… 3 Abs. 2 GrEStG, wonach nur die Teilung eines (einheitlichen) Grundstückes der Fläche nach, also die Umwandlung von Quoteneigentum (ideellem Miteigentum) in Flächeneigentum begünstigt wird, auf den sohin gegenteiligen Berufungsfall von vorneherein nicht in Betracht kommt (vgl. in VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409…
… 3 Abs. 2 GrEStG, wonach nur die Teilung eines (einheitlichen) Grundstückes der Fläche nach, also die Umwandlung von Quoteneigentum (ideellem Miteigentum) in Flächeneigentum begünstigt wird, auf den sohin gegenteiligen Berufungsfall von vorneherein nicht in Betracht kommt (vgl. in VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409…
… 3 Abs. 2 GrEStG, wonach nur die Teilung eines (einheitlichen) Grundstückes der Fläche nach, also die Umwandlung von Quoteneigentum (ideellem Miteigentum) in Flächeneigentum begünstigt wird, auf den sohin gegenteiligen Berufungsfall von vorneherein nicht in Betracht kommt (vgl. in VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409…
…Von dieser Judikatur abzugehen bietet der Beschwerdefall keinerlei Anlaß, zumal nicht zu ersehen ist, daß der Verwaltungsgerichtshof in der gerade zitierten Entscheidung den Unterschied zwischen Gesamthandeigentum und Quoteneigentum (Miteigentum) verkannt hätte. Die Beschwerdeführerin übersieht in diesem Zusammenhang, daß der Verwaltungsgerichtshof in dem zitierten Erkenntnis einen…
…der jegliche Grundlage fehle und zu der selbst von der Behörde keine Begründung gegeben werde. Es sei vielmehr richtig, dass die Übertragung der im Miteigentum stehenden Liegenschaft ins Alleineigentum steuerlich unbeachtlich sei, da lediglich Quoteneigentum zu Flächeneigentum werde (Verweis auf Stingl, die Übertragung von Immobilien…
…dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Der Befreiungstatbestand soll jene Härte beseitigen, die darin liegt, dass bei letztlich gleich bleibender Berechtigung - statt Quoteneigentum nunmehr Flächeneigentum - Steuer anfällt. Allerdings kommt nach der ständigen Judikatur des VwGH die Begünstigung nur für Fälle in Betracht…
…dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Der Befreiungstatbestand soll jene Härte beseitigen, die darin liegt, dass bei letztlich gleich bleibender Berechtigung - statt Quoteneigentum nunmehr Flächeneigentum - Steuer anfällt. Allerdings kommt nach der ständigen Judikatur des VwGH die Begünstigung nur für Fälle in Betracht…
…§ 3 Abs. 2 begünstigt also die Teilung eines (einheitlichen) Grundstückes der Fläche nach, also die Umwandlung von Quoteneigentum in Flächeneigentum. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Begünstigung ist daher die Teilung eines Grundstückes, das mehreren Miteigentümern gehört, wenn die Teilung der Fläche nach erfolgt. Als Grundstück…
…der Gesellschaftsanteile mit anschließender Anwachsung nach § 142 HGB gelten - im Ergebnis müsste der Vorgang so gesehen werden, als hätten die Mitgesellschafter Quoteneigentum und übertragen die Liegenschaftsquoten auf den letzten Gesellschafter. Wie dementsprechend der VwGH im Erkenntnis vom 19.1.1994, 93/16/0139, ÖStZB 1994…
… 2033, 2040 BGB). Durch die Erbfolge tritt also zwischen den Erben eine ungeteilte Gütergemeinschaft (Gemeinschaft zur gesamten Hand) ein. Alleineigentum oder Quoteneigentum an einzelnen Nachlassgegenständen können daher die Miterben nur durch Rechtsgeschäft erlangen (§ 2042 BGB). Nach österreichischem Recht ist aber die Verlassenschaft vom Gericht abzuhandeln…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
Betrachtet man darüber hinaus das dingliche Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Ihren Gunsten im Zusammenhalt mit der Möglichkeit das Schenkungsanbot anzunehmen und somit jederzeit wieder bücherliches Eigentum am Grundstück zu erlangen, so wird deutlich, dass Ihre Tochter als formelle bücherliche Eigentümerin beinahe keinerlei Rechte am Grundstück…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…