…14 Protokoll Nr. 4 des og. Abkommens lautet: "Unmittelbare Beförderung (1) Die im Rahmen des Abkommens vorgesehene Präferenzbehandlung gilt nur für den Bedingungen dieses Protokolls entsprechende Erzeugnisse oder Vormaterialien, die zwischen dem Gebiet der Gemeinschaft und dem Gebiet Israels befördert werden, ohne ein anderes Gebiet…
…der Präferenzregelungen und Voraussetzung für die Gewährung der Präferenzen sei. Kraft dieser Verpflichtung könne eine Gewährung der Präferenzbehandlung im Einfuhrland von einem positiven Akt der Bestätigung des Ursprungs durch die Behörden des Ausfuhrlandes abhängig gemacht werden. Die Gewährung der Präferenz trotz ausbleibender Antwort würde der…
…sodass es zu Unrecht zu einer Abgabenbefreiung gekommen sei. Weiters wurde ausgeführt, dass eine Präferenzbehandlung nur auf Antrag gewährt werden könne und nur dann, wenn die Waren ordnungsgemäß in den freien Verkehr übergeführt werden. Bei der Präferenzgewährung handelt es sich um eine Vorzugsbehandlung bei der…
…Art. 899ff. ZK-DVO getreten. Eine nachträgliche Präferenzbehandlung sei bei Vorliegen von betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit aber jedenfalls auszuschließen. Ein Zuwarten bis zur Erledigung des Strafverfahrens käme einer ungerechtfertigten Verfahrensverzögerung gleich. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf. mit Eingabe vom 5. Juni 2000 binnen…
…wurden. Hingewiesen wurde im Bescheid auch darauf, dass eine Präferenzbehandlung aufgrund des Ursprungs nicht gewährt werden kann, da dafür die ordnungsgemäße Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr gemäß Art. 201 ZK unabdingbare Voraussetzung ist. Mit Schreiben vom 2.4.2002 stellte die Bf…
…der Präferenzregelungen und Voraussetzung für die Gewährung der Präferenzen sei. Kraft dieser Verpflichtung könne eine Gewährung der Präferenzbehandlung im Einfuhrland von einem positiven Akt der Bestätigung des Ursprungs durch die Behörden des Ausfuhrlandes abhängig gemacht werden. Die Gewährung der Präferenz trotz ausbleibender Antwort würde der…
…DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. dd sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. In der Entscheidung wurde auch ausgeführt, hinsichtlich des unerhoben gebliebenen Abgabenbetrages bestehe ein…
…Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. dd sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. In der Entscheidung wurde auch ausgeführt, hinsichtlich des unerhoben gebliebenen Betrages bestehe ein Gesamtschuldverhältnis…
…Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf., vertreten durch Schuppich Sporn …
…Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf., vertreten durch Schuppich Sporn …
…Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf., vertreten durch Schuppich Sporn …
…Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf., vertreten durch Schuppich Sporn …
…Länder gilt, vollständig ausgesetzt. (Senegal ist in Anhang I genannt). Es lässt sich aus diesen Rechtsquellen nicht herleiten, dass die Präferenzbehandlung zu verweigern wäre, wenn "nur" eine Erklärung auf der Rechnung und nicht das Formblatt A verwendet wird. Auch über die in Art. 81 Abs…
…Nr. 41 der Beilage 1 angeführten Einfuhrfalles nach Art. 220 Abs. 1 ZK nachträglich buchmäßig zu erfassen. Soweit die Bfin die Präferenzbehandlung aufgrund des Ursprungs der Waren angewendet wissen will, ist darauf hinzuweisen, dass von der Behörde die Ursprungseigenschaft an sich nicht bestritten wird. Gemäß…
…dass der Zeitraum am 15. August 2003 begann und mit dem 14. Juli 2006 endete und somit insgesamt nur 35 Säumniszeiträume umfasst. Soweit die Bfin die Präferenzbehandlung aufgrund des Ursprungs der Waren angewendet wissen will, ist sie darauf hinzuweisen, dass von der Behörde die Ursprungseigenschaft…
…wenn er darlegen könne, dass er sich während der Zeit des betreffenden Handelsgeschäfts mit gebotener Sorgfalt vergewissert habe, dass alle Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllt seien. Er könne jedoch keine Gutgläubigkeit geltend machen, wenn die Kommission in einer Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften darauf…
…dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllten. Der Abgabenschuldner kann Gutgläubigkeit geltend machen, wenn er darlegen kann, dass er sich während der Zeit des betreffenden Handelsgeschäfts mit gebotener Sorgfalt vergewissert hat, dass alle Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllt worden sind. Der Abgabenschuldner…
…sei im verfahrensgegenständlichen Fall unbestritten. Die Zollschuld nach Artikel 216 ZK entstehe schon mit der Annahme der Ausfuhranmeldung für die betreffenden Waren und nicht erst mit der Vorlage des Präferenznachweises im Drittland zur Inanspruchnahme einer Präferenzbehandlung. Darüber hinaus weist das Zollamt Salzburg in der Begründung…
…dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllten. Der Abgabenschuldner kann Gutgläubigkeit geltend machen, wenn er darlegen kann, dass er sich während der Zeit des betreffenden Handelsgeschäfts mit gebotener Sorgfalt vergewissert hat, dass alle Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllt worden sind. Der Abgabenschuldner…
…für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllen (Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b dritter Unterabsatz ZK). Der Abgabenschuldner kann Gutgläubigkeit geltend machen, wenn er darlegen kann, dass er sich während der Zeit des betreffenden Handelsgeschäfts mit gebotener Sorgfalt vergewissert hat, dass alle Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllt…