…nach NAG. Die Bw. beantragte am 13.10.2011 die Familienbeihilfe rückwirkend bis 10/2006. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 7.11.2011 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2006 bis August 2011 ab, da weder ein Aufenthaltstitel nach NAG…
…vom 6. Februar 2009 stellte die gerichtlich bestellte Sachwalterin des 1981 geborenen Berufungswerbers (im folgenden Text mit Bw. abgekürzt) für ihren Klienten einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe rückwirkend für die maximale Dauer. Der Eingabe war der Beschluss des Bezirksgerichtes A vom 27. November…
…dem 15.12.2004 gilt die neue Rechtslage. Im vorliegendem Fall sei der positive Abschluss des Asylverfahrens im August 2006 erfolgt, die Familienbeihilfe sei daher nicht rückwirkend zu gewähren. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. Berufung ein. Nach der für die Zeit von 02/2004…
…den Antrag auf Nachzahlung der Familienbeihilfe rückwirkend ab Einreise am 16.10.2004 bis 20.7.2006. Begründend führte sie aus: "Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Erlassung von Abgabenbescheiden im Zusammenhang mit der Anwendung neuen Rechts auf frühere verwirklichte Sachverhalte jenes…
…maßgeblichen Rechtslage (bis zur Kundmachung der Novellierung des FLAG durch das BGBl. I Nr. 142/2004 am 15.12.2004) knüpfte jedoch der Anspruch auf Familienbeihilfe an die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951…
…9.2008 auf Familienbeihilfe ab August 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben bzw. Beihilfenformularen vom 5. September 2008 beantragte der 1941 geborene Berufungswerber (im folgenden Text mit Bw. abgekürzt) durch seine Sachwalterin rückwirkend für die…
…14. Oktober 2008 für ihre beiden Töchter K und S, beide ebenfalls Staatsangehörige der Russischen Föderation, die rückwirkende Zuerkennung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages ab Juni 2004. Als Datum der Einreise der Bw. und ihrer beiden Töchter nach Österreich wurde im Antrag der 30. Juni…
…die Bw., welche nicht österreichische Staatsbürgerin ist, die Anspruchsvoraussetzungen für eine rückwirkende Familienbeihilfengewährung für ihre 3 minderjährigen Kinder gemäß § 3 FLAG 1967 erfüllt oder nicht. Die Anspruchskriterien für die in Streit stehende Familienbeihilfengewährung ergeben sich aus den nachstehend zitierten Gesetzesfassungen des § 3 FLAG 1967: § 3…
…Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. In Ergänzung zum Vorlagebericht teilte die Amtspartei am 18. Jänner 2007 fernmündlich mit, dass vom Ehegatten der Bw. (B.A.) beim Finanzamt ein Antrag auf rückwirkende Familienbeihilfengewährung ab 1. Oktober 2006 für ihre fünf minderjährigen Kinder (B.R., B.I.…
…der Einreise nach Östereich oder das Datum der Antragstellung. Sie (die Bw.) habe über Jahre darauf vertraut, dass ihr im Falle der Anerkennung als Flüchtling für ihre Kinder rückwirkende Familienbeihilfe ausbezahlt werde. Nicht zuletzt deshalb habe sie im Asylverfahren Abstand davon genommen, durch Säumnisbeschwerde o…
…haben, für in dieser Bestimmung festgelegte Voraussetzungen erfüllende Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Im gegenständlichen Berufungsverfahren geht es um die Beurteilung der Frage, ob die Bw., welche nicht österreichische Staatsbürgerin ist, die Anspruchsvoraussetzungen für eine rückwirkende Familienbeihilfengewährung für ihre drei in den Streitjahren minderjährigen Kinder gemäß …
…und ihre beiden Söhne sind Staatsangehörige der Russischen Föderation. Am 13. Jänner 2009 beantragte die Bw. die rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe für ihre beiden (minderjährigen) Söhne T. und A. für die Zeit ab ihrer Einreise nach Österreich. Als Tag der Einreise aller vier Personen der…
…Österreich aufgehalten. Der Vorlageantrag wurde wie folgt erstattet: "Die Erstbehörde begründet die Berufungsvorentscheidung damit, dass am 30.11.2011 ein rückwirkender Antrag auf Familienbeihilfe eingebracht worden sei und zum Zeitpunkt der Antragstellung kein offenes Asylverfahren anhängig gewesen sei. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ist jedoch …
…stattzugeben und die beantragte Familienbeihilfe zu gewähren." Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde unter Hinweis auf die Bestimmung des § 3 Abs. 2 FLAG mit folgender Begründung erlassen: "Da vor Gültigkeitsbeginn der Niederlassungsbewilligung kein ständiger Aufenthalt mit entsprechendem Nahebezug zu Österreich begründet wurde, war eine rückwirkende Familienbeihilfengewährung gemäß …
…rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 2012-09-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen." Auf Basis dieses Gutachtens wies das Finanzamt den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe…
…29. Juni 2012 die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der erheblichen Behinderung, den der medizinische Sachverständige feststellte, im Höchstausmaß von rückwirkend fünf Jahren ab Antragstellung. Das Finanzamt forderte in der Folge ein ärztliches Gutachten beim Bundessozialamt an. Im Gutachten vom 21…
…Informationen zur Verfügung stehen als dem ersten, wird die Erstellung eines nunmehr schlüssigen Gutachtens nur schwer zu bewerkstelligen sein (vgl. Lenneis/Pavlik, Erhöhte Familienbeihilfe: Ist die rückwirkende Feststellung der ,voraussichtlich' dauernden Erwerbsunfähigkeit zumutbar, wenn der zu beurteilende Zeitraum sehr lange zurückliegt?, UFSjournal Januar 2009). In…
…untergebracht. Sein Verhalten verbesserte sich deutlich. Die entscheidende und relevante Therapie wurde im Juli 2004 begonnen, rückwirkend ist die erhöhte Familienbeihilfe ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (Juli 2004, stationär vom 26.8. bis 10.11.2004). Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Aktengutachten Untersuchungsbefund: Aktengutachten Status…
…dem klaren Gesetzeswortlaut ist daher erkennbar, dass eine ausdrückliche Beschränkung der Antragsmöglichkeit rückwirkend auf fünf Jahre gegeben ist. Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass ihrerseits kein Verschulden an der verspäteten Geltendmachung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe vorliegt, sondern dass dies auf unzureichende…
…gegeben. Die erhöhte Familienbeihilfe steht ab September 2009 bis Juni 2011 zu. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) stellte am 22.5.2011 für ihren im September 2003 geborenen Sohn B einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab dem…