Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG…
…23 Abs. 2 UmgrStG nur dann sinnvoll wirksam, wenn auch der nur einzelne Wirtschaftsgüter Übertragende bzw. eine Bareinlage leistende Partner in die Rückwirkungsfiktion eingebunden wird. Die Gleichstellung mit dem begünstigten Übertragenden gilt jedoch nicht hinsichtlich der Bewertung . Soweit Privatvermögen übertragen wird, kommt der Einlagentatbestand des…
… 14 Abs. 1 UmgrStG endet für das einzubringende Vermögen das Wirtschaftsjahr des Einbringenden mit diesem Einbringungsstichtag. Dabei ist das Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Gemäß § 14 Abs. 2 UmgrStG sind die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich…
…und sind daher von der Fiktion des Vermögensüberganges mit Ablauf des Einbringungsstichtages ausgenommen. Damit ist aber auch die Einkunftsquelle, aus der die Mieteinnahmen fließen, nicht auf die Z. M. GmbH übergegangen. Die gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 UmgrStG getroffene Festlegung…
…Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig (nach der der Vorschrift offenbar zugrunde liegenden Absicht) durchbrochen. Nach der Formulierung der hier anzuwendenden Bestimmungen des UmgrStG (§ 24 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 2) wird die Rückwirkung für die Ermittlung der "Einkünfte des Einbringenden" und somit für das Ertragsteuerrecht normiert…
…den Busverkäufen statt- laut Akteninhalt unzutreffend ist. Der gesellschaftsrechtliche Beschluss wurde jedenfalls erst in der Gesellschafterversammlung am 14.9.2002 wirksam getroffen, da laut §5 Abs. 2 UmwG bzw. § 98 GmbHG die notarielle Beglaubigung des Beschlusses erforderlich ist. Allfällige vorherige Absichtserklärungen der Gesellschafter entfalteten mangels…
… 14 Abs. 2 des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, in der maßgeblichen Fassung, sind zwar die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre. Allerdings sind gemäß § 18 Abs. 3 des Umgründungssteuergesetzes Rechtsbeziehungen…
…des Verkehrswertes etc. bildet und damit keine private Veranlassung vorliegt." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zinsenabzug 1.1 Rechtsgrundlagen § 16 Abs. 5 UmgrStG in den für die Streitjahre geltenden Fassungen lautet: 31.12.1996 bis 20.8.2003: "Abweichend von § 14 Abs. 2 kann…
…Rückwirkungsfiktion des § 8 Abs 3 und des § 9 Abs 1 UmgrStG muss der Betrieb am Umwandlungsstichtag bestanden haben und der übertragenden Kapitalgesellschaft zurechenbar gewesen sein. Als Betrieb wird ein solcher iSd Ertragsteuerrechts verstanden, somit eine selbständige, organisatorische Einheit zur Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs…
…eingestellt. § 16 Abs. 5 UmgrStG in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 2003/71 bestimmt Folgendes: "Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach § 14 Abs. 1 anzusetzende Vermögen, sofern die Voraussetzungen des § 12 gewahrt bleiben…
…28 eingestellt. § 16 Abs. 5 UmgrStG in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. Nr. 797/1996 bestimmt Folgendes: "Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach § 14 Abs. 1 anzusetzende Vermögen, sofern die Voraussetzungen des § 12 gewahrt bleiben…
…2 UmgrStG bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach § 14 Abs. 1 anzusetzende Vermögen, sofern die Voraussetzungen des § 12 gewahrt bleiben, ua. in folgender Weise verändert werden: 1.Entnahmen und Einlagen, die in der Zeit zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des…
…eingestellt. § 16 Abs. 5 UmgrStG in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 bestimmt Folgendes: "Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach § 14 Abs. 1 anzusetzende Vermögen, sofern die Voraussetzungen des § 12 gewahrt bleiben…
…die Vermögensübertragung auf die übernehmende Körperschaft bereits mit Ablauf des in der Vergangenheit liegenden Einbringungsstichtages bewirkt (§ 14 Abs 2 UmgrStG). Die Einkünfte sind rückwirkend ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Tag der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen. Die Rückwirkungsfiktion stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der steuerrechtlichen Unbeachtlichkeit rückwirkender…
…eine allgemein übliche Formulierung im Zuge von Umgründungen iSd UmgrStG mit dem Zweck, die ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion des § 25 Abs.2 leg.cit. vertraglich festzuhalten, handle. Es sei also nicht zutreffend, daraus eine "zivilrechtliche Rückwirkung" und eine Übertragung des Vermögens bereits zum 1.2.2005 abzuleiten…
…die Einkünfte ab dem Beginn des Tages zuzurechnen, der dem gemäß Abs. 2, § 6 Z 14 EStG 1988 oder § 24 Abs. 7 EStG 1988 maßgebenden Stichtag folgt. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung der in den §§ 8 bis 11 UmgrStG vorgesehenen Rechtsfolgen zum einen…
…§ 9 Abs. 4 und 5 KStG 1988 zur übernehmenden beteiligten Körperschaft hergestellt werden (Hohenwarter/Staringer in Lang/Schuch/Staringer/Stefaner, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und…
…5 Abs. 2 KVG als Gesellschafter. Nach herrschender Ansicht (Rabel in Helbich/Wiesner/Bruckner, Umgründungen, Rz 19 zu Art. III, § 13) eröffnet § 13 Abs. 1 UmgrStG die Möglichkeit, den Einbringungsvorgang mit ertragsteuerlicher Wirkung auf einen Stichtag vor Unterfertigung des Einbringungsvertrages zurückzubeziehen. Mit dieser Rückwirkungsfiktion wird…
…Beschädigungen des Altbaumbestandes auf dem Grundstück von Mag. S. und Dr. H. R**. Dieser Sachverhalt wurde dem steuerlichen Vertreter im Zuge einer Besprechung am 28.1.2005 mitgeteilt und die entsprechenden Unterlagen übermittelt. Die Bp würdigt diesen Sachverhalt im Hinblick auf § 11 Abs 14 UStG…
…Davor sind sie aufgrund der Bestimmungen des UmgrStG von der Rückwirkungsfiktion ausgenommen und stellen einen Gewinnanteil der jeweiligen Gesellschafter dar, weil diese im Zeitraum 7/2004 - 3.2.2005 (noch) keine Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG waren (ein Geschäftsführer einer nicht existierenden Gesellschaft ist…