…dass die Haftung auf einen Betrag von € 50.841,19 eingeschränkt wurde. Aufgrund des am 4. Juli 2006 ausgefertigten Rückstandsausweises sprach das Finanzamt mit Bescheid vom 12. September 2007 die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung im Gesamtausmaß von € 51.355,45 (davon €…
…in B, vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 14. Juli 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Berichtung eines Rückstandsausweises und Einstellung des Vollstreckungsverfahrens nach der am 4. Dezember 2013 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…Vertretung mit € 2.341,40 beziffert. Mit Schreiben vom 20.09.2010 wurde dem Finanzamt im Zuge des Berufungsverfahrens die Auszahlung eines Lottogewinnes in Höhe von € 294.766,60 mitgeteilt. Am 9.12.2010 wurde ein Rückstandausweis über € 3.306,04 ausgestellt…
…Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Diesbezügliche Einwendungen sind im Pfändungsverfahren irrelevant. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 30. August 2011, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von € 660-- ausweist. Zum Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Bescheides bestand dieser Rückstand und war dieser Rückstand auch…
…der Pensionsversicherungsanstalt nicht grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen darstellen, deren Vollstreckung unter die Bestimmungen der §§ 53 bis 71 AbgEO fallen. Als Grundlage der Vollstreckung wurde auf den Rückstandausweis vom 9. Juli 2009 verwiesen. Einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde komme keine einbringungshemmende Wirkung zu. Zudem wurde der Antrag auf Zuerkennung der…
…über seine Forderung zu untersagen. Nach § 4 AbgEO kommen als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über vollstreckbar gewordene Abgabenschulden ein Rückstandsausweis auszufertigen, der Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen…
…und RV/1391-W/08 als unbegründet abgewiesen. Am 11. März 2009 stellte das Finanzamt einen Rückstandausweis über die Gebühren im Gesamtbetrag von € 270,00 aus und pfändete mit Bescheid vom 11. März 2009 zur Hereinbringung dieser Abgabenschuldigkeiten zuzüglich Gebühren und Barauslagen für diese…
…offensichtlich irrtümlich mit dem Datum 28. April 2004 versehenen Vorlageantrag ein und begründete diesen damit, dass wegen der nicht erfolgten Zustellung der Abgabenbescheide keine Berechtigung zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gegeben gewesen sei. Es werde daher die Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO beantragt. Über die…
…2008, in welcher nochmals um Umbuchung der bezahlten € 200,-- ersucht werde. Nach einem Mängelbehebungsauftrag wurde der Akt dem Unabhängigen Finanzsenat - Außenstelle Salzburg als Rechtsmittelbehörde vorgelegt. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aus dem zur Steuernummer des gegenständlichen Strafkontos ergangen Rückstandausweises vom 13…
…1. Satz BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung…
…1. Satz BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung…
…1. Satz BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung…
… 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandausweises (§229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben…
…wobei dem Bw. eine Nachfrist zur Entrichtung des betreffenden Rückstandes bis zum 16. Juli 2009 gewährt worden sei. Indem die - im Rückstandausweis vom 20. Juli 2009 (Bl. 104 des Strafaktes StrNr. 054/2008/00173-001) enthaltenen - Zahllasten für die Monate 10/2007 bis 04/2008…
…Es lägen somit jedenfalls begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausgangsentscheidung vor bzw. sei die Frage Rechtmäßigkeit der endgültigen Vollstreckbarkeit des Rückstandsausweises bislang keiner endgültigen Klärung zugeführt worden. In Bezug auf den "unersetzbaren Schaden" werde der Jahresabschluss 2011 der HVPS GmbH in Oberpullendorf vorgelegt und…
…der Behörde gewährten Zahlungserleichterungsvereinbarung verspätet überwiesen habe. Daraufhin sei aufgrund von Terminverlust ein erster Säumniszuschlag verhängt worden. Auch wurden dem Bw Stundungszinsen vorgeschrieben. Ein Rückstandsausweis im Sinne des § 229 BAO sei von der Behörde nicht ausgestellt worden. Gemäß Ritz BAO³, § 217 Rz 24 und RAE…
…AbgEO zu Recht erfolgt sei. Voraussetzung für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen sei ein Exekutionstitel. Der Rückstandsausweis vom 9. Dezember 2011 stelle den Exekutionstitel dar. Der Dienstgeber (SVA der gewerblichen Wirtschaft) habe bei der Überweisung an das Finanzamt das Existenzminimum zu berücksichtigen. Dieses habe dem Bw…
…2008 in der Höhe von € 7.200,00 bekannt gab. Diese Zahllast wurde nicht entrichtet, der Betrag von € 7.200,00 ist zur Gänze im Rückstandausweis vom 9. April 2010 enthalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…ein 2 Bescheid ausgestellt, dieser Vollstreckungsbescheid beinhalte keine Zahlungsfrist und würden sich die beiden Bescheide somit widersprechen und seien damit aufzuheben. Im Rückstandsausweis vom 9.4.2008 (gemeint wohl Juli 2008) sei der Fälligkeitstermin für die Einkommensteuer mit 27. Juni 2008 ausgewiesen, dieses Datum widerspreche…
…Aufgrund der Nichtentrichtung wurde am 25. November 2010 ein diesbezüglicher Rückstandsausweis ausgefertigt. Zum Stichtag 1. Oktober jeden Jahres wurde der Bf jeweils eine Rückstandsaufgliederung übermittelt. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich schlüssig und zweifelsfrei aus dem vom Zollamt vorgelegten Akt und dem Parteivorbringen. Rechtliche Erwägungen…