…209 Abs. 1 BAO um ein Jahr. 1.2 Sachverhalt Sachverhaltsmäßig ist aus dem Familienbeihilfenakt ersichtlich, dass das Finanzamt, bei dem der Kindesvater einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe eingebracht hat, das Finanzamt der Bw. hierüber mittels e-Mail am 23.2.2011 informiert hat. Im…
…brachte gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung Berufung ein: "Herr T. der Kindsvater war und ist nicht in der Lage gewesen bei Auszug trotz dem ich ihm das gesamte Haus überschrieben habe und er dieses noch immer nicht auf sich übertragen hat (ich stehe noch…
…den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung Berufung: "Ich als Kindesmutter habe seit März 2011 dem Kindesvater CuCa. eine Vollmacht erteilt, dass er berechtigt ist, von der Post die überwiesene Familienbeihilfe abzuholen, da unser gemeinsamer Sohn bei seinem Vater lebt und gerichtlich vereinbart wurde, dass der Kindesvater…
…Da also die Tochter der Bw. im Rückforderungszeitraum Juli 2010 bis November 2011 zum Haushalt ihres Vaters gehört hat und dieser offensichtlich auch die altersadäquaten Betreuungsmaßnahmen erbracht hat, war die Tochter (nur) beim Kindesvater als haushaltszugehörig iSd § 2 Abs. 2 und 5 FLAG 1967 anzusehen…
…Aufenthaltes" maßgeblich. Wenn sich die Kinder des Bw. mit der Kindesmutter während des Schuljahres in Ägypten aufhalten, ist das Verbringen der Ferien in Österreich beim Kindesvater als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Ägypten nicht unterbrochen wurde. Da der Bw…
…Zeitraum überwiegend beim Kindesvater gelebt habe, sei sie bei diesem haushaltszugehörig und der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag der Berufungswerberin wäre folglich nicht gegeben. In der gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung behauptet die Berufungswerberin, dass ihre Tochter im streitgegenständlichen Zeitraum keinesfalls überwiegend bei ihrem Vater…
…bis laufend) dem Haushalt der Berufungswerberin an bzw. gilt jedenfalls die Haushaltszugehörigkeit nicht als aufgehoben, da sich das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält. ...Der derzeitige vorübergehende Aufenthalt des Kindes beim Kindesvater wurde von diesem rechts- und strafgesetzwidrig (Kindesentziehung, § 195 StGB) herbeigeführt. Der…
…Einvernehmen mit den Kindeseltern spruchgemäß zu entscheiden." In einem an das Finanzamt gerichteten Schreiben bestätigt die Bezirkshauptmannschaft Tulln, dass die Tochter der Bw. seit 26.3.2003 (Anm.: gemeint offenbar 2004) beim Kindesvater lebt. Das Finanzamt erließ am 22. November 2004 einen Rückforderungsbescheid für den…
…Berufungsvorentscheidung geführt hat, befunden, dass die Familienbeihilfe in dem dem Rückforderungsbescheid zugrunde gelegten Zeitraum vom April 2007 bis einschließlich Jänner 2008 nicht der Bw zustehe, weil das Kind sich in diesem Zeitraum überwiegend beim Kindesvater aufgehalten habe. Der Spruch der Berufungsvorentscheidung vom 5. April 2011…
…Schriftsatz sinngemäß vor, dass eine Rückforderung von Zuschüssen beim Kindesvater - der überdies vom Bezug durch die Kindesmutter nicht informiert worden sei - eine Verfassungswidrigkeit darstelle. Diese Vorgangsweise widerspreche - auch nach den Intentionen des ABGB - dem Vertrauensschutz. Auch erscheine die fehlende Information des Kindesvaters verfassungswidrig. Durch die…
…Obsorgefrage sei noch nicht möglich, jedoch spreche sich der Jugendwohlfahrtsträger vorläufig für eine Beibehaltung der bisherigen Lebenssituation des Kindes und damit für einen vorläufigen Verbleibt des Kindes beim Vaters aus..." E-Mail der RA Dr. V. (Vertreterin des Kindesvaters) vom 9. Februar 2010 an das…
…vorläufige Aufenthalt des obgenannten Sohnes beim Kindesvater bestehen bleiben wird. Laut den derzeit vorliegenden Unterlagen ging die vorläufige Obsorgeübertragung (an den Kindesvater) in eine ständige über. (Vom Kindesvater wird seit 8/2003 laufend Familienbeihilfe bezogen.)" Die Bw. brachte ein mit "Berufung - Rückforderungsbescheid" bezeichnetes Schreiben ein…
…zwischen den Eltern getroffenen Vereinbarung vorgebracht, dass der hauptsächliche Aufenthalt der mj Tochter M bei der Kindesmutter gewesen sei und diese die Familienbeihilfe deshalb weiterhin bezogen habe. Im Beschluss wurde festgestellt, dass der Kindesvater in weiterer Folge versucht habe, der Bw die Obsorge für das…
…September 2008 betreffend den Rückforderungsbescheid vom 2. September 2008 mit folgender Begründung ab. "Gemäß § 2 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört, Anspruch auf Familienbeihilfe. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung…
…Begründung, weshalb Änderungen beantragt werden. Diesem Erfordernis wurde in der Berufung nicht Rechnung getragen. Im Rückforderungsbescheid wurde die Rückforderung damit begründet, dass die Kinder beim Kindesvater nicht haushaltszugehörig sind. In der Berufungsschrift wird lediglich darauf verwiesen, dass der Kindesvater aufrecht hauptwohnsitzgemeldet in D. 31 ist…
…den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen folgendes vorgebracht: "1.) Im angefochtenen Bescheid wird als erwiesen angenommen, dass die mj. ND , geb. 05.06.1987, im Zeitraum 1.10.2001 bis 31.01.2002 sowie vom 01.03.2002 bis 31.01.2003 beim Kindesvater…
…Rückforderungsbescheid wird auf den Umstand gegründet, dass zufolge einer Bestätigung der Lebensgefährtin des Kindesvaters vom 22. Mai 2001 eine gemeinsame Lebensführung mit dem Sohn Arm. A. bereits seit 23. März 2001 mit voller Zufriedenheit des Kindes bestehe. Anlässlich eines Hausbesuches am 31. Mai 2001 beim…
…Abs. 2 FLAG 1967 (Haushaltszugehörigkeit) zurück. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid Berufung und führte darin aus, sie habe für M. monatlich die Schule von € 180,-- und "die halbe Krone" bezahlt. M. sei am Wochenende immer bei ihr gewesen. Sie habe ihn eingekleidet, er…
…Zeitraum bestünde, da anzunehmen sei, dass sich die Berufungswerberin spätestens ab 23. Juni 2010 gemeinsam mit ihren Kindern beim Kindesvater in der l1 aufgehalten habe. Es bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dem kann nicht beigepflichtet werden. Die Berufungswerberin hat unstrittig bis 23. Juni 2010…
…zusammengefasst sinngemäß neuerlich aus, dass die Rückforderung des Zuschusses bei seiner Person einer Unterhaltszahlung an die Kindesmutter gleichkomme, er jedoch als Kindesvater zu einer solchen nicht verpflichtet worden wäre. Dies stelle somit eine "Sittenwidrigkeit" des Gesetzgebers dar. Über die Berufung wurde erwogen: Dem anhängigen Verfahren…