…Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2011 als unbegründet ab. Verwiesen wurde auf § 2 Abs. 1 lit. b FLAG. Dagegen berief die Bw am 19. Dezember 2011. Begründend verwies sie auf das Berufungsschreiben vom 4. November 2011 (gemeint: Berufung gegen den Bescheid betreffend Rückforderung zu Unrecht…
…Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.3.2007, B 1397/06, festgestellt hat, dass diese Bestimmung nicht verfassungswidrig ist. 3) Rückforderung Familienbeihilfe für den Zeitraum Mai 2005 - Juni 2006 Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. Jänner 2010, Zl. 2009/16/0129 unter Hinweis auf…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge vom 24. September 2010 wurde von Herrn CK -im Folgenden kurz mit Berufungswerber (Bw) bezeichnet -vertreten durch seinen Sachwalter, die Familienbeihilfe einschließlich Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom Jänner 2005 bis April 2010…
…und Oktober 2008), wie in den anderen Monaten des Rückforderungszeitraumes (März bis August 2008, November 2008 bis Juni 2009) die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz, wegen Nichtvorliegen einer Berufsausbildung zu Recht besteht. Sie werden daher gebeten, innerhalb von drei…
…Berufung der A.S., E., vom 25. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 7. Juli 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Zeiträume 1. Dezember 2007 bis 31. Jänner 2008 und 1. Mai 2008 bis 31. Juli 2008 entschieden:…
…Finanzamtes Wien 1/23, vom 10. Mai 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März 2005 bis Oktober 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe KV, in der Folge mit Bw. bezeichnet, hat für seine…
…Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann im Pongau vom 8. Februar 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2004 bis 30. November 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…2005 erging an den Bw, die Aufforderung, Bestätigungen aller von seinem Sohn S ab dem Jahr 2003 absolvierten Prüfungen vorzulegen, widrigenfalls behördlicherseits eine Rückforderung der Familienbeihilfe ab dem April 2003 erfolgen werde. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2005 gab der Bw. bekannt, dass sein Sohn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2001 bis 30. Mai 2003; 1. September 2003 bis 30. November 2003; 1. Juli…
…Straße, vom 23. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 4. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. April 2004 bis 30. April 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…Mag. Mathias Kapferer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen vom 16.11.2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…daher, was die Rückforderung der Monate Juni bis September 2007 betrifft, stattzugeben. Abschließend wird noch ausgeführt, dass der Senat nur über jene Zeiträume abzusprechen hatte, die Gegenstand des Rückforderungsbescheides waren, sodass die Frage, ob ein Anspruch auf Zahlung von Familienbeihilfe für Oktober 2007 bestanden habe…
…dass ihr die Familienbeihilfe voll zustehe. Es werde daher eine positive Erledigung des Einspruches beantragt. Dem Einspruch beigelegt war das genannte gerichtliche Sachverständigengutachten vom 19. August 2011. Das Finanzamt entschied über die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung. Die Rückforderung wurde um den…
…2005 1 Kind von Okt. 2005 - Juni 2007 Daraufhin erging ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge - Familienbeihilfe - Kinderabsetzbetrag für das Kind | Name des Kindes | VNR/Geb.dat. | Art der Beihilfe | Zeitraum von-bis | J. | ZZ. |…
…Die vom Kindesvater erwähnten Ausgaben habe nicht er sondern dessen Eltern getätigt, da er keiner Berufstätigkeit nachgegangen und von seinen Eltern finanziert worden sei. Das Ermittlungsverfahren betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe sei grob mangelhaft. Sie sei vom Finanzamt nie über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden…
…vom 21. Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli 2010 bis April 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe NN, in der Folge Bw., hat im Zeitraum Juli 2010 bis April 2011 für Ihre Tochter VN_Kd Familienbeihilfe…
…März 2103 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für April 2013 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. März 2013 forderte das Finanzamt vom Berufungswerber (Bw.) die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag für den Monat April 2013…
…Juli 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Tochter T für Mai 2012 und Juni 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) gab in ihrem Schreiben an das zuständige Finanzamt vom 21.5…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes S betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit angefochtenem Bescheid vom 5. Mai 2010 forderte das Finanzamt zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate April…