…1993 schloss ein Bankenkonsortium, bestehend aus den drei Bw., mit der erbl. Witwe und den erbl. Kindern vor dem Vertragsverfasser RA E eine so genannte "Rückführungsvereinbarung" ab. Danach waren elf der erbl. Liegenschaften jeweils zur Gänze (nicht nur mit dem erbl. ½ Anteil!) in einem…
…und der H. mit der erbl. Witwe und den erbl. Kindern vor dem Vertragsverfasser RA Dr. P eine sogenannte "Rückführungsvereinbarung" ab. Danach waren elf der erbl. Liegenschaften jeweils zur Gänze (nicht nur mit dem erbl. ½ Anteil!) in einem Verwertungspool zusammengefasst und sollten durch den…
…c KVG erfüllt. Hinsichtlich der Rückführung der vorbehaltenen Entnahme wurde vereinbart, dass diese nach Maßgabe der Liquidität erfolgt. Eine derartige Rückführungsvereinbarung gilt als·auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, weshalb als Wert der gesamten Nutzung der neunfache Jahreswert anzusetzen ist. Bemessungsgrundlage sind die ersparten Zinsaufwendungen, d.h…
…hätte nicht nur zum Beweisthema gehabt, dass der Darlehensvertrag nicht schriftlich sondern mündlich errichtet worden sei und dass auf die Begebung weiterer Sicherheiten verzichten worden sei. Beweisthema der Betriebsprüfung angebotenen Befragung sei weiters: Der Darlehensvertrag sei ohne Rückführungsvereinbarung geschlossen worden. Ein Darlehensvertrag ohne Tilgungsvereinbarung sei…
…zum Beweisthema gehabt, dass der Darlehensvertrag nicht schriftlich, sondern mündlich errichtet worden sei und dass auf die Begebung weiterer Sicherheiten verzichtet worden sei. Beweisthema der Betriebsprüfung angebotenen Befragung sei weiters: Darlehensvertrag sei ohne Rückführungsvereinbarung geschlossen worden. Ein Darlehensvertrag ohne konkrete Tilgungsvereinbarung sei für die Gesellschaft…
…Liegenschaft in Y bis zum Höchstbetrag von 1,200.000,-- S in einer der Kreditgeberin genehmen Form verpfänden. Aus einer, im Oktober 1997 abgeschlossenen Rückführungsvereinbarung zwischen der Österreichischen Volksbanken AG als Kreditgeberin der P.S.-GmbH (ehem Ö-GmbH) einerseits und dem Bw, F.C.…
…gemeinsam mit den gewerblich geführten Leasingobjekten verbucht worden. Auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten (Gesamtkreditsumme 555.536.284,15 S) und "eindringlichem Anraten" der betreuenden Bank sei - siehe "schriftliche Rückführungsvereinbarungen" - ab 2000 mit dem Abverkauf der Liegenschaften begonnen worden. Die Kaufpreisfindung sei immer unter den historischen Anschaffungskosten…
…die Auffüllung aus betrieblichen Gründen bereits im Zeitpunkt der Abtretung verzichtet worden wäre, wovon in diesem Fall bei alleiniger Betrachtung der unter Punkt B.) dargelegten Rückführungsvereinbarungen nach Ansicht der Referentin unstrittig auszugehen wäre, hätte dies in steuerlicher Hinsicht ebenso eine Veräußerungsgewinnbesteuerung der gesamten negativen Kapitalkonten…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr, vertreten durch Exinger GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Dezember 2003 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, ADR, vertreten durch Mag. Hans Bruckberger, 1050 Wien, Mittersteig 10/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. Jänner 2007 zu ErfNr.xxx.xxx/2004 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. August 2011, mit dem der in der Rückstandsanzeige des Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerhard Mory, 5020 Salzburg, Wolf-Dietrich-Str. 19, vom 13. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 12. Juni 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Dr. Manuela Schipflinger, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 7. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 9. Jänner…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch D-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 20. Juli 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, die für das Kind A K im Zeitraum Februar 2008 bis Juli 2010 bezogen…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…